1. camefromhell

    camefromhell Teilnehmer/in

    Bräuchte bitte mal einen Input bezüglich Mietrecht:

    Wie viel % Mietminderung kann ich im ersten Schritt etwa ansetzen für am Flachdach nistende Tauben (Insgesamt geht es um gut 100 Tiere), defektes Taubennetz am Balkon das dafür sorgt dass Tauben reinschlüpfen können, aber nicht mehr rausfinden und die den Balkon komplett zukacken? Lüften bei offenem Fenster ist nicht mehr möglich weil die zahm gewordenen Tauben in die Wohnung fliegen.
    Der Hauseigentümer lehnt jegliche Taubenabwehr ab obwohl Verpflichtung dazu lt. Verordnung der Stadt Graz besteht.

    Der Zustand samt am Balkon eingeschlossener Tauben bzw. toter Tauben am Balkon wird seit 6 Monaten bei der Hausverwaltung erfolglos urgiert. Der Balkon ist unbenutzbar (Ich reinige aber auch nicht mehr weil sinnlos).

    Danke!
     
  2. Maja821

    Maja821 Gast

    Die armen Viecher krepieren bei dir am Balkon? Du laesst sie nicht hinaus?

    Netz aufschneiden oder reparieren?
     
  3. camefromhell

    camefromhell Teilnehmer/in

    Wenn ich da bin fange ich die Tauben ein und lasse sie ins Freie. Wenn ich länger nicht da bin (bin öfter mal auf mehrtägigen Dienstreisen) kann ich auch nichts machen.

    Abmontieren funktioniert so nicht ganz so einfach, das Netz ist wirklich permanent montiert, die Schrauben in der Fassade wurden bei der letzten Renovierung mit Verputz zugeschmiert, dh. man müsste an den Befestigungsstellen erstmal den Verputz abschlagen um das Netz lösen zu können und das mache ich als Mieter im Streit mit der Hausverwaltung sicher nicht, ebenso wie Netz aufschneiden, das wäre für die Verwaltung eine tolle Möglichkeit, mir die Reparaturkosten aufzubrummen.
    Meiner Meinung nach war das Netz zum Zeitpunkt der Übergabe der Wohnung funktionsfähig, daher Teil des Mietgegenstands, daher Erhaltungspflicht oder Mietminderung wegen Nichtbenutzbarkeit des Balkons.

    Zu klären wäre noch, ob ich verpflichtet bin, den Balkon beim Auszug zu reinigen wenn ich ihn ab sofort nicht mehr betrete.
    Ich bin gespannt ob das noch in einem netten Rechtsstreit endet da die Hausverwaltung sich mehr um Kostenoptimierung als um Bestandserhaltung kümmert.
     
  4. kirschzuckerl

    kirschzuckerl zurück aus d. sommerpause

    je nach realer einschränkung zwischen 10-20% mietminderung. der balkon wird wohl am wohnzimmer dran sein, also existiert auch die gefahr von krankheitsübertragung durch eingeschleppten taubenkot. wenn sie auf eurem dach nisten, dann ist das ja auch eine lärmfrage. also eventuell. danach würde ich entscheiden, den brief aufsetzen, in dem du ankündigst ab xx die miete um diesen betrag zu kürzen, wenn keine maßnahmen getroffen werden.
    am besten kommunizierst du nur schriftlich mit der hausverwaltung, dann hast du belege.

    so haben wir das in d zumindest immer gemacht (andere minderungsgründe), aber mit ankündigung ist uns das immer durchgegangen.
     
  5. Maja821

    Maja821 Gast

    Hm, hast du vielleicht schon an den Mieterschutzverband gedacht?

    Wenn der Balkon unnutzbar ist, muss sich da ja was machen lassen.
     
  6. Alex3

    Alex3 überwiegend heiter
    VIP

    Der Verwaltung einen eingeschriebenen Brief zu schicken, mit der Ankündigung, die Miete um 20% zu reduzieren, bis das Taubenproblem gelöst ist, bringt sicher mehr, als Mitgliedsbeiträge beim Mieterschutzverein zu zahlen.
     
  7. BineR

    VIP

    Ich würde einen Rechtsanwalt konsultieren und den den Brief und die weitere Korrespondenz übernehmen lassen. Klingt ja jetzt schon sehr danach, dass du um einen Rechtsstreit nicht herumkommst. Da würde ich es gleich professionell angehen, um keine Fristen zu versäumen und die richtigen Formulierungen zu verwenden. Außerdem schont das vielleicht etwas deine Nerven.

    LG
    bine
     

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