Ist es möglich, seine Kinder von der schulärztlichen Untersuchung abzumelden? Hat das schon jemand gemacht?
Ja das geht. Ich hab es bei meinem Sohn gemacht: im postheft eingetragen dass er nicht teilnimmt, von der Schulärztin einen Zettel bekommen, den vom Kinderarzt ausfüllen lassen und abgegeben. Fertig.
Klar kann man das, ist ja nicht verpflichtend. Wir haben einfach schriftlich im Elternheft vermerkt, dass wir das Angebot nicht in Anspruch nehmen möchten. In unserem Fall war der Grund der, dass der Schularzt so was von unfähig und daneben war (diverse Fehldiagnosen inkl.) und es die Kinder auch nicht wollten.
Wir habens aus 3 gründen gemacht: 1. Sind wir mMn nicht wirklich die "zielgruppe " wo so eine untersuchung in der schule sinn macht, wir gehen regelmässig zum kinderarzt, haben ein auge auf sinnvolle impfungen und leben ein gesundes leben. 2. Hat mein kind eine angeborene organfehlbildung mit engmaschigen ärztlichen Kontrollen, der "bedarf " meines kindes nach ärztlichen untersuchungen ist mehr als gedeckt. 3. Sind wir selber mediziner (beide allgemeinmediziner bzw facharzt/in Ausbildung), ich wüsste nicht welchen benefit uns ein Schularzt bieten könnte. Wir habens ebenfalls bei der klassenlehrerin deponiert, dass unser kind an der schulärztlichen untersuchung nicht teilnimmt. War überhaupt kein problem.
ich hab die schularztuntersuchungen als kind immer sehr erniedrigend gefunden, ich werd sie meinem kind, sofern es sie dann auch gibt, auch ersparen. zumal sie ohnehin nix gebracht haben. ich wurde zwar nicht anderweitig ärztlich durchgecheckt, aber mit den erkenntnissen bei den schulärztlichen untersuchungen wurde auch nie was weiter gemacht.
Weil manche Kinder das Gefühl der Erniedrigung haben, wie es Lavie auch beschrieben hat, oder weil es einfach unangenehm ist, in Unterwäsche angestellt zu sein müssen. Die Vorgehensweise erinnert auch eher an Massenabfertigung. Abgesehen davon ist der Schularzt nicht der Arzt den ich freiwillig gewählt habe und vertraue und die Diagnosestellung auch fragwürdig sein kann. Bei uns war es ein Plattfuß, unser Orthophäde Kontrolle jährlich) hat einen Senk-Spreizfuß diagnostiziert. Es ist mir schon klar, dass nicht jedes Kind eine entsprechende med. Versorgung erhält und Eltern über mögliche Probleme aufgeklärt werden und dann einen Arzt aufsuchen sollen. Die Idee dahinter ist ja nicht so schlecht. Nur wenn es keine weiteren Maßnahmen gibt, ist das einfach nur Verschwendung von Steuergeld. Wir hätten den Zettel mit Diagnose und Aufforderung eine Arzt aufzusuchen unterschreiben sollen. Haben wir nicht getan, nie wurde danach gefragt ob das Kind beim Facharzt vorgestellt wurde.
doofe frage: du hast doch Zwillinge, warum nur bei sohn? @Topic: gsd gibt's diese zwangsbeglückung bis dato bei meinem sohn nicht sollten sie auf die Idee kommen, würde ich ihn abmelden. Erklärung von Radium passt bis aufs Ärzte sein bei uns auch
Meine Tochter ist freiwillig zum Schularzt gegangen. Also ich hätte sie natürlich auch davon abgemeldet, aber sie hatte kein Problem damit hinzugehen und war dann auch beim Schularzt, bevor ich erfahren habe, dass die Untersuchungen schon in Gange sind. Mein Sohn hat gleich von Anfang an gesagt, dass er da nicht hinwill. Wir haben besprochen was dort in etwa passiert, aber er wollte trotzdem nicht. Er meint er geht nur mit der Mama zum Arzt. Da mir das ehrlich gesagt auch lieber ist, ich den Schularzt nicht kenne und die schulärztliche Untersuchung selber eher negativ bis unnötig in Erinnerung habe, unterstütze ich das und zwinge ihn da zu nichts. Andererseits war er unlängst ohne mit der Wimper zu zucken mit der Schule beim Zahnarzt (wobei da nicht viel passiert sein wird). Mir widerstrebt das zwar irgendwie, aber ich verstehe den Hintergedanken alle Kinder einer Kontrolle zuzuführen und vertraue und hoffe, dass man mit den Kindern liebevoll umgeht (hatte leider keine Zeit mitzugehen).
Eigentlich schon, Schüler sind an sich verpflichtet, sich einmal im Schuljahr einer schulärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Wenn jemand partout nicht will, wird man ihn nicht vorführen lassen, aber im Prinzip steht das nicht in der Beliebigkeit der Eltern oder Schüler. Meine Wissen geht es dabei auch um Reihenuntersuchungen, wo also statistische Daten udgl. erhoben werden.
Dem kann ich nur zustimmen. Ich habe meine Große auch abgemeldet, allerdings erst in der ersten Klasse Gymnasium. Da hat ihr die Schulärztin hingeknallt, dass sie eine Trichterbrust hat. Meine Tochter hatte das, ebenso wie ich damals noch nie gehört. Sie hat sich den ganzen Tag mit dem Gedanken gequält, was das denn wohl sein mag. Erst am Abend ist sie mit ihren Sorgen zu mir gekommen. Mit Hilfe der Hausärztin konnte ich ihr ihre Sorgen am nächsten Tag nehmen. Ab diesem Tag war klar, dass meine Tochter nicht mehr an der Schuluntersuchung teilnehmen wird. Wir haben es so gelöst, dass wir immer zur Hausärztin fahren und diese ein Schreiben für die Schulärztin aufsetzt.
Stimmt meiner Meinung nach nicht so ganz. Ein Schreiben unserer Hausärztin, dass meine Tochter bei ihr war, hat der Schule gereicht.
Wollte die Schule von euch eine Bestätigung, dass ihr mit euren Kindern beim Hausarzt wart? Bei uns wurde das schon gefordert.
Nicht "nur" in Unterwäsche. Klassenkammeradinnen meiner Tochter haben ihr erzählt, dass sie auch den BH ausziehen mussten. Klar, dass das Pubertierenden megapeinlich ist. Allerdings offensichtlich nur, nach Lust und Laune der Schulärztin. Einige mussten, ander nicht.
Wenn tasächlich daten für studien und statistiken erhoben werden die dann verwertet/publiziert werden, möcht ich erst recht um ausdrückliche zustimmung gebeten werden. Und das schau ich mir an wie die schule mein kind zwingt sich untersuchen zu lassen, nur weils nicht der beliebigkeit der eltern entspricht. Auch ist es für mich als ärztin ethisch nicht vertretbar jmd zu untersuchen, der damit nicht einverstanden ist.
[Schüler sind verpflichtet, sich einmal im Schuljahr einer schulärztlichen Untersuchung zu unterziehen.] Wie auch immer es in der Praxis vollzogen wird, im Gesetz [1] findet sich Bestimmung wörtlich. [1] § 66 Abs 2 SchuG
Guckst Du § 66 (2) SchuG. Möchten kann man viel, ist halt nicht vorgesehen und rechtlich wohl auch nicht notwendig. Es wird eh niemand gezwungen, aber es gibt halt eine entsprechende Duldungspflicht. In der Praxis ist es den Schulärzten wurscht ("dann halt nicht").
Lt der Mutter eines Schulkollegen meines Kindes ist es nicht verpflichtend zum Schularzt zu gehen, weil in Ãsterreich die freie Arztwahl gilt. Angeblich hat sie sich von Hinz zu Kunz durchtelefoniert weil die Schulärztin bei uns ein bissl "eingeschnappt" war und das war das Ergebnis. Edit: das heiÃt Untersuchung an sich ja verpflichtend, aber beim Arzt der Wahl.
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