1. Mummy36

    Mummy36 Gast

    ich kenn die leute gar nicht.
    wir wohnen dort ja nicht und haben nur den grund
    egal ist es mir nicht. ich finde schon dass man sowas besprechen könnte wenn man an die grenze die hütte hinstellt.

    ich weiß nicht was da bei einer neuvermessung ins auge gehen könnte, ich habe 697m² gekauft und die möchte ich haben. nicht mehr und nicht weniger.
    du scheinst ja eher von der sorte zu sein, "ich lass nix vermessen, vielleicht bekomm ich ein paar cm² dazu"
     
  2. Mummy36

    Mummy36 Gast

    wie schon erwähnt, ich weiß nicht genau wie groß der abstand ist, dazu müsste ich ja die genauen grenzen erkennen können ;)
     
  3. Fioni

    VIP

    ich bin von gar keiner sorte. ich wohn auf 3ha grund..ich brauch keine paar zentimeter mehr, ich komm so schon mit dem mähen nicht nach ;) :D

    wenn du dort gar nicht wohnst, versteh ich noch weniger, warum dich die gartenhütte so irritiert. vielleicht magst du es ja erklären, dann wäre es nachvollziehbar. nur aus prinzip, weil DU möchtest, dass der nachbar dich fragt, find ich halt kein argument. er muss ja nicht.

    meine überlegung war (und du hattest ja in einem vorigen beitrag nochmal nachgefragt): dass es natürlich auch sein könnte, dass wenn du nachmisst, ihr vielleicht zb 710qm jetzt habt...dann würden dir 13qm weggenommen werden. dh ich in diesem fall: würde das nachmassen danach überlegen zu lassen ob ich generell derzeit mit meinem grund zufrieden bin und er einigermaßen +/-2mq dem entspricht, was ich gekauft habe :) wenn ja, is doch alles ok. wenn nein, würde ich mir überlegen, welche kosten bei einer eventuellen neuvermessung und neuer zaunsetzung auf mich zukommen würden und wieviel land ich dabei tatsächlich gewinnen / verlieren könnte.
     
  4. Eusebius

    VIP

    Eben, und sie dich auch nicht. Ich würde auch nicht die Eigentümer eines unbebauten Nachbargrundstückes eruieren, wenn ich ein bloß anzeigepflichtiges Bauvorhaben umsetze.

    Nein, gekauft hast Du die EZ irgendwas, wobei Du und der Verkäufer davon ausgehen, dass es 697m² waren. Wenn nun aber bei einer Vermessung herauskommt, dass die Grundgrenze etwas anders verläuft, und Dein Grund nur nur 650m² groß ist, kannst Du Dich höchstens an den Verkäufer halten: wenn der noch lebt, Du seiner habhaft wirst, er Geld hat und die Gewährleistung noch nicht abgelaufen ist.
     
  5. Mummy36

    Mummy36 Gast

    wir werden aber in absehbarer zeit dort ein haus bauen und dort auch hinziehen.
    und wenn beide grundnachbarn sich absprechen würden, könnte man zb über einen gemeinsamen zaun zb nachdenken.

    ich bin der meinung, ich kann bei einer neuvermessung weder gewinnen noch verlieren
    nachdem es offenbar mit dem geometer zu problemen bei der vermessung kam (beim nachbarn), möchte ich einfach nur sicherstellen dass mein grundstück genauso groß ist, wie ich es gekauft habe. ich brauch nix dazu. es soll nur nicht weniger sein. und da bin ich eben stutzig geworden als ich das von den problemen gehört habe. die kosten sind mir ehrlichgesagt dabei egal
     
  6. Eusebius

    VIP

    Das ist eh gesetzlich geregelt, wer den errichten muss (Kurzfassung: jeder auf der von seinem Eingang aus rechts gelegenen Seite.)

    Ein Warnsignal für alle beteiligten Juristen ... aber soweit ist es ja vielleicht noch nicht. Mandanten, denen es nur um "Gerechtigkeit" ohne Rücksicht auf Verluste geht, haben idR nicht den besten Ruf.
     
  7. lucy777

    lucy777 Gast

    ist das so?

    ich habe eher den eindruck dass die rechtsanwälte streithansln gerne haben - da rollt der rubel solange er rollen kann.

    vernünftige menschen, die auch mal fünfe grad sein lassen, sind viel weniger einträglich.
     
  8. nina64

    nina64 Teilnehmer/in

    Wenn ich Mummy36 richtig verstanden habe geht's ihr auch gar nicht um die Kosten eines Rechtsstreits sondern um die Kosten des Geometers für eine Neuvermessung.
     
  9. PaulaG0ld

    VIP

    Bzgl. Gundgrenze: wenn die grenzen bereits einmal verhandelt wurden und im grenzkataster eingetragen sind, sind diese fix und müssen nicht neu verhandelt werden. Sind sie noch nicht im grenzkataster eingetragen (und das betrifft sehr viele grundstücke) müssen diese im zuge eines bauverfahrens ggf. Verhandelt werden. Ich weiß nicht wie es die OÖer handhaben, aber in NÖ wird zum größtenteil momentan ein eintrag im grenzkataster im zuge eines bauverfahren verlangt. Die m2 zahl in deinem kaufvertrag oder im grundbuch hat keine rechtlich bindende aussage. Genausowenig wie die im grundkataster, der dient nur zur bemessung der grundsteuer (deshalb wurde er eingeführt)

    Bzgl. Bauwerke im bauwich (an der grundgrenze) kann ich wieder nur von NÖ berichten und da sind nebengebäude unter 100 m2 unter gewissen vorraussetzungen erlaubt. Aber da Österreich erfreulicherweise ja 9 verschiedene bauordnungen hat, könnte es sein, das die OÖer dies anders handhaben.
     
  10. Eusebius

    VIP

    Wird wahrscheinlich darauf ankommen ... ich kenne aus eigener Erfahrung jedenfalls nur pragmatische Juristen.

    Wie gesagt, meine Erfahrungen sind andere, und echte Querulanten (womit ich nicht behaupten will, dass dies hier der Fall sei) mag sowieso niemand.

    Das stimmt, wenn überhaupt, nur für kleine Mandate und juristische "Laufkundschaft". Aber das führt hier deutlich zu weit.
     
  11. ClaHRa

    VIP

    Vor der Mauer schau auch noch mal nach im Bautechnikgesetz nach, diese haben eigene Bestimmungen!

    Nein, was soll ich mit meinem Nachbarn besprechen, entweder ich darf genau an die Grundgrenze eine Gartenhütte hinstellen oder nicht. Das entscheidet nicht der Nachbar sondern das Gesetz. Ich hab noch nie bei meinen Nachbarn gefragt, denn ich wusste was ich darf und was nicht.
     
  12. Mummy36

    Mummy36 Gast

    ja danke, noch ist es ja (leider) noch nicht soweit

    stimmt, eigentlich hast recht :rolleyes:
     
  13. inkale

    inkale Gast

    Wie ist euer Verhältnis zu den Nachbarn?
    Ihr seid ja selten vor Ort. Habt ihr euch vorgestellt und eure Telefonnummer hinterlassen? Sagt ihr hallo, wenn ihr mal beim Grundstück seid?

    Für eine nicht genehmigungspflichtige Gartenhütte würde wir den Aufwand sicher nicht auf uns nehmen, um den Nachbarn von einem Vorhaben zu informieren, das ausschließlich in unserer Entscheidungsgewalt liegt und allen gesetzlichen Rahmenbedingungen entspricht.

    Wir haben allerdings einen guten Kontakt zu unseren Nachbarn, auch dort wo Grundstücke unbebaut sind und diese wussten über unsere Pläne immer vorab Bescheid. Wobei das nicht in der Form abgelaufen wäre, dass es etwas zu "besprechen" gäbe - die Art und Weise mit der du das formulierst impliziert, dass ihr da eingebunden werden müsstet und das ist hier nicht der Fall.
     
  14. Mummy36

    Mummy36 Gast

    belassen wir es dabei, wir haben es geklärt :)
     
  15. Ja lt. ABGB .. aber auch nur gegen größere Viecher..
     

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