1. FlossyFlo

    FlossyFlo Teilnehmer/in

    Hallo Zusammen,
    Wir überlegen eine Grundstück zu kaufen, leider ich der Straße noch nicht gebaut. Wo kann ich herausfinden ob die Stadt bald der Straßenbau plant?
    Der Grundstück ist in Wien und der Straße ist schon in die Flächen und Bebauungswidmungsplan drin.
     
  2. inkale

    inkale Gast

    Bei der zuständigen Bauabteilung des entsprechenden Bezirkes nachfragen.
    Außerdem würde ich mir ansehen, ob das Grundstück aufgeschlossen ist bzw. wie es mit den Zuleitungen Kanal und Wasser aussieht, wenn es noch keine öffentliche Straße gibt.
     
  3. Alex3

    Alex3 überwiegend heiter
    VIP

    Im Normalfall beauftragt die Gemeinde eine Firma mit der Projektierung einer künftigen Straße. In diese Pläne werden die Kanäle und Zuleitungen eingetragen und auch die Höhen fixiert, wobei man sagen muss, dass solche Pläne oft mit Vorsicht zu genießen sind, weil die Höhen nicht immer 100%ig stimmen.

    Die Planung ist dann meist eine Gratwanderung zwischen maximal erlaubter Gebäudehöhe und Annahme des Erdgeschoßniveaus, damit man zumindest 15cm aber besser 30cm über dem vermeintlichen künftigem Straßenniveau bleibt.
     
  4. Klari

    Klari Teilnehmer/in

    Bei der MA 28 anrufen.
     
  5. Odin

    Odin Gast

    Ein jedes Grundstück muss von einer Strasse erreichbar sein. Ob es sich auch um einen Privatweg handelt - musst du im Grundbuch nachsehen lassen (dort gibt es Niederschriften zum Wegerecht).

    Ob sich nun dort eine Strasse befindet oder nicht - ist egal. Es kann heutzutage ein Anrainer der Gemeinde den Bau einer Strasse untersagen (wenn er z.b. ein Stückerl seines Grundstücks dafür hergeben muss). Ob denn Zwangsenteignet wird oder nicht - muss dann das Gericht ausschnapsen.

    Auch die Abfahrt Simmering (eigentlich heisst sie Arsenal) der Suedost-Tangente ist noch heute überall eingezeichnet - obwohl die Trasse nicht mal halbfertig ist... Und sie wird seit 40 Jahren nicht fertig und in 40 Jahren wohl auch nicht. Geplant war die A3 dort statt in Traiskirchen in die Suesosttangente einmünden zu lassen - tja.... war wohl nix - aber eine Gute Idee wärets schon gwesen...
     
    Odin, 29. Juni 2017
    , Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 29. Juni 2017
    #5
  6. snoopie

    VIP

    Ähm und wie ist das mit Fahnengrundstücken?? Mein Vater hat ein solches und kämpft seit Jahren um eine ordendliche Zufahrt. Er hatte dem einen Eigentümer eines Weingartens am Weg zur Strasse schon den Preis von Bauland angeboten um eine errichten lassen zu können. der tritt die paar Meter nicht mal für Unsummen ab und verkauft seinen (nicht genutzten) Weingarten ums verrecken nicht.

    Also kann das mal so nihct im Gesetz stehen...


    Ansonsten wir haben ewig auf die Strasse gewartet. Wir mussten uns was Höhen angeht an die Kanaldeckel halten. Einfriedung haben wir gemacht als die Strasse nach x Jahren dann doch kam.
     
  7. Odin

    Odin Gast

    Fahnengrundstücke sind nach wie vor zulässig - mindestbreite der Einfahrt muss rechtskonform sein (ein Vollbetanktes Löschfahrzeug oder aber ein Rettungsfahrzeug muss zufahren können).

    Ja nur eben die Zufahrt ist immer ein Problem - gibt es kein Wegerecht kannst du mitunter das nicht als Hauptwohnsitz nutzen.
     
  8. Sommar

    Sommar es ist nur eine Phase ...
    VIP

    Bei den anderen Bundesländern bin ich mir nicht sicher, aber in OÖ gilt das erst, wenn du eine Bauplatzbewilligung beantragst. Vorher muss keine Erschließung durch eine Straße gegeben sein.
     
  9. Odin

    Odin Gast

    In Wien ist es so - dass die Feuerwehr mit angeklappten Aussenspiegeln vollbetankt zufahren muss können - sonst kein Hauptwohnsitz. Gewicht ist bis 7,5 Tonnen (sagt mein Mann - der hat die Prüfung gemacht, aber mit der jetzigen Lage kennt er sich nimmer so gut aus).

    Wobei sie die Regelung nun wohl geändert haben da sehr viele Schrebergärten nun auch Hauptwohnsitz möglich sind - denn diese waren bis vor ein paar Jahren ja nicht als Hauptwohnadresse möglich (oder besser gesagt als ganzjährliches Wohnen).
     
  10. Sommar

    Sommar es ist nur eine Phase ...
    VIP

    Für einen Hauptwohnsitz brauchst du normalerweise ein Gebäude, das du in OÖ nur nach erteilter Bauplatzbewilligung errichten darfst. Dafür ist Voraussetzung, dass das Grundstück durch eine öffentliche Straße oder eine mind. 3 m breite Privatstraße aufgeschlossen ist. Mit der Meldung als Hauptwohnsitz hat das erstmal noch nichts zu tun.
     
  11. snoopie

    VIP

    Rettung wurde schon ausgetestet das geht Löschzug kann ich mir ned vorstellen.

    aber das mit dem HWS kann nicht stimmen, meine Grosseltern haben dort x Jahre gelebt (HWS) meine Eltern schon 40 Jahre lang und ich auch bis ich 18 war
     

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