1. Roxxy

    Roxxy moms kick butt

    Hallo ihr Lieben!

    Kinderbetreuungsgeld ist ja ein nicht ganz einfaches Thema bzw. finde ich auf meine konkrete Frage so ziemlich nix im Netz...

    Mein erstes Kind kam am 19.12.2012 zur Welt, ich hab das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bezogen, bin aber zwei Jahre in Karenz (d.h. hab zurzeit keinen Bezug und bin mit LG mitversichert).

    Nun bin ich wieder schwanger - EGT 20.01.2015 - d.h. ich werd zwischenzeitlich auch nicht Arbeiten gehen.

    Kann ich das einkommensabhängige Modell jetzt eigentlich nochmal in Anspruch nehmen?
    Wenn ja, bekomme ich wieder den gleichen Tagsatz oder wird dieser neuerlich (von einer anderen Bemessungsgrundlage) berechnet?
    Ich hab auch dunkel im Kopf, dass auch die Vergleichsrechnung irgendwie zum Tragen kommt??

    Ich werd sowieso noch einen Termin bei der AK ausmachen aber vielleicht kann mir jemand von euch auch weiterhelfen? DANKE!!

    Glg, Roxxy
     
  2. Kipferl83

    Kipferl83 Lebe, liebe, lache!

    Ich habe eine ähnliche situation. Und ja scheinbar kann man das eka kbg auch beziehen wenn man zum zweiten geburtstag "erst" im Mutterschutz ist (obwohl überall steht, dass das baby vor dem 2. Geburtstag zur welt kommen muss).
    In diesem Fall würde die Günstigkeitsrechung herangezogen werden, bzw das einkommen des Jahres bevor KBG bezogen wurde. Der Tagessatz muss also nicht genau gleich sein.

    Bei mir wird er wohl bleiben, da ich Wochengeld bekomme/n (habe) mit ebenfalls gleichem Tagessatz. Aber das ist eher die Ausnahme.
     
  3. Michael

    Michael Teilnehmer/in

    Tja, das wird dir jetzt nicht gefallen: du hast Anspruch auf eaKBG dem Grunde nach, nur die Höhe wäre 0 Euro.

    Du hast Anspruch dem Grunde nach, weil du alle Anspruchvoraussetzungen wie zum Beispiel die sechsmonatige Erwerbstätigkeit erfüllst (die Karenz zählt da als Erwerbstätigkeit).

    Als Bemessung für das eaKBG würd vorerst 80% des Wochengeldes herangezogen werden. Da du kein Wochengeld bekommst, würde die sogenannte Günstigkeitsrechnung herangezogen werden. Und da liegt der Haken. Grundlage dafür ist nämlich der Steuerbescheid im jahr vor der geburt des kindes ohne kbg-bezug. Kommt dein Kind 2015 auf die Welt, wäre dieses Jahr aber 2014 und da hattest du kein Einkommen, daher würde sich das eaKBG auch mit 0 berechnen. Kommt das Kind noch 2014 auf die Welt, dann wäre die Grundlage für die Vergleichsberechnung der Steuerbescheid 2012, da du ja 2013 Kinderbetreuungsgeld bezogen hast. Da du da aber Wochengeld bezogen hast und das für die Vergleichsberechnung nicht berücksichtigt wird, wäre dein Kinderbetreuungsgeld dann zumindest wesentlich niedriger als beim vorigen Kind.

    Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
     
  4. Roxxy

    Roxxy moms kick butt

    Danke ihr beiden für eure Antworten!

    Michael, das klingt eigentlich ganz logisch (wenn auch nicht gerade gut ;) )
    Da ich schon hoffe, dass mein Baby geduldig bis 2015 im Bauch bleibt, werd ich mir somit ein Modell mit Fixbetrag aussuchen.

    Danke nochmal!

    Glg, Roxxy
     
  5. Michael

    Michael Teilnehmer/in

    Und als kleiner Tipp: als Angestellte hättest du gemäß Angestelltengesetz Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung. Da würd ich mal bei der AK nachfragen.
     
  6. Roxxy

    Roxxy moms kick butt

    Michael, da steh ich jetzt voll auf der Leitung obwohl ich aus der HR-Ecke komme... :confused:

    Kannst du mir bitte kurz erklären, was es damit auf sich hat??

    Dankeschön :wave:
     
  7. Roxxy

    Roxxy moms kick butt

    Wieder mal schlauer durch google... :D

    Also davon hab ich bis jetzt nichts gehört gehabt - sehr interessant.

    Hab die Info allerdings nur auf der Seite der NÖGKK gefunden, kannst du mir sagen, ob dies für alle Bundesländer gilt?

    Und danke für den Tipp!! :)
     
  8. Roxxy

    Roxxy moms kick butt

    Da diese Regelung im AngG festgehalten ist, gilt sie natürlich bundesweit.
    Mein müdes, schwangerschaftsdementes Hirn entschuldigt sich hiermit! :D
     
  9. solarphoton

    solarphoton Teilnehmer/in

    Ja, ich fürchte auch, das geht sich nicht aus, weil die Kinder mehr als 2 Jahre auseinander sind.

    Folgefrage: Wenn die Kinder weniger als 2 Jahre auseiander sind, bekommt man ja noch einmal ca. das gleiche EABK. Aber bekommt man dann auch Wochengeld vor der Geburt, wenn man dazwischen nicht gearbeitet hat?

    (Bei mir ist es anders, die Kinder werden knapp 22 Monate auseinander sein, ich bekomme jetzt Wochengeld in Höhe meines zwischenzeitlichen Teilzeit-Gehaltes, aber danach sehr wohl noch einmal 80 % meines Vollzeit-Nettogehaltes von 2012. Das war das letzte Jahr, in dem ich kein KBG bezogen habe, weil das 1. Kind erst im Dezember 2012 geboren wurde, und das 2. Kind wird noch 2014 geboren.)
     
  10. majos

    majos Teilnehmer/in


    Ich hatte (aus anderen Gründen) bei meinem Sohn auch keinen anspruch auf eaKBG. Da mein Mann aber auch in Karenz war habe ich für dieses angesucht und wurde dann automatisch aufgefordert mich in den 1-jahresbezug einzustufen (1000 Euro). Mein Mann hatt somit eaKBG beziehen können. Hätte ich von anfang an um das 1-jahresmodell angesucht, hätte er das nicht können.

    /führt über dein eigentliches interesse hinaus - aber vielleicht ist die überlegung dennoch von relevanz
     
  11. Michael

    Michael Teilnehmer/in

    Aufpassen: das eaKBG bemisst sich bei dir nicht auf die 80% des Vollzeitgehalts sondern auf den Steuerbescheid im Jahr vor der Geburt deines Kindes ohne Kinderbetreuungsgeld. Das ist dann in der Regel ein bisschen niedriger als das letzte KBG, weil du ja normalerweise eine Kollektivvertragserhöhung hattest und im schlechteren Fall viel niedriger, weil das Einkommen im Jahr vor der Geburt viel niedriger war. Das würde ich überprüfen lassen, wenn du das nicht schon gemacht hast.
     
  12. Leseratte85

    Leseratte85 Teilnehmer/in

    Darf ich mich da bitte dranhängen?
    1.Kind sept.2012, 2.Kind dez 2014
    Mir wurde gesagt wenn ich meine karenz nicht verlängerte dann ist es kein Problem wieder einkommensabhängiges zu beziehen mit Berechnung von meinem Gehalt 2011. Also ich soll die drei Wochen bis zum neuen Mutterschutz arbeiten gehen oder Urlaub nehmen ab geb meines Sohnes bis zum neuen Mutterschutz. Anspruch auf wochengeld habe ich aber angeblich nicht.
    Bin unsicher,wurde in der ersten SS zwei mal falsch beraten und seh mich bei den Gesetzestexten ehrlich gesagt nicht raus.
    Ich glaube ich rufe zur Sicherheit nochmal an
     
  13. Michael

    Michael Teilnehmer/in

    Ich würd sagen, dass das so stimmt. Muss im Programm aber ersichtlich sein, wie viel du eaKBG kriegen würdest beim vorigen Kind, wenn du damals den Steuerbescheid 2011 schon gemacht hattest.
     
  14. solarphoton

    solarphoton Teilnehmer/in

    Ich glaube auch, dass sich das ausgehen könnte.
    Aber frag doch einfach bei der Arbeiterkammer, ich bin da telefonisch sofort zu einem Spezialisten verbunden worden, der sich die Geburtsdaten haargenau angeschaut hat und exakt Auskunft geben konnte!

    ...Außerdem ist es m.E. nicht so schlimm, hier einen Fehler zu machen, wenn es doch nicht geht oder du unter EUR 1000 kommen würdest, schlagen sie dir eh den Wechsel auf die Pauschalvariante vor. (Nur ein Wechsel auf eine längere Variante wird schwierig, aber das ist ja immer heikel bzw. geht überhaupt erst seit kurzem und nur kurz nach Antragstellung.)
     
  15. Schnuppi

    Schnuppi Aktive/r Teilnehmer/in

    Bei mir 1. Kind Sept. 2012 - 2. Kind Jänner 2015.

    Ich hab eaKG auf Basis von 2011 bekommen, gehe jetzt 2 Monate arbeiten... ich nahm an, dass ich dann Wochengeld auf Basis meines jetzigen Gehalts (teilzeit) kriege und danach nur eine pauschalvariante in Frage kommt. Ist richtig so oder?
     
  16. Michael

    Michael Teilnehmer/in

    Wahrscheinlich ja, frag einfach deine Krankenkasse
     
  17. solarphoton

    solarphoton Teilnehmer/in

    @Schnuppi: Ich fürchte, das einkommensabhängige geht sich nicht aus, weil du ja erst nach dem zweiten Geburtstag des ersten Kindes in Mutterschutz gehst.

    Wenn die Kinder knapp genug beieinander sind (höchstens 26 Monate), macht es übrigens nur beim Wochengeld einen Unterschied, ob man dazwischen arbeiten war oder nicht. Ich habe 5 Monate Teilzeit gearbeitet und daher vor der Geburt als Wochengeld mein Teilzeitgehalt gekriegt, jetzt nach der Geburt bekomme ich aber auch im Mutterschutz schon eine Aufzahlung auf das spätere höhere eaKBG.
     
  18. stardust13

    stardust13 Teilnehmer/in

    wie ist es denn eigentlich beim normalen KBG (20+4) wenn ich während der Karenz und während des Bezuges von KBG wieder schwanger werde, aber bis zur Geburt im Einvernehmen mit dem AG nicht mehr arbeiten gehe, die Karenz also verlängere? hab ich dann Anspruch auf Wochengeld?

    mein Sohn ist 02/2014 geboren, mein Plan wäre, nächstes Jahr im Juni/Juli wieder schwanger zu werden, Kind Nr. 2 sollte dann ca 03/2016 zur Welt kommen. der Bezug von KBG endet mit November 2015. die Karenz um ein Monat zu verlängern wird sicher nicht das Problem sein. ich möchte nur nicht ums Wochengeld sterben...
     
  19. Michael

    Michael Teilnehmer/in

    @ solarphoton: das mit den 26 Monaten stimmt nur bedingt. Ist eine ziemlich ungenaue Auskunft. Erstens sind es 24 Monateund 8 Wochen, qlso ein paar Tage weniger. Und außerdem kanns dann eventuell blöd liegen, zum Beispiel Geburt erstes Kind geboren Dezember 2012, zweites Kind Jänner 2015, Grundlage für die Berechnung des eaKBG wäre der Steuerbescheid 2014, also 0 Euro, wenn man 2 Jahre Karenz hatte.

    @Stardust: in derKonstellation müsstest du nicht mehr arbeiten gehen, weil der achtwöchige Mutterschutz vor dem Mutterschutz beginnen muss und nicht die Geburt des Kindes. Fixer Tagsatz beim Wochengeld wären dann € 26,15
     
  20. kiwu15

    kiwu15 Teilnehmer/in

    @michael
    du scheinst dich echt gut auszukennen :daumenhoch:!

    Daher frag ich jetzt auch mal nach - ich bekomm mein 1. Kind im April '15 und ein 2. ist ebenso geplant - weil ich sowieso einen Abstand von ca. 2 Jahren wünsche, wär es mir natürlich schon recht, das eaKBG ein 2. Mal zu bekommen.
    Ich weiß - das Leben ist kein Wunschkonzert - aber wenn es so klappen würd, wie ich es mir vorstelle - wann in etwa müsste der EGT für Kind 2 sein?
    Hängt es jetzt mit dem 2. Geb vom 1. Kind zusammen oder gehts da darum, wann man wieder in Mutterschutz geht :confused:?
    Und Wochengeld bekommt man dann sowieso nur dann, wenn man zwischendurch arbeitet, oder?
     

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