1. nina64

    nina64 Teilnehmer/in

    Freut mich, dass du da auch so gute Erfahrungen machst :wave:
     
  2. lucy777

    lucy777 Gast

    der patient ist abgeliefert.

    jetzt heißt es abwarten, ob der interne reparaturdienst was machen kann, oder ob das gerät an den hersteller geschickt werden muss.
    und dann ist die frage, bleibts in AT oder geht es nach D.
     
  3. lucy777

    lucy777 Gast

    bescheid aus der werkstatt:
    leider kein garantiefall, da bedienungsfehler.
    walzen (bürsten) kaputt.
    kostenpunkt 61.--

    also deppensteuer. wir haben zu spät gemerkt, dass sich am "gelenk" bürsten ziemlich viel dreck (haare, fäden) festgedreht hatten.
    als ich sie dann endlich gereinigt hatte, trat kurz danach das scheppern auf.

    wie es scheint ist da was kaputtgegangen, was dann einige zeit noch gedämpft war.

    selber schuld.
     
  4. nina64

    nina64 Teilnehmer/in

    Das ist natürlich blöd!
    Steht in der Bedienungsanleitung drin wie oft die Bürsten gereinigt werden müssen?
    Wie lange hast du das Gerät jetzt schon in Verwendung?
     
  5. lucy777

    lucy777 Gast

    2 monate.
    es steht nicht direkt dabei wie oft, scheinbar ist das eh allen klar, nur uns nicht.
    was mich beruhigt - auch mein mann hat das nicht gewusst - und der ist normalerweise sehr penibel bei solchen sachen, zb. rasenmäher, griller, werkzeug usw. wird alles gehegt und gepflegt.

    aber egal, hauptsache ich hab ihn bald wieder:herz2:
     
  6. inkale

    inkale Gast

    Kein Fall für Gewährleistung ;).

    Wäre die Art und Weise der Reinigung essentiell für das Funktionieren des Gerätes, müsste man in der Bedienungsanleitung auch explizit darauf hinweisen wie die Reinigung der Bürsten zu erfolgen hat. Etwas nicht in der Bedienungsanleitung anzuführen, das im Nachhinein als Bedienfehler argumentiert wird, da macht es sich ein Unternehmen schon sehr einfach.

    Sehr unfein vom Unternehmen.
    Nachdem ein Gerät dem dafür angedachten Zweck und dem zu erwartenden Umgang damit entsprechen muss (und es wohl wenig überraschend ist, wenn die Haare, die sich in einer Bürste verfangen dann herausgezogen werden, wenn die Bürste keinen neuen Schmutz mehr aufnehmen kann), kann es sich beim bloßen Versuch die Haare und den Schmutz zu entfernen um keinen Bedienfehler handeln. (ich geh jetzt einmal davon aus, dass mit keinem Werkzeug oder anderen Geräten nachgeholfen wurde und dadurch etwas mechanisch kaputt gegangen ist).

    Der Gewährleistungsanspruch müsste hier schon greifen, allerdings wird sich bei diesem Betrag der Aufwand kaum auszahlen, den man hineinsteckt.
    Aber sehr ärgerlich, wenn ein Unternehmen sich so abputzt und eh damit rechnen kann, dass ein Kunde sich hier nicht wehren wird.
     
  7. lucy777

    lucy777 Gast

    ich weiß nicht genau, was du meinst.

    der bedienfehler war, dass wir die bürsten eben zu lange NICHT gereinigt haben.
    dadurch wurden sie offensichtlich beschädigt.
    und als ich dann die dämpfenden haare/lurch was immer entfernt habe, hab ich das geräusch erst gehört.
    die bürsten rausnehmen und reinigen ist ganz einfach, man kann sie auch nicht versehentlich falsch wieder einbauen oder so.
    ich hab einfach unterschätzt, dass da soviel hängenbleibt, das ist halt mein erster robbie.
     
  8. lucy777

    lucy777 Gast

    neues von der saugfront:
    jetzt dreht sich eine der seitlich rotierenden bürsten nicht mehr......

    telefonat mit dem techniker: wahrscheinlich motor/antriebsschaden.
     
  9. lucy777

    lucy777 Gast

    bauteile wurden getauscht - verrechnet wurde nichts.
     

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