1. Gipsy11

    Gipsy11 Teilnehmer/in

    Guten Morgen,
    ich wende mich an die Wissenden des Schulrechts:
    Wenn in der Oberstufe der AHS die 1. Schularbeit wiederholt werden musste, weil mehr als die Hälfte der Schüler ein Nicht Genügend hatte,
    und die 2. Schularbeit im Semester muss schon wieder wiederholt werden, weil mehr als die Hälfte der Schüler ein Nicht Genügend hat,
    Gibt es irgendwelche "Konsequenzen" für den Lehrer? ev. vom Direktor, Stadtschulrat, etc. ?
    Ich habe nämlich gehört, dass jede Wiederholungsschularbeit an den Stadtschulrat gemeldet werden muss, oder ist das nur ein Gerücht?

    lg
    Gipsy11
     
  2. karo28

    VIP

    Das ist ein Gerücht.
    Bei uns in der Schule würde ich als Lehrer in so einem Fall ein Gespräch mit meinem Direktor suchen (er würde bei länger andauerenden schlechten Klassenleistungen informiert werden wollen) und gemeinsam mit den Schülern versuchen, den Grund für das schlechte Abschneiden der Klasse zu finden (vermutlich hätte ich eh eine begründbare Vermutung). Es muss aber nicht immer am Lehrer liegen.
     
  3. Gipsy11

    Gipsy11 Teilnehmer/in

    Liebe Karo!
    Danke dir für die Antwort!
    Möchte nur vorbereitet sein für unser Frühwarn-Gespräch am Samstag mit der Lehrerin, ich muss mir ja eine "Taktik" zurechtlegen.
    lg
    Gipsy11
     

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