In wie weit hat man als Patient Anspruch auf die Aushändigung der Unterlagen aus der Kartei die Diagnose betreffend ? Was darf der Arzt als Honorar dafür verlangen?
Meines Wissens hat der Patient Recht auf seine kompletten Befunde und medizinischen Unterlagen. Ich kenne es so, dass üblicherweise die Kopierkosten in Rechnung gestellt werden.
Kenne ich so auch. Hab diverse Untersuchungen im AKH machen lassen und hab alle Bilder auf CD und da hab ich die CD zahlen müssen.
...und wenns ein behandelnder arzt anfodert für dich ists kostenlos. ich hab ein formloses schreiben des hausarztes gehabt und mir meine befunde geholt.
Stimmt. Stimmt auch, aber der Befund-ausstellende Arzt muss Dir den Befund für deinen Arzt nicht mitgeben, da Ärzte die Möglichkeit haben, über eine abgesicherte Kommunikationsplattform (eigentlich über mehrere) elektronisch Befunde auszutauschen
ja klar, war nur bei mir bisher nie der fall. wäre aber auch ok, weil dann holt mans halt vom hausarzt zb... jedenfalls ist es patientenrecht die befunde zu bekommen.
[YOUTUBE][/YOUTUBE] Du hast das recht auf eine kopie der Unterlagen, das original gehört aber mWn dem Arzt. Befunde kannst jederzeit von labor/institut anfordern. Aber dekurse die der Facharzt/hausarzt anfertigt kriegst in kopie. Da kenn ichs so, dass kopierkosten verrechnet werden. Aber ein honorar fürs aushändigen kenn ich nicht. Bei unklarheiten am besten bei der ärztekammer nachfragen.
DANKE für die Antworten......möchte nur gerne vorab wissen wie es um meine Rechte steht, bevor ich es angehe.
Einfach Kopien anfordern. Kopierkosten fallen an: im AKH z. B.: https://www.akhwien.at/default.aspx?did=316
Ich habe die Befunde bisher auch immer problemlos bekommen, könnte mich nicht an zusätzliche Kosten erinnern. Falls es welche waren, dann nur ganz gering.
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