1. Kugelmugel

    Kugelmugel Teilnehmer/in

    Hallo!
    Meine Tochter (geb. August 2011) soll heuer eingeschult werden. Kognitiv alles bestens, emotional sozial sieht es anders aus. Da sie nur 1 Jahr im Kindergarten ist, findet sie noch schlechter, bzw. gar keinen Anschluss zu den anderen Kindern, die teilweise das 3 Jahr zusammen sind. Sie traut sich nicht die anderen Schulanfänger anzusprechen, zum Spielen aufzufordern, obwohl sie es wirklich gerne möchte. Sie hat Probleme mit großen Gruppen, Stress baut sie mit Nägelkauen ab. Meine Befürchtung ist, dass sie zu wenig sozialen Speck hat um in der Klasse mit 23 Kindern zu bestehen. Da ich mit dem Kindergarten generell nicht so zufrieden bin, könnte ich beide Kinder in einen Privatkindergarten geben. Das würde der älteren Tochter 1 Jahr in einem tollen Kindergarten und 1 Jahr reifen ermöglichen. Ich erhoffe mir dass sie in diesem 1 Jahr offener wird. Der Privatkindergarten ist in einem anderen Ort, d.h. sie muss sich auch nächstes Jahr in eine bestehende Gruppe einfinden. Mit dem Unterschied, dass sie nächstes Jahr einige Kinder aus Tagesmutterzeiten kennt und 1 Mädchen dabei ist, dass öfters mit ihr spielt. Die Kindergärtnerin im Privatkindergarten gibt uns die Möglichkeit 2 Wochen bei ihr zu schnuppern und gibt uns dann ihre persönliche Empfehlung (Schule oder Kindergarten). Ich möchte nicht dass ich sie durch meine Einschätzung evtl. zu lange im Kindergarten lass.
    Wie auch immer.
    Jetzt dacht ich mir ich melde sie zum häuslichen Unterricht für die 1 Schulstufe ab, mach die Prüfung am Jahresende einfach nicht und sie fängt dann ganz normal in der 1 Klasse an, eben nur 1 Jahr später. Nun les ich gerade, dass "Wenn ein Kind, das im häuslichen Unterricht nach dem Lehrplan der ersten Schulstufe unterrichtet wurde, die Prüfung über den zureichenden Erfolg nicht schafft bzw. nicht ablegt, hat es im nächsten Jahr die zweite Klasse einer Volksschule zu besuchen; wird jedoch die Prüfung über eine höhere Schulstufe nicht bestanden, hat das Kind die betreffende Schulstufe in der Regelschule zu wiederholen.
    Gegen die Entscheidung des Landesschulrates ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig"

    Ist das tatsächlich so?! Das zwingt mich sie nach Vorschulplan abzumelden, dazu brauch ich in der Stmk. die Unterschrift der Direktorin, dass mein Kind nicht schulreif ist (ist sie aber in ihren Augen).
    Und selbst wenn ich diese Unterschrift bekäme, wo bekomm ich einen Lehrplan der Vorschule her? Den muss ich nämlich für jede Woche des Jahres extra anführen.

    Hilfe :confused::eek:

    Kann mir jemand weiterhelfen?

    DANKE
     
  2. hejoka

    VIP

    Du kannst sie für die 1. Klasse abmelden und VOR Weihnachten zurück stellen lassen. Dann schliesst sie das Jahr als Vorschulkind ab, muss keine Prüfung machen und kann mit der 1. Klasse beginnen.

    Gruss
    Manuela
     
  3. Kugelmugel

    Kugelmugel Teilnehmer/in

    Hallo Manuela,

    danke dir für deine Antwort! Wenn ich sie zurückstellen lasse, muss ich dann wieder zur Direktorin und sie muss mir das bestätigen?
    Darf ich fragen woher du diese Info hast? Ich find und find nix.

    Danke und LG
    Katharina
     
  4. wunschkind2016

    wunschkind2016 aka stella73

    also ich hab das prozedere ja grad hinter mir: meine tochter ist am 31. august geboren und kognitiv eigentlich sehr weit, sie rechnet schon mit der großen mit, die zwei jahre älter ist. sozial und emotional sieht es anders aus und ich bin ohnehin kein freund vom frühen einschulen und mit knapp sechs ist für mich einfach zu früh.
    wir haben mit der kindergärtnerin gesprochen und sie hat unser vorhaben zur gänze unterstützt. waren dann beim schulreifegespräch und haben mit der direktorin der vs geredet (wobei unsere tochter nicht in die sprengelvs käme, sondern in eine private montessori-schule, aber schulreife-gespräche macht nach wie vor die direktorin der sprengel-vs). danach gab es noch ein gespräch im kindergarten mit kindergartenleiterin, direktorin der sprengel-vs und der inspektorin. was wir tun mussten: sie zum häuslichen unterricht abmelden, klar stellen, dass im nächsten jahr ein kiga-platz frei ist. wegen der prüfung ist es so, dass das schulreife-gespräch im folgejahr dann auch als prüfung gilt. für uns sowieso irrelevant, weil sie eben auch dann nicht in eine öffentliche vs gehen wird.

    es war recht viel tamtam, muss ich sagen, ich bin erleichtert, dass es erledigt ist.
     
  5. hejoka

    VIP

    Das organisatorische zum häuslichen Unterricht wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gelebt.
    In Wien ist alles beim Stadtschulrat zentriert und dementsprechend formalisiert.
    Am Besten du ruft beim zuständigen Bezirksschulinspektor an und klärst die Details.
    Sowohl die Abmeldung als auch die Möglichkeit einer Zurückstellung und vor allem die Fristen.

    Wichtig ist auch, dass du klärst, ob der Privatkindergarten Förderungen erhält, die er vielleicht für ein schulpflichtiges Kind nicht mehr bekommt oder ob an den Förderungen Bedingungen geknüpft sind, die einen Besuch eines schulpflichtigen Kindes verhindern.

    Mein Kind besuchte einen organisierten häuslichen Unterricht in der Volksschule.

    Gruss
    Manuela
     
  6. Brokkoli

    Brokkoli = happy-go-lucky
    VIP

    Sorry - aber schön dass du wieder da bist, ich habe dich vermisst. :love:
     
  7. wunschkind2016

    wunschkind2016 aka stella73

    wie lieb von dir. :hug::love: danke!
     

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