1. PetrophagaLorioti

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    Ich habe eine Frage bezüglich Erbschaft und ImmoEst

    Eine Wohnung wurde 8/2014 von der Mutter geerbt (von 2 Geschwistern, je 50:wacky:
    Mit Jänner 2015 wurde diese Wohnung – als ausserbücherliches Eigentum – weiterverkauft.

    Im Verkaufsvertrag steht ein Passus :
    „da die Verkäufer ausserbücherliche Eigentümer aufgrund der Einantwortungsurkunde vom yyyy.mm.dd sind ist von den Verkäufern keine ImmoEst aus dem gegenständlichen Rechtsgeschäft an das FA zur Anweisung zu bringen.“

    Alle anderen Gebühren wurden natürlich ordnungsgemäß ans FA abgführt…

    Jetzt, im Rahmen der EKS Erklärung / ANV fordert das FA doch eine Steuer ein.

    Mit dem zuständigen FA Mitarbeiter kann man nicht reden, er gibt keine Auskunft warum sondern fordert nur das Ausfüllen des Formblattes und besteht darauf, dass zu bezahlen sei. (im konkreten etwa 1500 € pro Verkäufer) – gibt auch keine Auskunft nach welchen Gesetzen /Paragraphen das erfolgt.
    Der kaufabwickelnde Anwalt tut so, als höre er das erste mal von so einem Fall und der (langjährige und baldige Ex-)Steuerberater einer der Verkaufenden Parteien gibt sich unwissend – oder ist unwissend.

    Weiß jemand von Euch Bescheid bzw. wo kann man sich da informieren, was da nun wirklich richtig ist?
    Danke.
     
  2. nina64

    nina64 Teilnehmer/in

    Meiner Meinung nach stimmt hier leider die Ansicht des FA-Mitarbeiters.

    Als Erbe wird man bereits mit der Einantwortung Eigentümer der Liegenschaft. Da ist die Eintragung ins Grundbuch nur ein Nebenschauplatz.
    Wenn diese Wohnung nun nach kurzer Frist verkauft wird ohne zumindest 2 Jahre dort seinen Hauptwohnsitz begründet zu haben, dann fällt beim Verkauf auch die Immobilienertragssteuer an.
     

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