Hallo! Mein Freund spricht jetzt ernsthaft vom Heiraten (juhu, nach zehn Jahren Beziehung kommt er endlich drauf.... aber ich freu mich) er spricht nur davon, dass wir evtl. und so weiter, also noch nix fixes. Trotzdem würd mich interessieren, wie das jetzt mit den Nachnamen ist. Als Beispiel: Frau heißt Mayer Mann heißt Schuster das gemeinsame, uneheliche Kind heißt nach der Mutter: Mayer Jetzt hätte ich es bei uns gerne so: 1.) Beispiel Frau: Mayer-Schuster Mann: Mayer-Schuster Kind: Mayer das geht schon, oder? Meiner Auffassung nach wäre dann Mayer der Familienname. 2.) ginge auch: Frau: Mayer-Schuster Mann: Schuster Kind: Mayer 3.) Kinder können ja keinen Doppelnamen kriegen, oder? Frau: Mayer-Schuster Mann: Mayer-Schuster Kind: Mayer-Schuster freu mich über Hilfe, oder Ideen, wo man fragen könnte! danke sandra
also bei uns wars so: frau mayer herr schuster nach eheschließung: frau schuster-mayer herr schuster weil nur einer der ehepartner einen doppelnamen wählen kann. kinder können keinen doppelnamen bekommen. unser kind heißt in diesem fall dann schuster (weil das unser gemeinsamer familienname ist und ich nur meinen ledigen namen hinten angestellt hab).
also ich weiss nur, dass nur EINER den namen des anderen annehmen darf. beide können keine doppelnamen haben .
das kind kann einen doppelnamen haben? seit wann denn das? ich mein was, wenn das kind dann später auch heiratet? heißt es dann mayer-schuster-huber??
auszug aus dem namensrecht: Doppelname Der/Die EhepartnerIn, dessen/deren Familienname nicht gemeinsamer Familienname geworden ist, ist berechtigt, einen Doppelnamen zu führen. Dieser Doppelname besteht aus dem Familiennamen des/der PartnerIn und dem eigenen Familiennamen. Die Namen werden durch einen Bindestrich verbunden, wobei der eigene oder der neue Familienname voranstehen kann. Das Gesetz sieht nicht vor, dass alle Mitglieder einer Familie einen Doppelnamen führen können. Dieses Recht steht nur dem/der EhepartnerIn zu, der/die seinen/ihren Namen durch die Eheschließung verlieren würde. Beispiele: Herr Müller heiratet Frau Berger. Beide vereinbaren als gemeinsamen Namen den Namen des Mannes: Müller, d.h. der Mann, die Frau und die gemeinsamen Kinder heißen Müller. Im Anschluss an diese Erklärung kann sich die Frau für einen Doppelnamen entscheiden. Sie wählt dann entweder Müller-Berger oder Berger-Müller. Beide vereinbaren als gemeinsamen Namen den Namen der Frau: Berger, d.h. der Mann, die Frau und die gemeinsamen Kinder heißen Berger. In diesem Fall kann sich der Mann für einen Doppelnamen entscheiden. Hinweis: Selbstverständlich existieren auch Familien, in denen beide EhepartnerInnen und deren Kinder den selben Doppelnamen tragen. Es gilt hier anzumerken, dass diese Namen nicht durch eine Eheschließung entstanden sind, sondern seit Generationen bestehen und weiter übertragen worden sind. Auch die Führung eines Doppelnamens muss dem/der StandesbeamtIn gegenüber vor oder bei der Eheschließung in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunde erklärt werden. Der/Die StandesbeamtIn ist dazu berechtigt, die Namensbestimmungserklärung zu beurkunden. gefunden auf: http://www.help.gv.at/Content.Node/112/Seite.1120100.html
bei uns auch ! Kenn auch einen FAll, wo das Kind Schuster heißt und bei meinem Bruder heißt sie Mayer Schuster und die Kinder Schuster
Jeder kann heißen wie er/sie will (Mayer-Schuster, Schuster-Mayer, Mayer, Schuster, ...) ABER: es muss ein gemeinsamer Name für die Kinder einvernehmlich festgelegt werden. Und zwar für alle Kinder der gleiche. Bei der Eheschließung. Der wird dann auf der Heiratsurkunde draufgeschrieben und muss bei der Anmeldung des Butzerls mitgebracht werden. Wie das ist, wenn sich die Eheleute auf keinen einigen können, weiß ich nicht, ich gehe aber davon aus, dass nach alter Väter Sitte der Vatername drankommt.
da bin ich mir nicht so sicher ich habe bekannte - verheiratet: sie schuster er mayer kind 1 schuster kind 2 mayer beide kinder sind ehelich anscheinend ist es möglich der sinn dahinter geht mir aber nicht ganz auf. wenn ich eine familie habe, warum sollen dann nicht alle zumindestens 1 gemeinsamen familiennamen haben? ich kann gut verstehen, wenn die frau ihren mädchennamen als -schuster behalten will, aber alle unterschiedliche namen verwirrt mich
und nach der Eheschießung geboren? weil wenn vorher - geht das, habe einige solche Fälle in der Umgebung
Bei uns ist es so: ich: Mayer - Schuster er: Schuster Kind: Schuster Mussten in der Heiratsurkunde eintragen, dass der Familienname "Schuster" sein wird. Doppelname für Kinder ist nicht möglich.
Als ich damals heiraten wollte (2000) haben wir uns nach langer Diskussion endlich auf Frau Mayer-Schuster Herr Mayer-Schuster geeinigt. Tja und dann wurde uns gesagt, dass nur einer der beiden Ehepartner einen Doppelnamen haben darf und der gemeinsame Name, der Kindsname sein wird, eben aus dem grund weil kein Kind einen Doppelnamen haben darf (man stelle sich die Namen nach zwei, drei Generationen vor).
Die Eltern können heißen wie sie wollen - egal, ob jeder einen Doppelnamen hat oder jeder anders heißt oder beide gleich oder...Hab noch nicht gehört, dass nur einer einen Doppelnamen führen darf! Bei uns ist es so, dass ich einen Doppelnamen führe, mein Mann den Namen, den er immer schon hatte. ABER: man muss am Standesamt angeben, welcher Name als gemeinsamer Familienname geführt wird, das steht bei uns auch in der Heiratsurkunde so drinnen. Zumindest war das so, als wir vor 7 Jahren geheiratet haben - wäre ja auch bescheuert, wenn Kinder einen Doppelnamen führen..was, wenn dann wieder 2 mit Doppelnamen heiraten, etc. Was ich aber nicht weiß, ist, was mit Kindern ist, die VOR der Eheschließung zur Welt kamen - und das wäre ja bei dir dann der Fall... Wünsch dir alles Gute und hoffentlich wird`s was ulli
Hier stehts aber eindeutig: nur einer der beiden Ehepartner, stimmt absolut mit der Information überein, die ich am Standesamt bekommen habe.
Interessant...und damals hat es geheißen, das Gesetz ist in dieser Hinsicht jetzt völlig liberal und jeder kann heißen wie er will -bin wohl schon zu lange verheiratet ulli
Hallo! Hab jetzt auch noch selber am Standesamt angerufen und es ist wirklich so: Ein Familienname, den die Kinder weiteragen. Nur ein Partner kann Doppelnamen tragen. oder: Paare behalten ihre Namen, Kinder bekommen den Namen, der Familienname ist. schade, ich dachte auch, es sei "freier" seit dieser Reform vor ein paar Jahren... danke für eure antworten! lg sandra
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