1. karmaink

    karmaink Teilnehmer/in

    Guten Morgen,

    bis jetzt war ich immer nur stille Mitleserin aber nun hab ich ein kleines Problemchen und brauche dringend Rat.

    Mein EGT ist der 13.7, also bin nicht nun in der 19.Woche. Ich bin Tätowiererin und bin deshalb selbstständig, so da kommt nun das Problem. Ich weiß dass ich laut Gesetz nicht mehr arbeiten dürfte, wegen Blutkontakt und auch wegen den ganzen Chemikalien (Desinfektionsmittel). Ich hatte schon ein Attest von meiner Frauenärztin, da sie es auch bedenklich findet, dass ich noch arbeiten muss. Ich war bei der Amtsärztin aber die besteht auf eine Diagnose, also eine medizinische. Denn das andere interessiert sie nicht. Aber es ist ja im Gesetz verankert? Hebammen/medizinische Mitarbeiter/Ärztinnen dürfen ja auch frühzeitig in den Mutterschutz gehen

    Nun. Vor einigen Tagen hat mich eine Kollegin kontaktiert, sie ist in der 13. Woche und wird bereits durch das Arbeitsinspektorat sofortig freigestellt, wegen Gefährdung von Mutter und Kind.

    Nun weiß ich nicht mehr weiter. Ich bin seit Wochen dauerkrank und getrau mich nicht mehr zu arbeiten, da ich wirklich engen Kundenkontakt habe....Deshalb stehe ich mittlerweile auch am finanziellen Abgrund.

    Kann mir jemand vielleicht weiterhelfen? Rechtliche Tipps? Ich habe das Gesetz schon von Vorne bis Hinten durch gewälzt und für mich ist die Sache klar....


    Vielen Dank für all eure Tipps

    Herzliche Grüße Marion
     
  2. Coco2005

    Coco2005 Teilnehmer/in

    Hast du dich schon bei Wirtschaftskammer und SVA erkundigt? Die SVA müsste dir dann ja entweder Betriebshilfe bzw. Wochengeld schon vorzeitig gewähren (was soweit ich weiß schon möglich ist, wenn sonst Gefahr für das Kind besteht), die sollten dir dort dann ja auch sagen können von wem welche Bestätigung erforderlich ist.
     
  3. Sommar

    Sommar es ist nur eine Phase ...
    VIP

    Wenn dein Arbeitsplatz für die Beschäftigung als Schwangere nicht geeignet ist, dann ist meines Wissens nach nicht der Amtsarzt zuständig, sondern das Arbeitsinspektorat.
     
  4. karmaink

    karmaink Teilnehmer/in

    Das ist ja das Problem. Ich habe mich überall erkundigt, die Amtsärztin stellt mich nicht frei, da sie nur Diagnosen akzeptiert, die auf diesen Blatt draufstehen. Und das restliche interessiert sie nicht, da ich ja eh nur selbstständig bin.
    Arbeitsinspektor ist nur für Arbeitnehmer zuständig. SVA würde mir sofort Mutterschutzgeld gewähren, sobald ich eine Unterschrift habe, die stellen sich ja nicht quer. Aber ich verstehe nicht, warum es nicht möglich ist laut Gesetz darf ich ja nicht. Es ist ja nicht so als ob ich nicht will, sondern ich bin wirklich langsam besorgt wegen all den pathogenen Keimen...... Ich arbeite schon gar nicht mehr deshalb..... aber das macht meine finanzielle Situation auch nicht besser

    LG
     
  5. Sommar

    Sommar es ist nur eine Phase ...
    VIP

    Die Amtsärztin kann dich nur freistellen, wenn aus Gründen, die im Gesundheitszustand der Mutter liegen eine Gefährdung für Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kinde vorliegt (dazu gibt es die Liste) und das tut es bei dir ja nicht.
     
  6. karmaink

    karmaink Teilnehmer/in

    naja durch den Blutkontakt schon oder?

    Es gibt es ja nicht dass dies im Gesetz verankert ist, aber ich keinen Weg finde es geltend zu machen?
     
  7. Sommar

    Sommar es ist nur eine Phase ...
    VIP

    Nein, das begründet mE nur die mangelnde Eignung deines Arbeitsplatzes für Schwangere. Das Problem ist, dass das Mutterschutzgesetz, wo das verankert wäre, ja nur für Dienstnehmerinnen gilt, was du ja nicht bist. Frag mal auf der Wirtschaftskammer nach, vielleicht können die dir helfen. :)
     
  8. karmaink

    karmaink Teilnehmer/in

    Okay vielen Dank, ich mach das mal.

    aber irgendwie ist das ja scheinheilig oder? ist das nicht diskriminierend?
     
  9. BineR

    VIP

    Die SVA kann dir nicht sagen, wer dir diesen Freistellungsgrund bestätigen muss? Der Amtsarzt muss dich ja nicht freistellen, es reicht doch festzustellen, dass du nicht mit Blut und Desinfektionsmitteln arbeiten darfst. Vielleicht kannst du dir als Selbstständige ja auch selber schreiben, dass deine Tätigkeit zentral damit zu tun hat und gemeinsam mit dem Bestätigungsschrieb vom Amtsarzt könnte das auch reichen? Frag die SVA gezielt was du da brauchst. Kann ja nicht sein, du bist sicher nicht die erste Selbstständige die ein Arbeitsumfeld hat, das in der Schwangerschaft nicht geht.

    lg
    bine
     
  10. karmaink

    karmaink Teilnehmer/in

    Die schicken mich seit Wochen hin und her. Es ist wirklich zermürbend. Die SVA sagt nur immer dass ich zu ner Amtsärztin soll. dort war ich, schickte sie mich zum Arbeitsinspektor, der wiederum zur Amtsärztin, die sagte mir dann, dass sie mich wohl verstehe, aber nur mit einer eindeutigen Diagnose es bestätigen kann.

    Ich fühle mich mittlerweile ziemlich im Stich gelassen......
     
  11. Könntest Du mit einem Krankenstand finanziell besser aussteigen als mit Mutterschutz?

    Hast Du eine Zusatzkrankenversicherung der SVA?
    Wenn ja, bekommst Du am dem 4. Krankenstandstag Krankengeld, wenn nein, ab dem 42. Tag.
    Krankengeld ist 60% der Beitragsgrundlage.

    Wochengeld beträgt 53,11 pro Tag.
     
  12. karmaink

    karmaink Teilnehmer/in

    Nein, leider nicht. ich bin in der geringsten Stufe und habe keine Zusatzversicherung:/ Blöd war ich

    Damn. Das ist echt nur noch doof
     
  13. eul.alia

    VIP

    Schwangere Arbeitnehmerinnen müssen vom und auf Kosten des Arbeitgebers (!) freigestellt werden, wenn es keinen für sie geeigneten Arbeitsplatz gibt, das ist keine Versicherungsleistung (im Gegensatz zum gesundheitsbedingten vorz. Muschu). Du bist halt als selbständige dein eigener Arbeitgeber, deshalb gibt es entweder von der Wirtschaftskammer irgendein Angebot für die Mitglieder (da hab ich echt keine Ahnung) oder man muss als Selbständige selbst vorsorgen, wenn die eigene Tätigkeit mit einer Schwangerschaft unvereinbar ist (was man ja vorher weiß!). Diskriminierend ist das mMn nicht, Selbständig sein hat Vor- u d Nachteile ebenso haben Arbeitnehmerinnen Vor-und Nachteile.
     
  14. kookaburra

    PLUS + VIP

    Selbstständige und Mutterschutzgesetz ist immer schwierig. Das MSchG gilt für Arbeitnehmerinnen, also nicht für Selbstständige. Ich habe meine Kinder ja noch in meiner angestellten Zeit bekommen, mir aber schon öfter gedacht, dass das schlau war, denn selbstständig steigt man einfach finanziell schlechter aus.

    In manchen Berufen gibt es die Möglichkeit einer Betriebshilfe, aber da müsstest Du Dich bei der SVA bzw. auch Deiner zuständigen Kammer erkundigen.

    Grundsätzlich gibt es keinen Arbeitgeber, demgegenüber Du verpflichtet bist. Wenn Du nicht arbeiten möchtest oder kannst, kannst Du einfach damit aufhören und brauchst keine Kündigung zu befürchten. Daher gibt es das ganze Drumherum mit Freistellung, Kündigungsschutz, Karenz etc. nicht. Du bist schwanger, fällst aus (hast dann finanzielle Einbußen, aber das interessiert die SVA nicht) und arbeitest wieder, wenn Du es Dir für passend befindest. Keiner kann Dich drängen oder zwingen (mit Ausnahme Deines Kontostandes...)

    Die meisten selbstständigen Kollegen in meiner Umgebung haben trotz eines Risikoberufes bis zum Geburtstermin gearbeitet, sofern sie nicht gesundheitliche Probleme hatten. Nach der Geburt haben sie auch größtenteils extrem bis sehr früh wieder begonnen (Mutterschutzgesetz gilt nicht, also auch kein Beschäftigungsverbot für 2x8 Wochen, da ja keine Beschäftigung vorliegt).

    Btw. Du schreibst von Hebammen und Ärztinnen, die ja auch freigestellt würden - Falsch! Seit ????2011??? werden (angestellte) Hebammen/Ärztinnen/Masseurinnen/Polizistinnen/wasauchimmer ausschließlich bei Vorliegen gewisser medizinischer Gründe freigestellt. Schwangerenuntauglicher Arbeitsplatz ist für niemanden ein Freistellungsgrund beim Amtsarzt. Allerdings hat der Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen, dass ein schwangerschaftstauglicher Arbeitsplatz geschaffen wird für diese Person in diesem Zeitraum. Gelingt das nicht, ist die Schwangere auf Kosten des Arbeitgebers vom Dienst freizustellen. Hat also nichts mit dem Amtsarzt zu tun.

    Dass das ganze nicht so einfach ist, wie es auf dem Papier klingt, ist mittlerweile schon hinlänglich bekannt und die Auswüchse des Systems ebenso. Ist halt nicht so einfach das ganze, weil das für den AG mit Kosten verbunden ist. Dieser trägt die nicht so wirklich gerne, lässt sich häufig nicht gerne zwingen und daher haben viele AN bei Durchfechten dieses Szenarios (berechtigte) Ängste um den Arbeitsplatz.

    Und genauso ist glaub ich auch klar, dass das ganze für Dich nicht gelten kann, da es ja keinen AG gibt, der freistellen könnte oder für einen geeigneten Arbeitsplatz Sorge zu tragen hat. Der AG bist Du selber. Du kannst also so arbeiten, dass es schwangerschaftstauglich ist (in diesem Fall, indem Du beispielsweise nur Bürotätigkeiten mehr machst und jemanden für die blutigen Arbeiten einstellst). Oder aber Du kannst Dich freistellen. Und genauso wie für jeden AG ist das für Dich dann mit finanziellen Einbußen verbunden.

    Im Prinzip stellt jeder Krankenstand einen Selbstständigen vor diese Probleme. Ein paar Tage kann man ja durchtauchen, aber ein längerer Krankenstand ist ebenso wie eine Entbindung mit Karenz wirklich ein existenzielles Problem. Bis zu einem gewissen Grad kann man mit Versicherungen vorsorgen. Was aber natürlich nie ausgeglichen wird/werden kann, ist der Verlust den man hat, wenn Kunden aufgrund des Ausfalls abwandern.

    Es tut mir leid, dass ich Dir nicht viel Hilfe sein kann. Erkundige Dich wegen Betriebshilfe, schau Deine Versicherungen durch! Möglicherweise findest Du irgendwo etwas, wie Du finanziell etwas besser dastehst. Und schau mal im Bekanntenkreis, ob nicht jemand Deinen Job für diese Zeit übernehmen könnte. Selbst wenn Du es nicht finanziert bekommst (Stichwort Betriebshilfe). Somit hast Du zumindest keine (oder weniger) Kundenfluktuation und die Betriebskosten sind auch gedeckt. Für Dich selber schaut es finanziell nicht rosig aus, sofern von der SVA kein Geld kommt, aber wenigstens bleibt der Job in der Zukunft erhalten.

    Grundsätzlich sehe ich es so, dass wir als Selbstständige halt viele Vorteile haben. Der Ausfall der eigenen Arbeitskraft ist einer der größten Nachteile, den man sich mit dieser Art der Arbeit erkauft. Ich selber bin trotzdem froh, den Schritt gemacht zu haben (allerdings wie gesagt noch froher, die Kinder schon vorher gehabt zu haben). Ich hatte jetzt 2 längere Krankenstände und leider wird damit noch nicht Schluss sein. Das ist auch nicht gerade leicht, stellt mich finanziell auch vor große Herausforderungen. Dennoch habe ich die Selbstständigkeit auch finanziell noch nie bereut, auch mit dem Minus der krankheitsbedingten Ausfälle werde ich am Ende des Arbeitslebens rein finanziell gesehen besser ausgestiegen sein als wäre ich angestellt geblieben. Von der Arbeitszufriedenheit red ich da noch gar nicht, diese ist ohnehin bei mir in meinem Job jetzt weit, weit höher und dahingehend gar kein Vergleich.
     
    kookaburra, 14. Februar 2017
    , Zuletzt bearbeitet: 14. Februar 2017
    Misella und theater gefällt das. 2 Likes
    #14
  15. kookaburra

    PLUS + VIP

    Das ist der große Denkfehler. Es gibt kein Gesetz, laut dem Du irgendetwas nicht darfst.
     
  16. theater

    VIP

    In welchem Gesetz ist das verankert (für Selbständige)? Dich zwingt ja kein Dienstgeber, zu arbeiten.
    Oder arbeitest du "selbständig" oder auf Werkvertragsbasis in einem Studio, das jemand anderem gehört?

    Welche Möglichkeiten du hast, den Verdienstausfall etwas abzufedern, wird man dir hoffentlich bei der Wirtschaftskammer sagen können.

    Viel Glück trotz allem...
     
    theater, 14. Februar 2017
    , Zuletzt bearbeitet: 14. Februar 2017
    #16
  17. karmaink

    karmaink Teilnehmer/in

    Okay ich hatte das anders interpretiert für mich. Nun leuchtet es mir auch ein...Vielen Dank für all die Antworten zu diesem Thema.
     
  18. kookaburra

    PLUS + VIP

    kookaburra, 14. Februar 2017
    , Zuletzt bearbeitet: 14. Februar 2017
    #18

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