1. Jolie

    Jolie *supergirl*


    ich versteh nicht ganz worums dir jetzt genau geht.

    mir ist klar dass es gesetze gibt. es ist auch bestimmt eine holschuld von mir diese vorab nicht genau studiert zu haben. mir ist auch bewusst, dass die nachbarin mit ihrer anzeige "im recht" ist. aber viele menschen dehnen die gesetze, gerade im mietrecht. auch viele menschen in meiner nachbarschaft nehmen es nicht ganz sauber mit sperrmüll im garten, zu lauter musik nach 22 uhr am lauen sommerabend, dem unerlaubten kohlegrill oder dem falsch geparkten auto. trotzdem liegt es am ende des tages in MEINER hand ob ich diese vergehen melde oder nicht.

    es gibt menschen die melden zu laute lärmbelästigung, einen dauerwinselnden hund oder langanhaltende geruchsbelästiung. und dann gibt es menschen die melden zu laut lachende kinder in swimmingpools, den 50cm im halteverbot parkenden wagen des nachbarn und dass der hund im garten gegenüber einen zu lauten schas gelassen hat.

    also ja, grantig bin ich deshalb schon ein bissi auf die nachbarin. weil ich niemandem was getan habe mit meinem "vergehen". das wird auch nicht besser wenn ich mir gesetzestexte dazu durchlese ;)
     
  2. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn

    Ich weiß schon was du meinst - aber jedenfalls bist du jetzt im Bilde und die Entscheidung liegt bei dir - debattieren, glaube ich, bringt da nichts.

    -Fleur-
     
  3. Jolie

    Jolie *supergirl*


    nein das sowieso nicht!
     
  4. inkale

    inkale Gast

    Ohne jetzt die Rechtslage dazu zu kennen, hier mal meine Gedanken:
    Als wir unseren Vorplatz mit Autoabstellmöglichkeit planten (EFH) war es bei der Auswahl der Pflasterung/Belag von Bedeutung welche Belastungsfähigkeit und Abriebklasse dieser hat.
    Ein Rasen ohne Unterbau ist auf Dauer nicht belastungsfähig.
    Natürlich macht es einen Unterschied, ob man da jetzt mit einem Auto drüber rollt oder mit einem Mofa. Aber generell geht man davon aus, dass motorisierte Geräte ein wesentlich höheres Gewicht haben. Selbst, wenn man nur zu Fuß immer wieder die gleichen Wege im Gras geht, merkt man mit der Zeit wie sich dort der Boden senkt.

    Also ja, ich kann mir gut vorstellen dass man generell untersagt, dass Grünflächen mit motorisierten Geräte benutzt werden können.

    Wo kein Kläger, da kein Richter.
    Wiener Wohnen wird es egal sein, solange sich niemand darüber aufregt.
    Jetzt wo sich wer aufgeregt hat, müssen sie auch handeln.

    Ungut ist die Situation bei euch, weil alle anderen ebenfalls Dinge machen, die so wahrscheinlich nie explizit erlaubt wurden.
    Wenn du nun Druck machst und argumentierst, dass die anderen "doch auch", dann kann die Folge sein, dass die Hausverwaltung allen die Nutzung der Grünflächen untersagt. Also sehr schlau war das von deiner Nachbarin nicht gerade. Hilft dir aber nicht sehr weiter, weil es genau genommen die eine optimale Lösung für euch nicht gibt.
     
  5. Froeschi

    Froeschi Teilnehmer/in

    Nachdem Wiener Wohnen Eigentümer der Flächen ist, können sie bestimmen, was sie erlauben und was nicht. Da gibt's auch nichts konkretes Nachzulesen. Das Verbot kommt jetzt halt aufgrund der Beschwerde, anzunehmen, dass sie die anderen Dinge auch verbieten, sobald sich wer beschwert.
    Ich würde also - ohne jemand anderen einzubinden - direkt mit Wiener Wohnen einen Kompromiss finden (zB die Platten - schriftlich). Dann kann sich die Nachbarin brausen gehen.
     
  6. nina64

    nina64 Teilnehmer/in

    Genau so würde ich auch vorgehen.

    Bei uns ist die Situation sehr ähnlich, die mich aber nicht betrifft weil unsere Whg. im 2. Stock ist und ich null Bedürfnis verspüre die Allgemeinflächen vor den Schlafzimmer- bzw. Wohnzimmerfenstern im EG zum Sonnenbaden etc. zu nutzen.

    Meines Wissens nach haben sich hier alle Nachbarn im EG, die Allgemeinflächen teils sehr liebevoll gestalten und nutzen eine Genehmigung der Genossenschaft geholt; ist natürlich nicht Wr. Wohnen ;).

    Vor einigen Jahren hat dann ein Nachbar den Platz vor seiner Wohnung massiv umgebaut und auch überdacht.
    Auch hier ist eine Nachbarin Sturm gelaufen (Neidhammel!!) - allerdings ohne Erfolg.
    Er hatte einerseits die Genehmigung der Genossenschaft und hat auch eine Bauanzeige gemacht.

    Letzteres wird bei 'nur Platten verlegen' nicht notwendig sein, aber die Genehmigung der Genossenschaft ist halt wichtig.
     
  7. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn

    Das ist nicht richtig - nachzulesen in der Hausordnung - sowie in der Brandschutz- und Bau-Verordnung
    zu deren Überprüfung und Einhaltung WW verpflichtet ist.

    -Fleur-
     
  8. Froeschi

    Froeschi Teilnehmer/in

    Ächz. Mit Brandschutz wird das Betreten von Rasenflächen wohl nichts zu tun haben. Und die Hausordnung wird wohl auch die Eigentümerin erstellen (und ändern).
     
  9. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn

    Du kannst dich ja hier durch arbeiten und dann überlegen was der Eigentümer kann :

    Gesetz über das Einstellen von Kraftfahrzeugen, kraftbetriebene Parkeinrichtungen, Tankstellen und Abstellplätze für Fahrräder in Wien (Wiener Garagengesetz 2008 – WGarG 2008)

    https://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/b1000000.htm

    -Fleur-
     

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