1. camefromhell

    camefromhell Teilnehmer/in

    Nachdem ich meine Mietwohnung nun gekündigt habe und die Übergabe nicht mehr so fern ist überlege ich was an Reinigung unbedingt notwendig ist. Gibt es dazu klare Richtlinien?

    Ich möchte so wenig wie möglich machen nachdem ich ohnehin schon die ganzen Umzugskosten habe weil die Hausverwaltung das Haus hat versiffen lassen.
    Im Mietvertrag steht "besenrein, frei von Fahrnissen und in dem Zustand wie übernommen lediglich vermindert um die gewöhnliche Abnutzung". Jetzt wär natürlich nicht schlecht zu wissen wie das ausgelegt wird. Hat dazu jemand eine Info?
     
  2. Minerva

    Minerva Head of Frustblunzn
    VIP

    Das bedeutet: die Wohnung ist leer geräumt und gefegt. Die Fenster müssen zum Beispiel nicht frisch geputzt sein.

    Im Mietvertrag muss noch drinstehen, wie die Wände sein sollen: ohne Tapeten? Tapeten bleiben einfach so, wie sie jetzt sind oder musst du noch tapezieren oder streichen?
     
  3. Liselotte

    Liselotte Gast

  4. Daia

    Daia Aktive/r Teilnehmer/in

    So stand es bei uns auch im Vertrag. wir haben noch die Löcher verspachtelt, ausgemalt haben wir nicht. Unsere Wände waren aber auch weiß. Hätten wir sie aber z.B. dunkelblau gestrichen gehabt, hätten wir noch weiß ausmalen müssen, meines Wissens nach.
     
  5. Obsidian

    Obsidian Pazifist a.D.
    VIP

    Wie schon andere geschrieben haben: Komplett ausgeräumt und besenrein (sprich zusammengekehrt).

    HEIKEL sind:
    Löcher, insbesondere im Badezimmer!
    Auch was ein altersgemäße Abnützung bei Parkettböden ist, entzweit oft Mieter und Vermieter.

    Gemeinhin gibt es weniger Ärger über den Putzzustand, als über die notwendigen Sanierungsarbeiten und damit verbunden die Einbehaltung der Kaution.
     
  6. camefromhell

    camefromhell Teilnehmer/in

    Das schaut so weit dann mal ganz gut aus, zumindest professionelle Endreinigung scheint wohl nicht notwendig zu sein...

    Der Laminatboden in der Wohnung ist sowieso ein Fall für sich und das wird wohl bei der Schlichtungsstelle landen, verlegt wurde ein Billigprodukt das bei der geringsten Belastung sofort Dellen davon getragen hat. Da versuche ich zumindest die angenommene Nutzungsdauer von 10 auf 7 Jahre zu drücken (war selbst 4 Jahre in der Wohnung).
     
  7. Alex3

    Alex3 überwiegend heiter
    VIP

    Ein Beleg fürs aktuelle Thermenservice sollte vorhanden, Fenster gut gängig und tunlichst keine Löcher in Wänden und Fliesen sein und das Kellerabteil gehört auch geräumt.
     
  8. Silent

    Silent Teilnehmer/in

    bin grad in einer ähnlichen lage.

    in wien bei wiener wohnen hat man hammer auflagen.

    ich kann nicht alle erfüllen und schaue da nun, wsa auf mich zukommt.

    die ärgste frechheit fand ich ja:

    Bodenbelag auf bodenbelag auf bodenbelag.. geht nicht, das leuchtet mir ein. also hab ich das laminat im vorzimmer entfernt, darunter erwartete ich noch einen boden, war auch so. dass de rkomplett im eimer ist, wusste ich nicht, ich habe das laminat (nachweislich, denke ich, ww sollte wissen in welchen zustand die wohnung war!) nicht verlegt. ABER es war (genauso nachweislich, ich habe fotos!) in ordnung.

    man hat also von mir verlangt, dass ich das laminat entferne. der boden darunter MUSS in ordnung sein. Andernfalls muss ich einen neuen boden verlegen.

    Das werde ich bestimmt nicht tun. Ich hab gemacht was ich konnte um den Boden zu reparieren und in stand zu setzen, wenn das nicht akzeptiert wird, kann ichs nicht ändern.

    auch das parkett im wohnzimmer ist recht hin (durch haustiere und schreibtischsessel mit rollen dran ..)

    ich bin schon sehr gespannt, ob man mir die wohnung so abnimmt.. wenn nicht, muss ich die instandsetzung zahlen. aber das sitze ich jetzt einfach aus.

    ich habe ansonsten: alles ausgeräumt, geputzt, löcher verspachtelt, türen, sicherungskasten, ofen, usw gereinigt, ja ich bin sehr gespannt auf montag, da ist die schlüsselrückgabe.
     
  9. Ramata

    Ramata Gast

    Mir hat erst unlängst ein Makler gesagt das die Wohnungen nicht mehr ausgemalt übergeben werden müssen. Angeblich hat sich diesbezüglich die gesetzteslage geändert, denn früher musste man die Wände aufjedenfall weiß streichen.
     
  10. camefromhell

    camefromhell Teilnehmer/in

    Also ich bin der Meinung dass du das Laminat, wenn du belegen kannst dass es beim Einzug schon vorhanden war, nicht hättest entfernen müssen. Nachdem dir das WW aufgetragen hat (hoffentlich schriftlich) das zu entfernen sind sie selber schuld wenn ihnen das Resultat nicht gefällt.

    Ich ärgere mich derzeit auch ganz dezent über einen Passus im Kündigungsformular meiner HV:

    "Gleichzeitig verpflichte ich mich, alle Weisungen und Anordnungen von xxxxx Immobilien, welche in der mir noch zuzustellenden Kündigungsbestätigung erhalten sind, ordnungsgemäß nachzukommen"

    Wer unterschreibt so was bitte ohne die Weisungen zu kennen? Ich sicher nicht. Allein schon der Begriff Weisungen und Anordnungen macht mich da wütend. Um nichts kümmern, Verpflichtungen nicht einhalten, Mieter anlügen und dann noch glauben Weisungen erteilen zu können.
     
  11. Silent

    Silent Teilnehmer/in

    aber da gibts auch einen rahmen innerhalb dessen sich Vermieter bewegen dürfen.

    wiener wohnen akzeptiert z.b nur helle farben die sich mit weiß überstreichen lassen (naja ich konnte sogar rot mit weiß überstreichen, aber rot würden sie nicht akzeptieren)

    so wandmalereien (von kindern z.B) wollen sie auch nicht, da müsste man neu streichen.

    ich tu mir nicht allzuviel an. Ich find das so krass, man steckt einiges geld in den umzug, bei mir ist es so, das ich in der neuen wohnung gerne einen anderen boden hätte, mir den im moment nicht ohne weiters leisten kann, aber in der alten sollte ich einen machen? sicher nicht..
     
  12. theater

    VIP

    Bitte nicht von Drohungen, Vorschreibungen,... einschüchtern lassen. Es gibt Gesetze, die auch von Hausverwaltungen einzuhalten sind. Leider befolgen viele Mieter überzogene Forderungen oder verzichten auf einen Teil der Kautionsrückzahlung / Rückzahlung von Eigenmitteln, weil sie sich von vorn herein unterlegen fühlen oder einen Rechtsstreit fürchten.

    Besenrein und frei von Fahrnissen bedeutet - wie bereits mehrfach erwähnt - eine leergeräumte Wohnung (wenn vorher keine Vorhangschienen drinnen waren, dann auch ohne zurückgeben!), keine Möbel, übrige Kisten,... Frisch gekehrt sollte sein, aber z.B. kein neu eingelassener Boden. Wände müssen nicht neu gestrichen werden, außer sie sind in "ortsunüblichen" Farben gehalten wie schwarz oder in sehr dunklen Ölfarben. Pastellige Töne gehen in fast allen Farben.

    Warte einmal die Kündigungsbestätigung ab und schau, was da so drinnen steht - notfalls bei der Schlichtungsstelle nachfragen.
     
  13. camefromhell

    camefromhell Teilnehmer/in

    Danke für die Warnung und die Infos. Der fraglichen Formulierung habe ich erst gar nicht zugestimmt sondern einen eigenen Text für die Kündigung geschrieben. Ich glaube nicht dass es eine Verpflichtung gibt das Formular des Vermieters zu verwenden und die zitierte Passage verstehe ich als quasi-Freibrief für den Vermieter, so ziemlich alles von mir zu verlangen, ich hätte ja schon zugestimmt bevor ich Kenntnis erlangt habe.

    Mich nervts eigentlich ziemlich weil ich zumindest meiner Meinung nach ein "guter" Mieter war, also immer bezahlt habe, der Verwaltung nie Probleme gemacht habe, deren Handwerker betreut habe (so nach dem Motto "Läutens mal beim camefromhell, der zeigt ihnen wo was zu tun ist) usw. Tja, dann brauchte ich einmal was von der Verwaltung (Taubenabwehr und Durchsetzung der Hausordnung) und man lässt das so eskalieren bis ich ausziehe.
     
  14. theater

    VIP

    War bei mir - bis auf die Handwerkerbetreuung - ähnlich. Ich habe auch kapituliert und bin wieder ausgezogen. Die Zustände waren einfach untragbar. Zum Glück habe ich mich gut informiert und den Weg zum Bezirksgericht nicht gescheut. Trauen sich viele leider nicht bzw. kann sich auch nicht jeder so nebenbei die Gerichtsgebühren leisten, die man vorstrecken muss.

    Für die Kündigung muss jeder formlose Brief gelten, der fristgerecht bei der Verwaltung einlangt, völlig richtig gehandelt!
     
  15. theater

    VIP

    Und rechne bei der Rückgabe mit diversen Dreistigkeiten der HV. Bei uns ist der zuständige Mitarbeiter durch die Wohnung spaziert, hat Fenstergriffe, Wasserhähne, Steckdosen, Böden, Wände,... überprüft, Notizen in sein Büchel geschrieben und immer wieder: "Ja, sehr schön, guter Zustand, sogar neuer Boden." vor sich hingemurmelt. Am Ende hatte er "leider" das Rückgabeformular nur in einfacher statt doppelter Ausführung dabei und erklärt, wir bekommen das dann zugeschickt. Bei der Zusendung stand dann plötzlich z.B. drauf: Bad: o.k. - allerdings durchlöcherte Wandfliesen, Türunterkante kaputt, Kabinett: o.k., aber sehr viele Löcher in Wänden und Decke, Tür beschädigt usw.

    Zum Glück haben wir vorher alles genau fotografiert. Die HV wollte uns alles mögliche in Rechnung stellen, was völlig ordentlich zurückgegeben wurde (die Löcher in den Zimmern waren bis auf 3 oder 4 verspachtelt, im Bad gab es überhaupt nur 2 in einer Fliesenfuge unter dem Waschbecken, weil sonst gar nichts an den Wänden/Decke montiert war).

    Also bitte aufpassen!
     
  16. theater

    VIP

    Noch etwas: Kündige rechtzeitig Strom/Gas/Heizung.
    Uns hat die HV angeboten, bei Wohnungsrückgabe den Zählerstand (gemeinsam) abzulesen und an die entsprechenden Firmen weiterzuleiten. Dann müssten wir nicht extra ab- und der Folgemieter nicht aufdrehen lassen.
    Dumm, dass dann der Mitarbeiter der HV nicht gewusst hat, wie er die Funkuhr aktivieren kann zum Ablesen und gut, dass ich bereits die Kündigung bei den entsprechenden Stellen bekannt gegeben habe.
     
  17. Alex3

    Alex3 überwiegend heiter
    VIP

    Das sehe ich ein wenig anders. Dem Nachmieter entstehen hohe Kosten, wenn er Strom und Gas neu anmelden muss, eine kurzfristige Ummeldung auf die Hausverwaltung ist viel praktischer. In deinem Fall war das eine Panne, aber grundsätzlich sollte das eher anders laufen. Also bitte nicht vorsorglich gleich alles abmelden, sondern mit der Hausverwaltung abstimmen.
     
  18. mcw

    mcw equal
    PLUS + VIP

    Ich habe bisher zum Glück keine schlechten Erfahrungen gemacht, rate aber wie theater dazu unbedingt Fotos vom Ist-Zustand der Wohnung zu machen und darauf zu bestehen, dass das Protokoll bei der Übergabe vor Ort fertiggestellt und von Mieter und Vermieter unterschrieben wird. Im Zeitalter von Smartphone und Co ist auch kein Problem das unterschriebene Protokoll schnell zu fotografieren und aufzubewahren.
     
  19. Obsidian

    Obsidian Pazifist a.D.
    VIP

    Davon würde ich abraten. Eine Ummeldung auf die HV oder Vermieter ist die bessere Vorgehensweise. Weil ansonsten bei Neuanmeldung eine Begehung der Stadtwerke stattfinden kann und plötzlich, was bisher in Ordnung war, dann erneuert bzw geändert werden muss. Das kann auch tlw noch den Mieter treffen.
     
  20. theater

    VIP

    Ich habe das beim Wohnungswechsel davor so gehandhabt, dass wir direkt an den Nachmieter umgemeldet haben.
    Mit der Verwaltung dieser erwähnten Wohnung habe ich leider wirklich nur schlechte Erfahrungen gemacht, deshalb abgemeldet. Der nächste Mieter ist erst Monate später eingezogen. Dazwischen hat die HV die völlig desolate Terrasse renoviert und ich weiß aus sicherer Quelle, dass die (Strom)kosten einfach mir weiter verrechnet worden wären...

    Ich würde das zumindest von der bisherigen "Zusammenarbeit" mit der HV abhängig machen.
     

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