1. nina64

    nina64 Teilnehmer/in

    Ich habe dazu im Forum Politik und Finanzen schon einen ähnlichen Thread erstellt, das ist also quasi eine Fortsetzung.

    Ab Volljährigkeit sind die Alimente auf das Konto der jungen Erwachsenen zu überweisen sofern sie dem Ali-Pflichtigen nicht ein anderes Konto zur schuldbefreienden Zahlung bekannt gegeben haben.

    Verlangt ihr davon auch einen gewissen Teil für Miete, BK, Strom, Versicherungen etc.??

    Wie handhabt ihr es wenn das Kind zusätzlich eine Lehrlingsentschädigung erhält?

    Wieviel sollte dem Kind zur freien Verfügung bleiben wenn der KV € 80,-- an Alimenten zu bezahlen hat, ca. € 197,-- an KBH mtl. eintrudeln und die Lehrlingsentschädigung ca. € 500,-- / mtl. beträgt?
     
  2. Liselotte

    Liselotte Gast

    Ich finde es absolut gerechtfertigt, wenn eine junge Erwachsene mit regelmäßigem Einkommen auch finanziell ihren Teil zur Familie beiträgt. Wie viel, hängt aus meiner Sicht vom FAmilieneinkommen ab. Mir fallen da mehrer Berechnungsmethoden ein abhängig von den Einkommen der Mutter. Jedem sowohl der Mutter als auch dem Kind soll unterm Strich gleich viel zur freien Verfügung überbleiben, oder beide zahlen anteilsmäßig in Relation zum jeweiligen Einkommen. Man kann auch ausrechnen wie viel die Mutter Alimente zahlen müsste und das von den anteiligen Lebenerhaltungskosten abziehen - Rest zahlt Kind selber.
     
  3. ich persönlich würds so regeln, dass ich die familienbeihilfe und die alimente "einbehalte", bzw dass er mir das monatlich gibt und taschengeld bekommt er logischerweise auch keins mehr, auch fürs handy, gewand etc müsste er selber zahlen

    ich nehm an, er wohnt und isst daheim
     
  4. inkale

    inkale Gast

    Wir haben zwar keine Lehrlingskinder aber zwei von drei Kindern verdienen regelmäßig durch geringfügige Beschäftigungen dazu.

    Unabhängig davon dass wir Trennungseltern sind, halten wir es so wie Familien in aufrechten Beziehungen. D.h. der Unterhalt der Kinder wird unabhängig von etwaigen Alimenten gedeckt und den Kindern gegenüber auch nicht thematisiert, da wir uns das unter uns Eltern ausmachen. Auch unsere großjährigen Kinder bekommen keine Alimente überwiesen, was das Gesetz sagt ist uns diesbezüglich egal und mit den Kindern abgesprochen.

    Unsere Kinder bekommen ein geringes Taschengeld, Geld das sie selber dazuverdienen (z.B. geringfügige Beschäftigung, Sommerpraktika,...) können sie zur Gänze behalten, sie müssen sich daheim an keinen Kosten beteiligen, bekommen alles was sie zum Leben und Ausbildung benötigen, müssen sich allerdings Freizeit und Konsumgüter über das Taschengeld hinaus selber finanzieren. So auch Kleidung, da sie in diesem Alter kaum mehr aus Kleidung herauswachsen und vieles von dem das sie wollen, keine Notwendigkeiten mehr darstellen sondern Nice-to-haves.
     
  5. nina64

    nina64 Teilnehmer/in

    Ja, genau so läufts bei uns auch!

    So haben wir das auch geregelt, wobei die übliche Verpflegung und die üblichen Haushaltsartikel von mir beigestellt werden.

    Es geht hier nicht um meinen Sohn sondern um seine Freundin.
    Deren Mutter behält die Alimente und die KBH ein, verlangt von der Tochter aber auch die Hälfte der Lehrlingsentschädigung.
    Das könnte man noch akzeptieren wenn die Mutter dafür eine Vollversorgung an Lebensmitteln und Haushaltsartikeln zur Verfügung stellen würde.
    Dem ist aber leider nicht so.
     
  6. Es fehlt die wichtigste Info: wie ist die finanzielle Situation der Familie? Du schreibst an anderer Stelle: ausziehen geht sich nicht aus. D.h. die Alimente vom Vater ist niedrig und die der Mutter wäre es auch. Daraus würde ich schließen: die Mutter hat wenig Geld, wahrscheinlich weitere Kinder. Ist das so?
     
  7. Ist es aber nicht so, dass die Tochter eigentlich Recht auf Auszahlung der Alimente auf ihr Konto hat sofern sie 18 ist? Würde es demnach nicht reichen, dem Vater mitzuteilen, wohin er die Alimente ab dato überweisen soll?
    Dann kann sich die Tochter fehlende Produkte etc. selbst kaufen. Wie wäre die Reaktion der Mutter darauf?
    Btw. wenn die Mutter die Hälfte der Lehrlingsentschädigung verlangt, würde ich schon eine Vollversorgung erwarten. Im anderen Fall würde ich ihr die Hälfte halt nicht mehr geben, verlangen kann sie ja viel. Was würde dann passieren?

    Edit: habe die Zahlen im Eingangspost vorher übersehen. Ganz ehrlich, ich würde der Mutter die 80,- Euro Alimente lassen, die FBH soll sie sich auch behalten, solange das Kind daheim wohnt. Aber von der Lehrlingsentschädigung würde ich nichts abgeben. Auch die Mutter wird unterhaltspflichtig sein (in dem Fall halt Naturalunterhalt). Ich denke über 230,- mtl sollten ausreichend monetärer Zuschuss der Tochter sein, im Hinblick darauf dass die Mutter wohl auch einen Beitrag zu leisten hat. Kleidung, Gimmicks etc. soll sich die Tochter dann von ihrer Lehrlingsentschädigung kaufen.
     
  8. inkale

    inkale Gast

    Aus Erfahrung bin ich bei solchen Aussagen eher zurückhaltend.
    Ginge es nach meinen Kindern, würden sie sich sowohl bei den Lebensmitteln als auch Drogerieartikeln Dinge erwarten, die unser Haushaltsbudget schnell sprengen würden.
    Die Frage die sich stellt ist, ob die Grundversorgung gewährleistet ist.

    Bei 80 Euro Alimenten kann man davon ausgehen, dass die Mutter all die Jahre das Mädchen großteils ganz alleine erhalten hat und nicht nur für den Naturalunterhalt zu sorgen hatte.

    Darüber hinaus und bei den oben beschriebenen Modellen geht es doch darum, dass unsere Teenies sich mit zunehmenden Alter und Verdienst auch einbringen sollen. Es ist halt die Frage welche Erwartungshaltung das Mädchen hat - fast vollständige Versorgung durch die Mutter plus die gesamte Lehrlingsentschädigung? Wäre eine Option für mich, wenn das Mädchen dafür im Gegenzug viele Dinge des persönlichen Bedarfs beginnt selber zu übernehmen. Wie sieht das für das Mädchen bis jetzt aus, was muss sich sich selber bezahlen und vor allem, wie ist die finanzielle Situation der Mutter?

    Ich denke, dass das jetzt ein guter Zeitpunkt ist um dem Mädchen die Realität vor Augen zu führen.
    Wenn sie jetzt auszieht und Alimente von den Eltern bekommt (keine FBH ;)) und von diesem Geld nicht leben kann, dann ist es eigentlich ganz logisch, dass das jetzige Leben so unfair nicht sein kann.
    Und es ist nun einmal so, dass man sich nach der Decke strecken muss. Würden wir deutlich weniger verdienen, müssten sich unsere Kinder von ihrem Zuverdienst mehr selber bezahlen.
     
  9. naja, es ist sicher der "unfeinste" weg, den ein kind einschlagen kann, aber grundsätzlich kann das mädl die mutter auf unterhalt klagen, wenn sie auszieht, sprich, dann drehts der mutter den "geldhahn" ab und, bekommt die kinderbeihilfe und die allimente auf ihr konto, ihre lehrlingsentschädigung PLUS unterhalt von der mutter

    eine option wäre auch den vater zu ersuchen, sie finanziell zu unterstützen

    wobei ich eher die vermutung habe, dass da beide eltern ziemlich am existenzminimum schrammen, bzw über ihre verhältnisse leben

    wg zimmer geht sich auch keins aus?

    der freund meiner großen geht jetzt nach wien und zahlt 300,- miete inkl bk
     
  10. lucy777

    lucy777 Gast

    in solchen fällen ist es sinnlos, andere zu fragen, wie sie das machen - weil die finanziellen möglichkeiten ja überall anders sind.

    die mutter muss sich drauf einstellen, dass die tochter und damit ALLES geld, das für sie einfliesst, von heute auf morgen weg sein kann, wenn das mädchen auszieht - UND sie im fall der fälle auch noch eine weile unterhaltspflichtig ist .

    die tochter muss den rechenstift nehmen und schauen, wie weit sie mit lehrlingsentschädigung, FBH und eventuellen mietzuschüssen oder sonst was kommt. alimente natürlich vom vater, ob und wieviel u.u. die mutter zahlen kann/muss/wird, keine ahnung.
    denn die lösung, dass sie bei der mutter wohnt, scheint ja ein recht baldiges ablaufdatum zu haben.

    ohne anspruch auf richtigkeit - aber mit z.b. ein bisschen zuverdienst durch hilfsjob und bescheidenem lebensstil kann sie sich sicher durchbringen.

    bleibt die tochter, würde ich die alimente (da die ja nicht hoch sind) + FBH für die mutter (wohnung, wäschewaschen und verpflegung für die tochter laufen weiter) und die lehrlingsentschädigung für die tochter (kleidung selbst zu finanzieren) grob überschlagen fair finden.
     
  11. ThePinky

    ThePinky Gast

    Ich würde überschlagsmäßig so rechnen: welcher Anteil des Einkommens der Mutter fließt in den gemeinsamen Haushalt und wie viel hat sie als "übriges" Geld zur privaten Verfügung?
    Ich fände es durchaus angemessen, wenn dieses Verhältnis bei anderen Erwachsenen im Haushalt ähnlich ist - also wenn die Mutter 80% ihres Einkommens in den gemeinsamen Haushalt einbringt, könnte man argumentieren, dass sich auch Tochter mit 80% ihres Einkommens (berechnet aus Lehrlingsentschädigung, Alimenten und evtl. Familienbeihilfe.) einbringen sollte.
     
  12. lucy777

    lucy777 Gast

    nein - solange keine echte selbsterhaltungsfähigkeit gegeben ist, finde ich das nicht angebracht.
    als eltern hat man nunmal pflichten. dass möglicherweise der vater diesen nicht gänzlich gerecht wird, kann man nicht dem kind anlasten.

    es ist auch dem altersentsprechenden autonomiebestreben der kinder rechnung zu tragen und sie SCHRITTweise in alle erwachsenenpflichten zu entlasten.

    für die mutter gäbe es ohnehin auch finanzielle erleichterung, wenn sie für die kleidung und freizeitvergnügen nicht mehr aufkommen muss.
     
  13. ThePinky

    ThePinky Gast

    Eine Alleinerzieherin, die vom KV all die Jahre nicht mehr als 80E im Monat Unterhalt bekommen hat, schwimmt möglicherweise nicht gerade in Geld. In dem Fall fände ich es wieder unangebracht, wenn das "Kind" ein paar Hundert Euro im Monat für sein Vergnügen ausgeben kann, während die Mutter jeden Cent 3x umdrehen muss. (In der Annahme, dass das "Kind" zu Hause wohnt, isst, Infrastruktur wie Fernsehen, Internet, Waschmaschine...nutzt usw.)
    Und bei einem 18 jährigen lehrling, ist es ja bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit nicht mehr weit!
     
  14. lucy777

    lucy777 Gast

    schau - das sehen wir einfach anders.

    die lebensplanung der eltern und auch das verhalten eines elternteiles kann nicht dem kind aufgerechnet werden.

    wenn das kind seine kleidung selber kauft und jede art der freizeitgestaltung selbst bestreitet, dann kann man nicht nur von "hat ein paar hundert euro für sein vergnügen" reden, weil das einfach so nicht stimmt.
    und immerhin bleibt der mutter die familienbeihilfe und die alimente in meinem "modell" für die teilabdeckung der aliquot zu rechnenden kosten.

    dass das nicht hinreicht und sie (die mutter) auch selber was aufbringen muss, das liegt in der natur der sache.
    zieht die tochter zum freund, muss sie alimente zahlen, zumindest eine weile.

    es wäre also ein kompromiss, dass die mutter das geld behält, das von "außen" kommt - und das kind sein "verdientes" - dafür aber einen teil der dinge, die es braucht, selber finanziert.
     
  15. nina64

    nina64 Teilnehmer/in

    Danke euch allen für eure Antworten!

    Das Mädl kommt aus einer Familie in der Geld sicher nie großartig vorhanden war.
    Zudem kannte ich vor ca. 15 Jahren alle Familienmitglieder (auch die Großeltern) ziemlich gut, und weiß dass sich bei der Scheidung zutiefst zerstrittene Lager gebildet haben - und daran hat sich bis heute nichts geändert.
    Ich habe schon lange keinen Kontakt mehr zu ihren Großeltern oder ihren Eltern.
    Als mein Sohn dann vor einigen Monaten mit ihr (nenn sie ab jetzt einfach Anna) hier aufgetaucht ist, war es als hätte mich ein
    Teil meiner Vergangenheit wieder eingeholt.

    Und nach einem Zwischenfall am Freitag und unserem folgenden Gespräch war plötzlich so vieles wieder präsent was damals an G'schichterln über die Mutter verbreitet wurde.
    V.a. weil Anna vieles sehr ähnlich sieht wie damals ihre Großeltern, die sie aber gar nicht mehr kennt.
    Sie ist sich nicht einmal sicher ihren Vater noch zu kennen, wenn der heute plötzlich vor ihr stünde :eek:
    = ein Drama was sich da alles abgespielt hat!

    Der langen Rede kurzer Sinn:
    Ich bezeichne mich hier als befangen weil beide Elternteile wirklich viel Mist gebaut haben.
    Es ist einfach nicht meine Baustelle!!!!
    Seit, glaub, Juni ist sie sowieso fast jedes WE durchgehend bei uns, und manchmal auch für eine Nacht unter der Woche.
    Da gibt's selbstverständlich Essen, und die restliche Zeit muss sie halt schauen - ist so :cool:

    Anna ist übrigens schon 19 1/2 (ist mir auch erst seit ein paar Tagen wieder bewusst), aber von ihrem Auftreten her so mancher 14jährigen unterlegen.
    Lieb und nett, so ein richtiges Waserl halt ...... ,
    und ihre Mutter lebt eigentlich nicht mehr wirklich in der Wohnung, sondern überwiegend bei ihrem Freund.
    Dann gibt's noch einen Bruder, der unter der Woche meist auf Montage ist und am WE viel bei der Freundin.
    Zur Wohnung leistet er aber auch seinen Beitrag an die Mutter.

    So, jetzt ist Ende am Gelände!
    Danke fürs zulesen, und ev. Kommentare die noch kommen.
    Aufgrund der div. Verstrickungen im Familien- und Freundeskreis möchte ich dieses Thema wirklich mit niemandem anderen besprechen als eben hier. :wave:
     
  16. lucy777

    lucy777 Gast

    was der jungen frau gut täte wäre ein mensch, der ihr "entwicklungshilfe" leistet.
    k.a. ob du das sein kannst.

    aber sie muss aus dem wenigen, das sie an ressourcen mitkriegt, ihr leben aufbauen.
    auf die eltern würde ich an annas stelle keine rücksicht nehmen.
     
  17. Okay.. selbst wenn keine großen finanziellen Mittel vorhanden sind. Wenn die Mutter überwiegend beim Freund ist und das Mädl auf sich allein gestellt, kann ich - ehrlich gesagt - noch viel weniger nachvollziehen, warum sie Geld an die Mutter abgeben soll? Ich stell mir das dann schon eher so vor, dass sie sich eh selbst drum kümmern muss, dass sie abends etc. was zu essen hat? Das wird sie ja dann von ihrem Geld bezahlen..

    Ich finde, die WG-Idee, die aufgeworfen wurde, nicht schlecht. Ein WG-Zimmer ist sicher im Budget. Dann muss ihr die Mutter - wahrscheinlich - auch Alimente zahlen. Und sie lernt selbstständig zu sein, ist aber nicht komplett allein in der Wohnung.
     
  18. inkale

    inkale Gast

    Das ist ein hartnäckiges Gerücht, dass hier leider immer wieder geschrieben wird.

    Die FBH ist eine Entlastung für die unterhaltspflichtigen Eltern.
    D.h. diese versorgen das Kind und bekommen die FBH. Unabhängig davon ob dieses zu Hause wohnt oder nicht. Kinder die ausziehen und nicht selbsterhaltungsfähig sind, haben Anspruch auf Alimente von beiden Elternteilen. Die FBH steht trotzdem den Eltern zu, weil diese ja durch ihre Alimente zu deren Unterhalt beitragen und dafür vom Staat entlastet werden.

    Seit einigen Jahren ist es so, dass die FBH direkt an ein Kind ausbezahlt werden kann. Das bedeutet aber nicht, dass das Kind der Anspruchsberechtigte ist. Das ist noch immer der Elternteil, bei dem das Kind im überwiegenden Maße lebt und der schriftlich per Formblatt darauf verzichten muss. Das ist aber eine freiwillige Vereinbarung und eben kein Anspruch des Kindes.
    Der Grund warum das viele machen ist, weil Geld kein Mascherl hat und es egal ist woher die Gesamtsumme kommt über die ein Kind verfügen kann.
     
  19. inkale

    inkale Gast

    Es ist ja eine Wohnung vorhanden.
    Dass eine 19 1/2jährige alleine in einer Wohnung lebt wird wohl nicht ein Problem darstellen sofern die Grundversorgung gewährleistet ist ;). Und soweit hier geschildert ist das auch nicht der Grund des Ärgers sondern eben der Umstand, dass sie einen Beitrag von der Lehrlingsentschädigung leisten soll.

    Wenn die Mutter der Tochter die Wohnung zur Verfügung stellt und Miete, Betriebskosten sowie Lebensmittel und Haushaltsartikel weiterhin bezahlt, dann leistet sie damit bereits Unterhalt. Ob damit der gesamte Unterhaltsanspruch gedeckt ist, ist davon abhängig, was sie verdient. Wenn sie wie Nina schreibt, eher ein geringes Einkommen hat dann kann man vermuten, dass mit den Wohnkosten die Alimente gedeckt sein könnten.
    Wenn die Lebenserhaltungskosten mit den Alimenten durch beide Eltern nicht abgedeckt sind, dann wird es wohl zumutbar sein, wenn das Mädchen einen Teil vom Eigeneinkommen zuschiesst.
    Wäre es mein Kind, dann würde ich keine Kostenbeteiligung einfordern; wenn aber die finanziellen Verhältnisse der Mutter selber nicht sehr gut sind, ist es für mich schon nachvollziehbar.

    Würde das Mädchen in einer WG leben, könnte es sein dass es finanziell wesentlich schlechter aussteigt ;). Nina schreibt ja, dass man das schon mehrfach durchgerechnet hat und es sich nicht ausgeht.
     
  20. nina64

    nina64 Teilnehmer/in

    Ja, sie muss unbedingt Selbstbewusstsein entwickeln.
    Momentan wackelt ja auch ihre Lehrstelle weil sie noch in der Probezeit ist und dort auch nicht bringt was erwartet wird. Sie ist zwar da, macht auch was ihr aufgetragen wird, sieht aber die Arbeit nicht - und sie hat Hemmungen mit den Kunden zu reden.
    Im Verkauf geht das einfach nicht.

    Schauen wir mal wie lange die Beziehung zu meinem Sohn hält.
    Grundsätzlich denke ich aber, dass da langfristig ein ganz außenstehender Mensch besser geeignet wäre, ihr Ausbildner z.B.

    Und das ist jetzt wahrscheinlich das größte Problem.
    Sie tut was man ihr sagt, aber irgendwie ohne Enthusiasmus.
     

Diese Seite empfehlen