Hallo. Ich habe gelesen, dass es bereits möglich ist VOR der Geburt die Vaterschaft anzuerkennen und Obsorge zu regeln. Weiß jemand wie lange vorher das gemacht werden kann ?? Kann ich auch da gleich festlegen, wie mein Kind im Nachnamen heißen soll ? (Wir sind NICHT verheiratet, Kind soll aber einen Doppelnachnamen bekommen) Sprich heißts dann im Spital auch gleich so wie wir das wollen wenn das vorher anerkannt wird oder müss ma das erst wieder ändern lassen ? Kennt sich da wer aus ? So genau stehts im help.gv leider nicht. Danke schonmal
ich hab jetzt auf der Wiener Seite gefunden dass das vor der Geburt nur im Notfall gemacht wird. Auf dem Formular werden ja auch die Daten vom Kind angegeben drum weiß ich nicht wie damit umgegangen wird wenn es noch nicht geboren wurde. bei uns wars so dass der Papa das gleich im Krankenhaus gemacht hat (in Mödling ist da eine Zweigstelle vom Standesamt) und unterschrieben hat. https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/personenwesen/geburt/vaterschaft-vor-geburt.html Fristen und Termine Ab Ausstellung des Mutter-Kind-Passes kann die Vaterschaft anerkannt werden.
aha, na für mich hat sichs nicht so angehört als obs nur für notfälle gilt, aber vlt hat ja noch jemand erfahrung danke jedenfalls
aso okay, na dann is hinfällig. hab das eher allgemein verstanden dann vielen dank für die aufklärung.
also beim doppelnamen kenn ich mich nicht aus. aber wir wollten die vaterschaft auch schon vorher anerkennen lassen und da hat uns die nette dame vom standesamt in sbg erklärt dass dies zwar möglich ist aber bis zu drei monate dauert und wir des gleich nach der geburt im kh machen können dann bekommt man alle unterlagen sehr rasch. man muss nur selber alle dokumente bereits mit ins kh haben.
das geht eh ruck-zuck beim Standesamt nach der Geburt ... je nach Spital kann man die Dokumente ja schon dort abgeben, dann braucht man nicht 2x zum Standesamt fahren, sondern nur zur Unterschrift und Abholung quasi
Wir haben uns letztes Jahr auch beim Standesamt wegen Vaterschaftsanerkennung/Obsorge vor der Geburt erkundigt und da wurde uns auch gesagt, nur in bestimmten Fällen wird das noch gemacht. Wir konnten dann alles ohne Probleme beim Standesamtbeamten im KH machen und unsere Maus hat auch den Namen vom Vater bekommen.
Nasciturus Wir haben das vor beinahe 8 Jahren bei unserer Tochter machen lassen. Am Amt haben sie geschaut, erstmal 15 Minuten rumtelefoniert, weil sich Keiner ausgekannt hat. War komplett unnötig... Bei der Geburt musste er sie eh noch mal anerkennen, und ein Jahr später nach der Hochzeit hat sie dann auch den gemeinsamen Namen bekommen. Ich vermute mal die inzwischen recht verbreitete Methode der Vaterschaftsfeststellung durch DNA Analyse hat das unnötig gemacht. Weil das Gericht bei Vaterschaftsstreitigkeiten ja einen DNA Test verlangt und sollte wirklich ein Unglück geschehen kann man ja die Vaterschaft bei Erbschaftsfragen auch feststellen. Daher nehme ich an es ist unnötig geworden - außer es ginge vielleicht um eine kongrete erbrechtliche Frage.
Vaterschaftsanerkenntnisse VOR der Geburt sind natürlich möglich!! Der Vater muss nur persönlich vorm Standesamt erscheinen, ein Vaterschaftsanerkenntnis abgeben und eine Vielzahl an Dokumenten ausfüllen. Für die Obsorge müsst ihr beide erscheinen, und auch die könnt ihr vor der Geburt bestimmen! Wie lange vor der Geburt: also einfach hingehen, Vaterschaftsanerkenntnisse sind ab dem Zugang zur Behörde wirksam, bei der gemeinsamen Obsorge weiss ich es nicht genau, ich glaube, es bedarf noch der gerichtlichen Zustimmung (ist nur eine Formsache). Familienname des Kindes: uneheliche Geburt: Nachname der Mutter; ihr könnt aber -wie bei der Vaterschaftsanerkennung - auch gemeinsam bestimmen, dass das ungeborene Kind den Namen des Vaters erhalten kann. Ein Doppelname geht bei der Geburt eines unehelichen Kindes nicht - erst durch nachfolgende Heirat könnt ihr das bestimmen (die Bedingungen zur erneuten Änderungen des Nachnames kannst du abklären beim Standesamt). Den Nachnamen des Vaters kann das Kind erst durch die Geburtsbeurkundung nach der Geburt erhalten. Ließ dir nochmal help gv durch, oder lass dich vom Standesbeamten aufklären (und nicht abwimmeln . Übrigens: die Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt macht aus erbrechtlichen Gründen durchaus Sinn! lg
Die Vaterschaftsanerkennung ist ein höchstpersönliches Rechtsgeschäft, dh das kann nur die Person (=also im optimalen Fall der Vater) selber machen. Blöd ist, wenn der Vater vor der Geburt verstorben ist, denn das Anerkenntnis kann niemand anderer für ihn abgeben. Klar geht eine DNA Analyse bei einem Verstorbenen, aber der Aufwand, das zu bewirken, ist ungleich höher (sofern das jemand durchführt, gerichtliche Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft per DNA werden im Regel bei lebenden Personen durchgeführt). Für das Erbrecht macht die Feststellung vor der Geburt Sinn, ansonsten reicht es bei der Geburt.
ich dachte genau das hätte ich auf help.gv gelesen, dass das seit der neuerung durchaus möglich wäre ... na ich erkundig mich da mal diesbezüglich
Stimmt, durch das Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013 ist das jetzt neu, dh auch Doppelname bei unehelichen Kindern ist mittlerweile sogar möglich (war vorher nicht möglich). Sorry, war diesbezüglich nicht am neuesten Stand... Beim Rest lass dich aber vom Standesamt auch nicht abwimmeln
jetzt kenn i mi nimma aus das is aus Help.gv. Uneheliche Kinder Uneheliche Kinder erhalten nach österreichischem Recht den Familiennamen der Mutter, d.h. den Familiennamen, den die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes führt. Wenn Sie wollen, dass Ihr unehelich geborenes Kind den Familiennamen des Vaters führen soll, besteht die Möglichkeit bei der Geburtsbeurkundung vor dem Standesbeamten zur Namensbestimmung. Für individuelle Anfragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt. Der Familienname des Kindes kann erneut bestimmt werden, wenn sich der Familienname der Eltern oder eines Elternteils ändert oder die Eltern einander heiraten.
Auch von help.gv.at - also ja, Doppelname geht auf jeden Fall, aber soweit ich weiß eben erst nach der Geburt: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/171/Seite.1710529.html
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