1. snoopie

    VIP

    Nein 2 Eigentümer (2 Geschwister) und 2 Nutznießer mit Wohnrecht von denen einer bereits gestorben ist (Stiefvater)

    Soweit ich weiss betrifft das Veräußerungsverbot nur die Eltern also wenn die beide tot sind kann man die Hütte verkaufen oder den anderen auszahlen was der nächste Spass werden wird denn das andere Geschwisterkind stellt sich einen Wert von 500.000+ vor für eine 70er Jahr bude am a der Welt....

    Vermieten geht nicht da das Wohnrecht uneingeschränkte Nutzung aller Räume beinhaltet. Wir hatten da schon mal eine Anwaltsdrohung weil wegen eines Schadens (Versicherungsfall 2 Räume nicht betretbar waren)


    Was auch noch dazu kommt ist ein finanziell sehr starkes und sehr ungutes Kind des LG. Also sollte der die Mutter überleben gute Nacht denn das Kind will den Vater unter keinen Umständen an der backe haben ich ihn aber keinen Tag länger als irgend sein muss Haus....
     
  2. Asterix

    Asterix Der Weg ist das Ziel...
    VIP

    Für den LG deiner Mutter hast du aber keine Pflichten... der muss sich dann, im Falle des Falles, eine WG suchen oder in ein Altersheim gehen...

    Und was das Auszahlen betrifft, da wird sowieso ein Schätzgutachten gemacht werden müssen, das zeigt dann genau, wieviel das Haus/Grundstück wert ist und da sich das Geschwister dann mit seinen utopischen Werten brausen gehen...

    lg Asterix
     
  3. Berthold

    Berthold Gast

    Also, so wie die Mutter dich mit dem Haus beschissen hat (und mit Anwalt kommt, wenn sie nicht überall rein kann, oder wie?) - ich würd ihr keinen Cent zahlen. Soll doch der Energieversorger ihr den Strom abdrehen, dass sie im Dunkeln sitzt. Und aufs Dorf wird sowieso gschissen.
    Vielleicht wäre das dann ein Druckmittel, dass sie dich nicht mit dem Haus ausnimmt wie eine Weihnachtsgans, hmm? Wenn sie dich für den Strom braucht?
     

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