1. Aeffchen

    Aeffchen Teilnehmer/in

    Sonst passiert euch am Ende das:
    Im Zweifel für die Eltern « DiePresse.com

    Ich vermute, es handelt sich (wie so oft) um eine vertuschte Geburtsverletzung. Die Eltern wissen es meistens nicht oder erfahren es nur durch Zufall. Dokumentiert wird das aber nie. Und dann werden die Eltern zu Misshandlern, weil das Geburtskrankenhaus die Verletzungen nicht dokumentiert hat und das Jugendamt automatisch annimmt, dass die Eltern "überfordert" waren. Das Kind war dann 18 Monate bei wechselnden Pflegeeltern. Der reinste Horror...
    Also bitte vor dem Nachhausegehen sämtliche mögliche Geburtsverletzungen ausschließen lassen!
     
    Aeffchen, 1. August 2016
    , Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25. Dezember 2018
    #1
  2. Froeschi

    Froeschi Teilnehmer/in

    Noch ein bisschen reißerisch geht es nicht?

    Erstens wurde den Eltern im Zweifel (!) recht gegeben, weil nicht festgestellt werden konnte, woher die Verletzungen kamen.
    Und zweitens kamen in diesem Fall wohl noch etliche andere Umstände aufseiten der Eltern hinzu, die das JA so handeln ließ.
     
  3. Aeffchen

    Aeffchen Teilnehmer/in

    Und "im Zweifel" heißt, dass sie schuldig waren?
    Richtig, es konnte nicht festgestellt werden, woher die Verletzungen kamen, aber das wurde auch nicht untersucht. Können hätte man sehr wohl; man hat es nur nicht getan. Die Eltern könnten auch völlig unschuldig sein. Und dann wurde ihnen für 18 Monate das Kind weggenommen.
    Dein zweiter Satz ist juristisch absolutes Mittelalter, und da tu ich wahrscheinlich noch dem Mittelalter Unrecht. Aus einer Strafe ohne Untersuchung auf eine Tat zu schließen, hat in unserem Jahrtausend keinen Platz mehr. In unserer Zeit gilt die Unschuldsvermutung.

    Sowas kann jedem passieren, denn es kommt sehr oft vor, dass ein Kind bei der Geburt verletzt wird. Irgendwer meldet dann eine Kindesmisshandlung, und dann ist es den Eltern UNMÖGLICH, ihre Unschuld zu beweisen, wenn sie nicht dafür sorgen, dass das Kind noch im Krankenhaus umfassend untersucht wird, damit es draußen dann keine bösen Überraschungen gibt.
     
  4. Froeschi

    Froeschi Teilnehmer/in

    Hast du das Urteil gelesen? Nein?
    Ich schon.
    Ich habe nicht gesagt, dass sie schuldig waren, aber sie sind mit dem Kind trotz Diagnose und Überweisung durch den Kinderarzt nicht gleich zum Arzt. Und im Zweifel für das KIND, wenn die Ursache nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, dh erstmal aus der potenziellen Gefahrensituation heraus, bis das geklärt werden kann. Du hast nicht verstanden, dass es hierbei nicht gegen die Eltern, sondern um das Wohl des Kindes geht.
    Jetzt hat der OGH entschieden, dass das Restrisiko für das Kind in Kauf genommen werden muss. Und die Aussage, dass sie mit einem Kleinkind nicht so überfordert sein werden wie mit einem Baby (laut Gutachten) kommt nicht von ungefähr.

    PS: Ich BIN Juristin.
     
  5. Aeffchen

    Aeffchen Teilnehmer/in

    Wenn das Kind nicht untersucht wurde, ist das mit Sicherheit kein Fall von "im Zweifel für das Kind", denn auch das Kind hat das Recht auf Familie. Die Umstände nicht zu klären, ist sowohl gegen die Eltern wie gegen das Kind. In diesem Fall ist das Kind durch den häufigen Bezugspersonenwechsel in einem sensiblen Alter traumatisiert. Es hätte das nicht durchmachen müssen, wenn von Anfang an geklärt worden wäre, wie die Verletzungen passiert sind.

    Aber es geht hier nicht um diesen Einzelfall. Es kommt immer wieder vor, dass eine Geburtsverletzung später als Misshandlung missinterpretiert wird, und dann wird das Jugendamt geholt, und dann haben die Eltern keine Chance, ihre Unschuld zu beweisen.
     
  6. Froeschi

    Froeschi Teilnehmer/in

    Da du offensichtlich zu bequem bist, dir das Urteil anzusehen: Das Gericht geht schon davon aus, dass dem Kind außer dem eventuellen (!) Geburtstrauma etwas passiert ist. Nur kann nicht festgestellt werden, was genau. Und da die Zukunftsprognose aufgrund der Gutachten nicht ausreichend berücksichtigt wurde, bekommen sie das Kind zurück. Mit keinem Wort wird festgestellt, dass es vom Jugenamt nicht entzogen werden hätte sollen.
    Und natürlich wurde das Kind untersucht. Nur eben nicht unverzüglich, wie vom KiA angeordnet.

    Hier bitte:

    "Die Einblutungen in der Hirnhaut sind zumindest auf einer Seite in zwei zeitlichen unterschiedlichen Abschnitten aufgetreten. Es ist möglich, dass eine Druckerhöhung im Kopf, aus welchen Gründen auch immer, eine solche subdurale Blutung auslösen kann. Aufgrund des schwierigen Geburtsvorgangs kann nicht ausgeschlossen werden, dass es im Zuge der Geburt zu einer ersten kleineren Blutung gekommen ist. Eine solche geburtstraumatische Blutung kann nach vier bis sechs Wochen zu einer Nachblutung führen, ohne dass von außen einwirkende Kräfte vorliegen. Die beidseitigen Subduralhämatome können zwar nicht direkt einem Geburtstrauma zugeordnet werden, sind aber möglicherweise Folge eines erstmalig aufgetretenen Hämatoms bei der Geburt. Der Anstieg des Kopfumfangs im Verlauf von sechs Wochen spricht für diese Möglichkeit. Es kann aber auch ein - atypisches (weil Frakturen fehlen) - Schütteltrauma nicht ausgeschlossen werden.

    Die Hämatome im Jochbeinbereich sind Folge stumpfer Gewalt. In Frage kommen kräftige Schläge mit einem Finger, ein Sturz auf einen entsprechend geformten Gegenstand sowie heftiges Zwicken. Da das Kind ausschließlich von den Eltern betreut wurde, sind die Hämatome entweder auf eine Fremdeinwirkung durch einen Elternteil oder aber auf zwei Sturzgeschehen, die dann aber nahezu gleichförmig abgelaufen sein müssten, zurückzuführen."
     
    Froeschi, 1. August 2016
    , Zuletzt bearbeitet: 1. August 2016
    #6
  7. Aeffchen

    Aeffchen Teilnehmer/in

    Einfach das Kind untersuchen lassen, bevor man das Krankenhaus verlässt. Sonst kann es zu bösen Überraschungen kommen.
     
  8. Froeschi

    Froeschi Teilnehmer/in

    Ja, aufgehängt hast du deine Unterstellungen aber an diesem Einzelfall, ohne dich ordentlich über die Hintergründe zu informieren. Denn diesem Kind IST etwas passiert, und das ist bitte keine Vermutung, sondern durch Gutachten festgestellt.
     
  9. Mausloewin

    Mausloewin Das Schwert bleibt da.
    VIP

    Bitte die TE nicht ernst nehmen, die reitet schon seit Jahren hier und predigt Alleingeburten und rein weibliche Kinder. Weiters beschimpft sie auch gerne, ohne je Kontakt gehabt zu haben, Kaiserschnittmütter per PN.
     
  10. Froeschi

    Froeschi Teilnehmer/in

    Oh, wie schön. KS-Mutter bin ich nämlich auch noch, sogar doppelte ;)
     

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