1. babsi1974

    babsi1974 Teilnehmer/in

    Hallo,
    hoffe das Thema passt hierher.
    Ich arbeite halbtags und beziehe seit 2 Jahren Mindestsicherung.
    Bin alleinerziehend und hab 2 schulpflichtige Kinder.
    Soll jetzt 600,- Sozialhilfe zurückzahlen vom Jahr 2016.
    Gehe mal davon aus das es deswegen ist weil ich im Sommer 2016 ein anderes Auto bekam
    da mein altes kein Pickerl mehr bekommen hat. Mein derzeitiges ist aber auch 10 Jahre alt.
    Muss aber erst nachforschen.
    Ist jemanden von Euch so etwas auch schon passiert?
    :mad:
     
  2. lucy777

    lucy777 Gast

    brauchst du das auto für die arbeit?
     
  3. babsi1974

    babsi1974 Teilnehmer/in

    Brauch ich nicht, erleichtert aber schon den Alltag mit Kindern.
    Hatte ja davor auch ein Auto.
    Glaub ich bin aber schon drauf gekommen warum.
    Hab die Mindestsicherung 12x bekommen.
    Dieses Mal nur 10x, die 2x muss ich jetzt zurück zahlen
    da bei Weihnachts-und Urlaubsgeld bekommt man scheinbar keine, war aber nicht meine Schuld ;)
     
  4. lucy777

    lucy777 Gast

    klar erleichtert es den alltag.
    wird dann aber schon in die berechnung einbezogen.

    und wenn du zuviel gekriegt hast, ist die sache eh klar.
    sehr unangenehm, das verstehe ich.
    eventuell kannst du ratenweise zurückzahlen?
     
  5. Odin

    Odin Gast

    Würde anrufen und mich erkundigen - alles andere ist Kaffeesudleserei.

    Denn wenn du "trotz" Autos Mindestsicherung bekommen hast - können sie dir das mit einem "anderen" Auto nicht wegnehmen. Und tja, dass du dir Gegenstände für denn Alltag kaufen musst - wird wohl rechtlich in Ordnung sein. Das neue Auto wird ja keine Horrende Summen gekostet haben, dass das Amt der Meinung sein muss - du kriegst einfach zu viel Geld ab.

    Also anrufen - erkundigen und erklären. Denn gerade mit Auto - hast du natürlich auch bessere Chancen um der Mindestsicherung zu entfliehen - du hast damit fähigkeiten die andere eben nicht haben (Führerschein, AUto und Fahrpraxis) =die Chancen für eine Jobvermittlung wo du Mindestsicherung nicht brauchst - steigen rasant.
     
    Odin, 31. Januar 2017
    , Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 31. Januar 2017
    #5
  6. babsi1974

    babsi1974 Teilnehmer/in

    Hab einen RSB Brief bekommen, kann ich eh Raten zurückzahlen.
    Bzw. bekomme ich aktuell gerade jedes Monat weniger überwiesen :mad:
     
  7. Odin

    Odin Gast

    Du müsstest Einspruch anmelden bzw. Erheben (das geht auch via Einschreiben). Und dann sollen die das nochmals prüfen. Wenn du nix machst, innerhalb einer Frist - hast du das so akzeptiert, und sie dürfen sich das Geld auch "einbehalten" - bzw. zurückfordern.
     
  8. Sie dürfen Mindestsicherung kürzen bei Neuanschaffung eines Autos, da der Wert des Autos miteinberechnet wird ;) und wogegen Einspruch erheben? Wenn offensichtlich zu viel ausbezahlt wurde, dann ist die Rückforderung legitim ;) obwohl ärgerlich :mad:
     
  9. Odin

    Odin Gast


    Und warum sollen sie das tun dürfen? Wenn ich nun das Auto "geschenkt" bekomme von Privat übernehme tja. Macht mich insoweit" reicher" - dass ich mir die Reparaturkosten des Alten Autos erspart habe...

    Bin ich nun ein Kleinkrimineller, weil ich wirtschaftlich denke :D:D:D:D:D:D:

    Es ist unehrenhaft mit dem Leid anderer Leute geschäfte zu treiben - auch für Staaten. tut mir leid. Hauptsache man nimmt den Armen noch mehr weg - damits wissen was für Verbrecher sie sind - wenn sie sich einen neuen - gebrauchten 10 Jahre alten Fahrbahren Unterstatz zulegen müssen.
     
    Odin, 1. Februar 2017
    , Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 1. Februar 2017
    #9
  10. lucy777

    lucy777 Gast

    @TE

    bitte achtung - odins rechtsauskünfte entsprechen selten der realität.
    ihre aussagen zu deiner frage sind falsch.
     
  11. anna-mari

    anna-mari Aktive/r Teilnehmer/in

    Bitte Achtung - die Lucy benötigt es mal wieder die Moralapostelin zu spielen.;)
     
  12. mcw

    mcw equal
    PLUS + VIP

    Nein, sie weist auf einen wichtigen Fakt hin, der die Threaderstellerin nicht zu falschen Annahmen verleitet. Das wäre in ihrem Fall auch eher kontraproduktiv, wenn sie z.B. Beschwerde wegen einer Sache einlegt, die tatsächlich rechtskonform ist und niemandem geholfen.
     
  13. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn

    Ich bin auch für einen Einspruch - denn eine Begründung sollte in dem Bescheid schon enthalten sein.

    -Fleur-
     
  14. Odin

    Odin Gast

    Und Verkalkt sind wir auch - Neujahresvorsatz - ich werde keine Postings mehr von Odin/Zwergenfee mehr lesen...

    die Vergangenheit hat uns wieder mal eingeholt... Es lebe der Fortschritt.

    Einspruch erheben mit der Bitte um Abklärung der Tatsachen.
     
  15. mcw

    mcw equal
    PLUS + VIP

    In dem Posting zum Brief/Beschied steht doch gar nirgends, dass dieser eine oder keine Begründung enthält. Ich würde mich wundern, wenn das Amt einen Beschluss ohne Begründung versendet.
     
  16. Odin

    Odin Gast

    Ein Bescheid ohne Begründung ist kein Bescheid (staatsbürgerschaftskunde). Sondern eine Belehrung

    http://www.rechteinfach.at/rechtslexikon/bescheid--179.html#


    Und nachdem sie mittlerweile Geld einbehalten - ist dieses Schreiben rechtsgültig - somit Einspruchsfrist vertan - da kann man nichts tun.
     
    Odin, 1. Februar 2017
    , Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 1. Februar 2017
    -Fleur- gefällt das. 1 Likes
    #16
  17. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn

    Richtig und so etwas immer schriftlich.

    -Fleur-
     
  18. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn

    Warum ergeht sich die TE dann in Vermutungen ?

    -Fleur-
     
  19. Odin

    Odin Gast

    Offtopic

    Vielleicht ist der Bildungsstatus hierforums nicht wirklich zu begründen. Sinnerfasstes Lesen - lernt man in der Schule.

    Rennen genug andere Analphabetische Nackerbatzerln rum...

    Topic

    Im ersten Beitrag schreibt die Fadenerstellerin dass sie erst nachforschen muss. Das ist somit für sie nicht ersichtlich, warum ihr Geld abgezogen wird. Bescheid ja oder nein, wenn man erst einmal einen Anwalt braucht der einen den Bescheid eindeutscht - geht das ganze am Thema vorbei. Die Behörde ist eigentlich dazu verpflichtet das ganze so wiederzugeben - dass es verständlich ist. Somit darf man dort auch nachfassen, einspruch erheben mit der Abklärung "bitte ich kenne mich nicht aus".
     
    Odin, 1. Februar 2017
    , Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 1. Februar 2017
    #19
  20. Relaxo7

    PLUS + VIP

    Also, ich habe es so mitgekriegt, dass die TE nun eh weiß, warum sie zurückzahlen muss.

    Sie bekommt Mindestsicherung, weil ihr Monatseinkommen unter dem Ausgleichsrichtsatz für eine Alleinerzieherin mit 2 Kindern ist. In den 2 Monaten, in denen sie Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld erhält, ist sie aber über diesem Betrag, daher steht ihr nichts zu.

    Ich finde es nicht unüblich, dass es Sozialleistungen nur 12-mal im Jahr gibt und nicht 14-mal bzw. dass sie monatlich berechnet werden. Mein Vater hat seinerzeit ein Jahr vor dem Pensionsantritt auch die Notstandshilfe nur 12-mal im Jahr bezogen, die Studienbeihilfenbehörde hat 14-mal angenommen, aber wir sind draufgekommen, sodass es einen Einspruch und eine Nachzahlung gegeben hat. ;)
     

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