1. Feveni

    Feveni Aktive/r Teilnehmer/in

    Wer kann mir helfen das beste Modell für unser zweites (bisher erst geplantes) Kind zu berechnen? Hier mal ein paar Fakten:

    Geburt 1.Kind: 22.August 2016
    danach Mutterschutz
    EAKBG ich bis zum 10.Lebensmonat (bis 22.Juni 2017)
    EAKBG mein Mann bis zum 14.Lebensmonat (23.Juni 2017 - 22.Oktober 2017) und ich bin 20h arbeiten
    23.Oktober 2017 bis 22.August 2018 ich in unbezahlter Karenz

    Wir hätten gerne ein zweites Kind, Geburtstermin idealerweise, sobald Nummer 1 zwei Jahre alt ist. Also direkt anschließend an meine Karenz.

    Meine Frage: kann ich überhaupt wieder das EAKBG beziehen? Wenn ja, von welchem Einkommen wir das gerechnet? Ich beziehe ja dann kein Wochengeld.

    Danke für eure Hilfe :)
     
  2. schneeschuh

    schneeschuh Teilnehmer/in

    Für Geburten ab 1.3.2017 wurde die Günstigkeitsrechnung beim ekaKBG von 3 auf 1 Jahr reduziert; dh wenn du in dem Jahr vor der Geburt keine Einkünfte hattest, dann würde auch beim ekaKGB nix herauskommen und du müsstest eine Pauschalvariante bzw dieses flexible Konto nehmen....

    Der Verlust kann da uU schon enorm sein und deshalb wäre es überlegenswert, ob du nicht doch zwischen 1 und 2 arbeiten gehen möchtest; es würden hier 13 Wochen reichen, um einen vollen Anspruch auf Wochengeld zu erhalten und dann könntest du auch wieder ekaKGB beziehen (dann allerdings vom TZ-Gehalt berechnet, wenn du nur TZ arbeitest; bisher hätte man aufgrund der 3jährigen Rückgriffsdauer bei der Günstigkeitsrechnung vom Vollzeitgehalt ekaKGB berechnet :rolleyes:)
     
  3. Feveni

    Feveni Aktive/r Teilnehmer/in

    Vielen Dank für deine Antwort. Das hilft mir sehr viel weiter.

    Ich hätte dann ja im Jahr vor der Geburt des Kindes Einkünfte. Ich bin 4 Monate für 20h arbeiten, von Juni bis Oktober 2017. Das würde dann für das EAKBG herangezogen werden? Aber ohne Wochengeld, oder? Oder gilt das nur, wenn direkt an das Arbeitsverhältnis der Mutterschutz beginnt. Also nicht wie bei mir Karenz 1.Kind - Arbeiten - Karenz 1.Kind - Karenz 2.Kind :confused:
     
  4. sunflower81

    sunflower81 Aktive/r Teilnehmer/in

    Meines Wissens werden zur Berechung des Wochengelds die letzten drei Kalendermonate VOR Antritt des Mutterschutz herangezogen. Und, wenn ich da auf dem aktuellen Stand bin, ist es für die Berechtigung zum Bezug des eaKBG nötig, vor Antritt des Mutterschutz 6 Monate gearbeitet zu haben. Angaben ohne Gewähr ;)
     
  5. schneeschuh

    schneeschuh Teilnehmer/in

    Sorry, hab ich überlesen :eek:
    Das hieße mal grundsätzlich, dass Kind 2 noch im Jahre 2018 geboren werden muss. zB MSch-Beginn am 1.7.2018; Einkünfte in den Wochen davor hast du keine, also auch kein Wochengeld.
    Und bei der Günstigkeitsrechnung wird dann auf 2017 geschaut, wo du diese 4 Monate hast, allerdings wird das dann ja aufs ganze Jahr 2017 gerechnet, wodurch das ekaKGB wahrscheinlich so niedrig ist, dass es sich nicht mehr auszahlt.

    Diese Verkürzung von 3 auf 1 Jahr ist eine massive Verschlechterung für Frauen, die direkt hintereinander Kinder kriegen und vorher Vollzeit gearbeitet haben.
    Aber das ganze Zurückblieben auf das Jahr davor ersparst du dir, wenn du vorm MuSch 13 Wochen arbeiten gehst.
    Leider weiß man ja bei der BEkanntgabe der ersten Karenz nicht, wann man wieder schwanger wird und einen Rechtsanspruch auf frühere Rückkehr, damit du diese 13 Wochen abarbeiten kannst, hast du nicht.

    Bei meiner jetzigen SS ist es sich super ausgegangen, habe in der 15.SSW zu arbeiten zu begonnen und bin jetzt kurz vorm MuSchu, habe dann genau 4 Monate gearbeitet und kriege jetzt dann Wochengeld (vom 75 % TZ-Gehalt, eh klar). Mein ekaKBG würde nach meinem Vollzeitgehalt gerechnet, das ich bis 2015 hatte, wenn jetzt nicht dieser Günstigkeitszeitraum auf das Vorjahr verkürzt worden wäre....
    Bei mir ists nicht ganz so tragisch, weil ich eh wieder auf die 2.000 pro Monat kommen werde, aber die Unterschiede können schon extrem sein :eek:
     
  6. schneeschuh

    schneeschuh Teilnehmer/in

    Diesem gleichgestellt ist eine Karenz bis zum 2.ten Geburtstag des ersten/vorherigen Kindes
     
  7. Feveni

    Feveni Aktive/r Teilnehmer/in

    Also habe ich das jetzt richtig verstanden:

    Variante 1:
    Wenn ich direkt an meine Karenz von Kind 1 anschließend wieder in Karenz mit Kind 2 gehe, dann würde für das EAKBG mein Einkommen aus dem Jahr davor (2017) herangezogen werden. Das wären in meinem Fall die 4 Monate mit 20h.

    Variante 2:
    Wenn ich nach der Karenz von Kind 1 wieder mind. 13 Wochen arbeiten gehe, dann in Mutterschutz und dann in Karenz würde von diesem Einkommen gerechnet werden. Da ich in diesem Fall auch nur 20h arbeiten würde, würde die Rechnung das Selbe ergeben. Da ich mit 20h knapp über 1000€ bekomme, zahlt sich in meinem Fall das EAKBG wahrscheinlich nicht aus.

    Mein Mann möchte auch in Karenz gehen, für ihn würde sich das EAKBG natürlich lohnen. Müsste ich mir mal genau durchrechnen. Bei Variante 2 bräuchte ich dann aber eine Kinderbetreuung, die kostet auch wieder.
     
  8. gutemine75

    gutemine75 glücklich mit 2 Wundern
    VIP

    Falsch:
    Der Bezug im Jahr 2017 wird aufs ganze Jahr gerechnet (Jahreseinkommen) und dann auf die Monate verteilt, d.h. wenn du nur 4 Monate gearbeitet hast, dann wird das auf 12 Monate verteilt. Also statt dem Gehalt für 20 Stunden wird's dann ungefähr so sein wie das Gehalt für 6,5 Stunden. Das kannst also vermutlich getrost vergessen.

    Ideal wäre halt, die 4 Monate zwischen den Karenzen Vollzeit arbeiten zu gehen, weil dann das Einkommen nur dieser 4 Monate (genauer gesagt sinds glaub ich 13 Wochen) zählt - das wird nicht aufs Jahr verteilt! Ist also deutlich günstiger als die Günstigkeitsrechung!

    Ich will noch zu bedenken geben, dass die Planung nicht so aufgehen muss (Schwangerwerden kann auch mal dauern....), deswegen würde ich einen Plan B andenken für diesen Fall :)
     
  9. sunflower81

    sunflower81 Aktive/r Teilnehmer/in

    Soweit ich weiß, kannst Du die pauschale Variante (Kinderbetreuungsgeldkonto) wählen, dein Mann aber das eaKBG.
     
  10. Feveni

    Feveni Aktive/r Teilnehmer/in

    Wirklich, das geht? Das ist dann aber neu. Bisher ging das nicht, man musste das gleiche Modell nehmen.

    Ich danke euch vielmals für eure Hilfe. Jetzt habe ich ungefähr den Durchblick und weiß, was für uns möglich wäre. Mich hat einfach interessiert wie viel wir im besten und im schlechtesten Fall bekommen. Wir suchen nämlich Haus und müssen wissen, wie es in den nächsten Jahren finanziell aussieht. Wann Baby Nummer 2 beschließt zu kommen liegt ja nicht wirklich in unserer Hand. Ich möchte mich auch gar nicht darauf versteifen, dass es "pünktlich" zum 2.Geburtstag unseres Sohnes kommt.
    Mehr als 20h arbeiten ist leider nicht möglich, bei meiner Anstellung gibt es leider keine freien Stunden.
     
  11. sunflower81

    sunflower81 Aktive/r Teilnehmer/in

    Zitat aus einem anderen Thread zum gleichen Thema, vom November 2016:

    Vielleicht fragst einfach mal unverbindlich bei Deiner KK nach.
     
  12. meme

    meme Teilnehmer/in

    So hab ich verstanden wenn ich das erste mal über das neue System gelassen. Aber jetzt finde ich nicht mehr dazu. Wir wollen teilen aber das gehts nur finanziell wenn mein Mann eakbg und ich ein andren nehmen können.
     
  13. Niniel

    VIP

    Weiß jemand, wie die Online Berechnung vom eaKBG funktioniert?
    Gibt man das Brutto oder Netto Gehalt dort ein?
     
  14. schneeschuh

    schneeschuh Teilnehmer/in

    Ich weiß nicht, welchen Rechner du konkret meinst. Ich kenne es nur so, dass man die Höhe des Wochengeldtagessatzes eingibt ;) Um das zu berechnen gibst du das Nettogehalt der letzten drei Kalendermonate vor MuSchu-Beginn ein
     
  15. Judge

    Judge Expert

    Hi,

    es gibt keinen Umstieg mehr!

    Man kann das e KBG wählen, wenn man will, dass es der Mann nehmen kann. Aber Achtung, man selber kann nicht mehr auf das pauschale KBG (Konto) umsteigen, wenn man keinen Anspruch auf e KBG hat oder es geringer ist als 33,88 Euro pro Tag, sondern, man kann nur die E-KBG-Sonderleistung beantragen, das ist e KBG in Höhe von fix 33,88 Euro pro Tag (aber eben e KBG, also ohne Beihilfe und mit der niedrigen Zuverdienstgrenze), somit müssen also beide Eltern im e KBG-System bleiben.

    LG
    J
     

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