1. mcw

    mcw equal
    PLUS + VIP

    Sie hat doch schon während des Threads geschrieben, dass sie weiß warum sie nachzahlen muss, also wird sie irgendwo eine Begründung erhalten haben, entweder im Brief oder per Telefon auf persönliche Nachfrage.
     
  2. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn

    Sie geht davon aus bzw. glaubt und eröffnet hier einen Faden :)

    -Fleur-
     
  3. Odin

    Odin Gast

    Einspruchsfrist ist 2 Wochen, Einspruch solltest du erheben - sofort, eingeschrieben - schriftlich - deine Lebensumstände sollten nicht ausser Acht gelassen werden (bessere Vermittlung am Arbeitsmarkt ist durchaus ein Kriterium).

    Bei der Anwaltskammer anrufen und sich rechtlich informieren was du dagegen tun kannst. Leider gibt es diese "Amtstage" beim Amtsgericht nicht mehr - trotzdem darfst du dir hilfe holen wenn du sie brauchst (die haben dort auch Kostenlose Informationsmöglichkeiten, AK, Gewerkschaft oder Anwaltskammer) wo du mit einem Anwalt sprechen kannst)
     
  4. inkale

    inkale Gast

    Doch, doch. Das tun Ämter manchmal. Habe erst vor kurzem einen Bescheid vom FA erhalten. In der Privatwirtschaft wäre der Begriff Frechheit noch eine Untertreibung. Der Beschluss als solcher hat schon seine Berechtigung, allerdings musste ich erst einmal mühsamst recherchieren, was hier eigentlich wie abgerechnet wurde.

    Grundsätzlich muss es nachvollziehbare Anspruchsvoraussetzungen geben. Wenn es zu Kürzungen kommt, muss deutlich sein, was zur Leistungskürzung geführt hat. Wenn der Grund für die Leistungskürzung nicht bekannt ist, ist alles andere Spekulation. Wenn die TE selber keinen Grund genannt bekommen hat, würde ich jedenfalls Einspruch erheben.

    Die Aussagen der TE selber sind für mich unverständlich, mag aber auch daran liegen, dass ich von der Mindestsicherung keine Ahnung habe.
     

  5. wieso soll sie einspruch erheben?

    soweit ichs verstanden hab, und wbkh hats sehr gut erklärt, dass die te durch die sonderzahlungen, die sie bekommen hat über dem grenzbetrag war, ist die rückforderung legal, gerechtfertigt und hat mit dem autokauf gar nichts zu tun

    und die te ist nicht arbeitssuchend, demzufolge ist dein kriterium der "besseren vermittlungsmöglichkeit" irrelevant ;)
     
  6. Odin

    Odin Gast

    Muss jemand arbeitsuchend sein, wenn er sich wo bewirbt? Es gibt in der heutigen Zeit genug Möglichkeiten es sich finanziell "besser" zu stellen wenn man abgesehen vom "Bürokratiedschungel" agieren kann. Ich denke so bei mir - wir "erarbeiten" uns heute das Schema "Mindestsicherung und Notstandshilfe", weil sich niemand traut mal über den Tellerrand zu schauen.

    Die Mindestsicherung ist auch per Gesetz keine Hängematte aus der es kein Entrinnen gibt. Deshalb einspruch erheben und mit einem kostenlosen Anwalt abklären welche Möglichkeiten es gibt damit eben nicht auch noch die Mindestsicherung flöten geht (denn die Kinder leiden auch unter der Gesamtsituation).

    Einem Nettolöhnler von 2500 Euro im Monat tun 200 Euro nicht weh, wenn es dann in den Bereich der Mindestsicherung geht - tut jeder Euro weniger weh.
     
  7. inkale

    inkale Gast

    Sollen wir dir geeignete Bildungsadressen nennen, um dein Lücken schließen zu können?

    Könnte aber auch eine Schule für gutes Benehmen sein; es ist ekelig wie du über ander User herziehst und dabei selber im Glashaus sitzt.
     
  8. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn

    Ev. trifft das ja auf sie zu:


    1. [*]Anreize zur Aufnahme von Erwerbsarbeit
      [FONT=Source Sans Pro,Source Sans Pro][FONT=Source Sans Pro,Source Sans Pro]Die (Wieder[/FONT][/FONT]-[FONT=Source Sans Pro,Source Sans Pro][FONT=Source Sans Pro,Source Sans Pro])Aufnahme von Erwerbsarbeit wird nach längerem BMS[/FONT][/FONT]-[FONT=Source Sans Pro,Source Sans Pro][FONT=Source Sans Pro,Source Sans Pro]Bezug unterstützt. Es ist ein „WiedereinsteigerInnenfreibetrag" vorgesehen, der auch bei erstmaliger Erwerbsarbeitsaufnahme gewährt werden kann. Dieser bewirkt, dass Zuverdienste nicht zur Gänze auf die BMS[/FONT][/FONT]-[FONT=Source Sans Pro,Source Sans Pro][FONT=Source Sans Pro,Source Sans Pro]Leistung angerechnet werden. Durch den Entfall der Kostenersatzpflicht bei ehemaligen LeistungsempfängerInnen soll die Aufnahme einer Erwerbsarbeit wieder attraktiv erscheinen.
    https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=261

    -Fleur-
    [/FONT]
    [/FONT]
     

  9. die te wollte aber keine karriere-beratung, sondern auskunft, warum sie eine rückzahlung zu leisten hat ;)

    sie schreibt, dass sie teilzeit arbeitet, 2 schulkinder hat und alleinerziehend ist - offensichtlich ists nicht möglich, dass sie mehr stunden arbeitet und scheinbar arbeitet sie in einer branche, wo die bezahlung generell mies ist

    wenn heute die gute (zwergen)fee käme und mit dem zauberstab wedeln würde und ihr einen halbtagsjob anbieten würde, dem sie gewachsen ist (von den kenntnissen her) und wo sie 4.000,- brutto verdient würde sie sicher nicht in der "tellerrandhängematte" abhänge - spielts halt leider nicht und sie wird sich dort sicher nicht genüßlich suhlen und in diesem zustand den rest ihres lebens verweilen

    es geht halt scheinbar momentan nicht anders und genau dafür haben wir in österreich ein (mehr oder weniger) gutes sozialsystem

    und ihre mindestsicherung, bzw die ausgleichszulage (darum gehts ja, oder?) droht ihr eh nicht flöten zu gehen - sie muss generell die 2 monate, die sie diese zu unrecht bezogen hat, da sie über der mindest-einkommensgrenze war, zurückzahlen
     
  10. Odin

    Odin Gast

    wenn andere reden, ein Thema besprechen welches wichtig ist - sollte man sich nicht einmischen...
     
  11. babsi1974

    babsi1974 Teilnehmer/in

    Danke Euch!
    Begründung....hab 12x ausbezahlt bekommen, hätte aber nur 10x bekommen sollen.
    Nicht mein Fehler, hab es natürlich angenommen ;)
    Frag ja nicht nach wenn ich es eigentlich nicht weiß.
    Mur gewundert das dieses Mal nur 10x ausbezahlt wird......
     
  12. inkale

    inkale Gast

    Ich bin "andere".
    Soviel zum sinnerfassenden Lesen.

    Ansonsten, stimmt. Du könntest dich an deine eigenen Ratschläge halten.
     
  13. Odin

    Odin Gast

    zu welchem Thema hast du dich denn zu Wort gemeldet? Ging es um die Überschrift "Mindestsicherung" oder um deine eigenen Rachegelüste? Ich brauche keine Antwort, ich stelle das jetzt mal so in den Raum.

    Nimm dir den Raum "Grantleck" oder "Blutwiese" her - dort ist die Arena wo es fetzen kann - hier gehts um Fragen die wichtiger sind.
     
  14. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn

    Wie oft wird die Mindestsicherung ausgezahlt?

    Jeden Monat einmal, zwölf Mal pro Jahr.
    Wer dauerhaft nicht arbeitsfähig oder bereits im Pensionsalter ist, erhält die Mindestsicherung 14 mal pro Jahr.

    https://wien.gruene.at/mindestsicherung

    -Fleur-
     
  15. Heliamphora

    Heliamphora The Only Easy Day Was Yesterday
    PLUS + VIP


    Die TE ist aber erwerbstätig und hat somit ein Einkommen und dieses wird bei der Berechnung berücksichtigt!


    https://www.arbeiterkammer.at/berat...it/Mindestsicherung_Wer_bekommt_wie_viel.html


    Einkommen, Arbeitslosengeld, Unterhaltszahlungen u. ä. werden jeweils angerechnet und reduzieren den Anspruch
     
  16. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn

    Ja, dann muss das so in der Begründung stehen - und auch wieviel - und nicht, wir haben 12 mal statt 10 mal ausgezahlt - was soll das sein - klar dass da Fragen aufkommen.

    -Fleur-
     
  17. Heliamphora

    Heliamphora The Only Easy Day Was Yesterday
    PLUS + VIP

    Die TE hat ja eine Begründung bekommen und mit ihren eigenen Worte wiedergegeben. Wie das nun von Amtswegen kommuniziert wurde, muss die TE nicht haarklein erklären.

    Für mich war nach posting #3 klar, dass auf Grund der Sonderzahlungen (Überschreitung der Grenze) die Mindestsicherung gekürzt wurde.
     
    Heliamphora, 1. Februar 2017
    , Zuletzt bearbeitet: 1. Februar 2017
    #37
  18. Sommar

    Sommar es ist nur eine Phase ...
    VIP

    Sorry, das kann ich so nicht stehen lassen. Die Bescheidbegründung zählt nicht!! zu den konstitutiven Bescheidmerkmalen, dh auch ein Bescheid ohne Begründung ist ein Bescheid, er leidet halt ein einem Mangel.
     
  19. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn


    Ich würde auf jeden Fall eine detaillierte Aufstellung/Rechnung haben wollen und 12 mal statt 10 mal (wie sie in ihrem letzten Post wieder schreibt) so nicht akzeptieren - denn 12 mal steht mir ja zu.

    -Fleur-
     
  20. Heliamphora

    Heliamphora The Only Easy Day Was Yesterday
    PLUS + VIP



    Geht auch mit diesem Tool:


    http://www.mindestsicherung-salzburg.at/mindestsicherung-rechner.html


    Die 12 mal steht zu, wenn die aber die Grenz überschritten wird, dann wird auch die Mindestsicherung gekürzt. D.h. der Gesamtnbetrag wird weniger und beträgt in diesem Fall 2 Monate Mindestsicherung.
     

Diese Seite empfehlen