1. Sofie

    Sofie Aktive/r Teilnehmer/in

    Hallo zusammen!

    Ich habe eine Frage. Mein Mann und ich sind seit einem Jahr geschieden, bei der Scheidung vereinbarten wir, dass ich das alleinige Sorgerecht für unsere Tochter habe. Ich habe noch einen Sohn, für den er immer der Stiefvater war.

    Jetzt macht er sich Sorgen, falls mir etwas passiert (Unfall oder schwere Krankheit, man weiß ja nie), was dann mit den Kindern passiert. Meine Eltern würden sie schon nehmen, aber das sehen wir beide nicht als die Optimallösung. Er möchte nun das gemeinsame Sorgerecht für beide Kinder, um eben im Notfall mitreden zu können.

    Wir haben eine gute Gesprächsbasis, unternehmen auch sonst noch gemeinsame Sachen mit den Kindern, ich wäre damit einverstanden. Ich frage mich halt nur, ob das überhaupt möglich ist, weil mein Sohn ja einen anderen Vater hat. Er kennt seinen leiblichen Vater, hat ihn aber erst 4 Mal im Leben gesehen. Mein Sohn ist 13 Jahre alt, meine Tochter 7.

    Vielleicht kennt sich jemand von euch aus? Danke schon mal.

    Liebe Grüße
    Sofie
     
  2. eul.alia

    VIP

    Gemeinsame Obsorge können nur die Eltern haben. Auch wenn dein Ex de facto die Vaterrolle übernommen hat, ist er rechtlich gesehen nicht der Vater. Das heißt aber nicht, das ihm nicht die Obsorge übertragen werden könnte, wenn dir etwas zustoßen sollte. Gerade wenn er bislang die vaterrolle übernommen hat und das auch weiterhin tut, könnte er im Ernstfall die Übertragung der Obsorge beim Pflegschaftsgericht beantragen.
     
  3. Sofie

    Sofie Aktive/r Teilnehmer/in

    Hallo!

    Danke für die Antwort! So ähnlich habe ich mir das auch gedacht, und auch im Internet nichts anderes gefunden.

    Die Frage war ja zum Glück nur für den Notfall, der hoffentlich nicht eintritt.

    Liebe Grüße
    Sofie
     
  4. scoutice

    scoutice Teilnehmer/in

    alternative: dein ex adoptiert das kind des anderen ex. klingt massiv komisch, sollte aber möglich sein. allerdings müsste dann dein "neuer" ex die alimente an dich zahlen, und nicht mehr der "alte" ex.
     
  5. eul.alia

    VIP

    Da müsste der leibliche Vater aber zustimmen.
     
  6. scoutice

    scoutice Teilnehmer/in

    ja klar. was nicht ausgeschlossen wäre, wenn er keinen kontakt zu kind hat und ex#2 laut aussache der TE ja der Quasi-Vater war.

    ich sag auch nicht dass es ginge oder sinnvoll wäre ohne die situation besser zu kennen, aber ggf. ist es eine möglichkeit, über die noch gar nicht nachgedacht wurde.
     

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