1. Solanum

    VIP


    ich kann dir veresichern, dass du als aufsichtsperson meist in irgendeiner form fahrlässig handelst, wenn du den kindern nicht alles verbietest :( ob es dann tatsächlich als fahrlässigkeit geahndet wird hängt sehr viel vom glück ab. (kind bricht sich den fuß und du warst daneben: alles ok. kind bricht sich den fuß und du warst am klo: uij - wurscht ob durch deine anwesenheit irgndetwas verhindert hätte werden können).
    ich erlebe die einschränkungen für die kinder durch diese in meinen augen sehr überzogene sicherheitsdenken.
    bei meinen eigenen kindern handhabe ich es im wesentlichen so, dass ich im straßenverkehr sehr vorsichtig bin und sie sonst im wesentlichen tun und machen lasse. 6jährige kinder schränke ich bewegungsmäßig gar nicht mehr ein. wenn sich das kind das zutraut darf es das (und kann das im normalfall auch selbst abschätzen). 2,5jährige würde ich natürlich noch einschränken.
     
  2. lucy777

    lucy777 Gast

    ich gebe shamane recht - in dem fall, wo ich allein für eine große gruppe kleinkinder zuständig bin, entschärfe ich mal alles, was sich entschärfen lässt.
    die schrägbankrutsche gehört da sicher dazu.
     
  3. Solanum

    VIP


    das finde ich als mutter schade und ich bin sehr froh, dass in "unserem" kiga die kinder auf bäume klettern durften, sich aus ästen "hütten" bauen durften uvm.
     
  4. shamane

    shamane frosch-mami
    VIP

    aufsichtspflicht hat nichts damit zu tun, dass keine unfälle mehr passieren, sondern ob ich die umgebung so gesichert und mich so verhalten habe, dass dem kind seinem entwicklungsalter entsprechend nach möglichkeit kein schaden entstehen oder das kind keinen schaden verursachen kann.

    klar ist im nachhinein und als unbeteiligter immer leichter reden, was man besser hätte machen können. nur haben wir halt auch den rechtsgrundsatz: unwissenheit schützt vor strafe nicht. irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass in der ausbildung die aufsichtspflicht und bei verletzung selbiger mögliche rechtsfolgen nicht durchgenommen werden.
     
  5. shamane

    shamane frosch-mami
    VIP

    waren da auch 20 kinder allein mit einer betreuerin?
     
  6. Solanum

    VIP

    viele unfälle lassen sich kaum vernindern - auch daneben stehend nicht.
    ja, der betreuungsschlüssel ist ein problem.

    aber um ehrlich zu sein glaube ich nicht, dass sich alle unfälle so vermeiden lassen, da auch bei mehreren betreuerinnen der aufmerksamkeitsfokus nicht zwingend bei den kinder ist (ich sehe unsere im garten oft tratschend in grüppchen stehend).
     
  7. shamane

    shamane frosch-mami
    VIP

    shamane, 1. Oktober 2017
    , Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25. Dezember 2018
    #47
  8. shamane

    shamane frosch-mami
    VIP

    da ich gerade ein buch über arbeitssicherheit lese, teile ich deine ansicht nicht. durch sicheres verhalten sinkt die zahl von unfällen mit verletzungsfolgen.

    btw: tratschende betreuungspersonen machen ihren job nicht für den sie bezahlt werden.
     
  9. Solanum

    VIP


    ich bin auch für mehr arbeitssicherheit und komme aus einem risikosektor.
    ich bin aber nicht dafür, kinder möglichst "sicher" durchs leben zu bekommen, sondern sie so sicher wie notwendig durchs leben zu bekommen mit dem risiko von knochenbrüchen. spielegerüst abbauen und co. gehört für mich nicht zu mehr sicherheit, sondern zu mehr verklagenssicherheit.
    es ist realität, dass an manchen schulen nicht mehr ballgespielt werden darf außerhalb von turnstunden wegen der sicherheit. ich sehe das nicht als vorteil für die kinder.

    ich mag nicht, dass meine kinder möglichst vor jedem zwischenfall gesichert aufwachsen, sondern das sie kindgerecht aufwachsen.
     
  10. Radium

    PLUS + VIP

    Aber wenn du bei jedem vermeidbaren unfall im nachhinein auf Fahrlässigkeit klagen kannst, sind wir beim nur noch im gut gesicherten gummizellenartigen gruppenraum sitzendem, malendem oder brettspielendem Kind. Aber selbst da kann sich noch ein kind was in die nase stecken, was verschlucken etc etc.
    Mir völlig schleierhaft wie das in einem kiga gestaltet werden soll, alles vermeidbare tatsächlich zu vermeiden.
    Das leben ohne restrisiko gibts leider nicht
     
  11. shamane

    shamane frosch-mami
    VIP

    naja, im vorhinein kann man selten auf fahrlässigkeit klagen. ich würd das berufsrisiko nennen.

    ich fang mich jetzt schon zu fragen an, warum ich meine kinder dahingehend erziehe, verantwortung für ihr handeln zu übernehmen. sie sollten besser den spruch einüben "unfälle passieren halt." :rolleyes:
     
  12. Solanum

    VIP



    ich finde den zynismus hier nicht angebracht.
    tatsache ist (für mich zumindestens), dass sich kindsgerechte beschäftigung und ausschluss von verletzungsrisiko gegenseitig ausschließen. natürlich sollen verantwortliche erwachsene verantwortung übernehmen und die sicherheit der kinder nach möglichkeit gewähren. das sollte aber nicht soweit gehen, dass die kinder gar nichts mehr dürfen um haftungsprobleme (und nicht Sicherheitsprobleme!) von vornherein auszuschließen!

    es ist aber unmöglich jedwede verletzung der aufsichtspflicht auszuschließen. ob es im gegebenen fall angebracht war die kinder turnen zu lassen ist diskutierbar und die päd wurde auch deswegen verurteilt. für mich birgt dieses urteil das risiko, dass künftig aus haftungsauschlußgründen kinder noch viel weniger dürfen und das ist schade. rein persönlich halte ich es nicht für gefährlich 5 und 6jährige von langbankrutschen rutschen zu lassen.
     
  13. NaNu

    VIP

    Eine Langbank auf 1.20 Höhe eingehängt ist keine gefährliche Konsruktion. Und wenn jetzt diese Pädagogin vor Gericht wegen so etwas schuldig gesprochen wird, dann dürfen unsere Kinder in Zukunft nur noch im Sitzkreis verbringen. Das ist keine wünschenswerte Entwicklung für unsere Kinder!
     
  14. shamane

    shamane frosch-mami
    VIP

    in anbetracht der reaktionen auf dieses urteil und den für mich überzogenen rückschlüssen, dass kinder nu ja gar nix mehr machen dürften, find ich zynismus durchaus angebracht. wenn eltern damit leben lernen sollten, dass ihre kinder wegen unachtsamer pädagogen verletzt werden können, dann sollten pädagogen damit leben lernen, dass eben jene eltern die möglichkeiten unseres rechtsstaates beschreiten und "zu hülf" recht kriegen könnten - weil sie offensichtlich nicht jene sorgfalt an den tag legten, die von einem durchschnittlichen menschen erwartet werden kann. und ja, ich traue unserer justiz diese unterscheidung durchaus zu.
     
  15. Radium

    PLUS + VIP

    Wie bereits geschrieben arbeite ich in einem sehr klagefreudigem beruflichen umfeld und weiss daher das absicherung meistens zulasten der menschen in diesen systemen geht. Im kiga triffts halt die kinder. Und die szenarien sind wahrscheinlich überspitzt, ich kanns aber keinem träger übelnehmen bzw würds mich überhaupt nicht wundern, dass die kinder dann tatsächlich bis zum abholen so verwahrt werden.
     
  16. NaNu

    VIP

    Wenn ein 5jähriger nicht mehr von einer auf 1.20 m angebrachten Langbank rutschen darf dann ist so ziemlich alles andere außer im Kreis sitzen auch gefährlich und müsste folgerichtig unterbunden werden.

    Nicht immer muss jemand anderer Schuld sein. und auch wenn die Pädagogin einen Meter daneben gestanden wäre, hätte das Kind sich verletzen können.
    Dieses übertriebene Schuld zuweisen ist das, was mich stört.
    Hätte dieser Vater auch sich selbst verklagt, wenn sein 5jähriger im Kinderzimmer vom 1.20 m hohen Tisch gefallen wäre und sich dabei den Arm gebrochen hätte ? Schließlich hätte er da ja die Aufsichtspflicht verletzt, oder etwa nicht?
     
    NaNu, 1. Oktober 2017
    , Zuletzt bearbeitet: 1. Oktober 2017
  17. shamane

    shamane frosch-mami
    VIP

  18. latella

    latella auf neuen wegen
    VIP

    schließe mich beim ausgangspost an. kein wunder wenn das betreuungspersonal nicht mehr groß lust hat mit den kindern was spannendes zu unternehmen oder nach draußen zu gehen. es könnte ja was passieren, und dann hängen sie als privatpersonen mit drinnen. ich würde als betreuerin auch alles meiden, was mich potentiell was kosten könnte, aber wirklich.

    hab mich früher gewundert warum meine kinder (19, 14) niemals so tolle wandertage hatten wie ich weiland als kind/jugendliche. wir sind zb in der 4.kl hs mit dem klassenvorstand auf die serles gegangen (er allein mit uns ca 25 kindern...).
    heute gehen die jugendlichen "wandern" zum nächsten grillplätzchen ums eck. also FALLS es überhaupt einen "wander"tag gibt, oft entfällt er auch:D
    wen wundert.

    das ist so amerikanisch: ich wiege 150kg und verklage den mcdonalds weil ich mich an seinen burgern fett gefressen habe uä:D:rolleyes:
     
  19. shamane

    shamane frosch-mami
    VIP

    ich kann über den verfahrensverlauf, wenn eltern ihre aufsichtspflicht verletzen nur mutmaßen. ich denke nicht, dass eigenverklagen dazugehört, aber das KH wird wohl dementsprechende schritte einleiten.

    ohne schuld ist eh niemand schadensersatzpflichtig. hier gab's jedoch offensichtlich versäumnisse.
     
  20. shamane

    shamane frosch-mami
    VIP

    hast du meinen link zu dem presse-artikel aus dem jahr 2012 gelesen? die gleiche aufregung und 2017 toben kinder immer noch herum und werden nicht in watte gepackt im kreis am boden abgesetzt.
     

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