1. danarose1501

    danarose1501 Teilnehmer/in

    Hallo liebe Mitglieder,
    ich bekomme seit der Scheidung die Alimente vom Gericht vorgeschossen und dieses holt es sich dann von meinen Ex Mann.
    Vor knapp einem Monat habe ich einen Bescheid bekommen, wo ich darüber informiert wurde, dass ich ab Februar weniger Alimente erhalte -ok!

    Laut heutigen Bescheid, habe ich 6 Monate zufiel Alimente erhalten und soll jetzt Euro 1500,-- zurückzahlen.:eek:

    Laut Bescheid
    " Dieser Übergenuss entstand durch die nicht uze verspätet erfolgte Mitteilung der eingeschränkten Leistungsfähigkeit des Schuldners"

    Jetzt ist mein Problem:
    An dieser Situation bin ich ja nicht Schuld! und wusste ja auch nicht, dass ich zufiel erhalte und habe mit den Alimenten alles für die Kids bezahlt usw

    Meine Frage: Kann ich dem entgegensteuern? Habe ich irgendeine Chance,, damit ich diese Rückzahlung nicht leisten muss?

    Für Tipps, Hilfe und Ratschläge wäre ich Dankbar! ;)
     
  2. Eusebius

    VIP

    Geh zu Gericht (Amtstag, zB) oder einer sonstigen Stelle und lass Dich beraten. Prinzipiell gilt im Unterhaltsrecht (und auch beim Unterhaltsvorschuss) dass ein gutgläubiger Verbrauch eine Ersatzpflicht ausschließt, dh Du musst Das nicht zurückzahlen.
     
  3. elke-f

    VIP

    genau...im guten glauben verbraucht kommt da zum zug sofern nicht unter vorbehalt überwiesen....
     
  4. inkale

    inkale Gast

    Ich bin bzw. war bisher auch der Auffassung, dass im guten Glauben verbrauchte Alimente nicht rückzahlbar sind.
    Allerdings habe ich vor einiger Zeit hier einen Beitrag gelesen (den ich leider nicht mehr finde), wo dem nicht so war.

    Ich habe jetzt ein wenig gegoogelt und bin unter anderem auf die Seite von jusline gestoßen:
    https://www.jusline.at/19_Änderung_der_Vorschüsse_UVG.html

    Da steht unter anderem, (§19 UVG, Stand der Gesetzgebung: 31.12.2016):
    (1) Wird der Unterhaltsbeitrag herabgesetzt oder tritt ein Fall des § 7 Abs. 1 ein, ohne daß es zur gänzlichen Versagung der Vorschüsse käme, so hat das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen die Vorschüsse entsprechend herabzusetzen. Die Herabsetzung ist, gegebenenfalls rückwirkend, mit dem auf den Eintritt des Herabsetzungsgrundes folgenden Monatsersten anzuordnen; zugleich hat das Gericht unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Kindes die Einbehaltung zu Unrecht ausgezahlter Beträge, soweit notwendig in Teilbeträgen, von künftig fällig werdenden Vorschüssen anzuordnen.

    Der gesamte Gesetzestext zum UVG findet sich hier:
    https://www.jusline.at/Unterhaltsvorschussgesetz_(UVG).html

    Eine (Rechts)beratung wäre hier sicherlich sinnvoll.
    Mein erster Gedanke wäre hier auch der Gerichtstag am Bezirksgericht, allerdings wird der Bescheid ja genau dort ausgestellt. Eine zusätzliche Informationsquelle wäre sicherlich hilfreich. (so es nicht das JA ist).
     
  5. danarose1501

    danarose1501 Teilnehmer/in

    Danke für eure Antworten.
    Als mein Ex Mann damals vor knapp 2 Jahren nicht mehr gezahlt hatte, war ich beim Jugendamt und daher hat sich meine Betreuerin um mein Anliegen gekümmert und es geht alles über das JA.

    Daher habe ich auch meiner Betreuerin geschrieben, aber noch keine Antwort erhalten.

    was mir auch eingefallen ist.... hätte ich z.b schon vor 4 Monate weniger Alimente bekommen, hätte ich weniger Schulbeitrag zahlen müssen.
    Da sagt ja auch keiner Rückwirkend: Ah sie muss das zurückzahlen, daher rechnen wir zurück sie hat zufiel Schulgeld bezahlt...OOOOHHHH hoffe ich habe das jetzt verständlich rübergebracht.

    Naja....ich bin gespannt! :eek:
     
  6. nina64

    nina64 Teilnehmer/in

    Das ist schon mal eine gute Argumentation!

    Bei uns hat der gutgläubige Verbrauch gehalten weil ich gute Argumente hatte.
    Wie wurden den die Alimente festgesetzt, aufgrund seiner Einkommensnachweise oder durch eine Vereinbarung vorm JA mit richterlicher Absegnung?

    Das war bei uns ein schlagender Punkt.
    Unser KV hat sich extrem dagegen zur Wehr gesetzt seine Einkommensverhältnisse offenzulegen, ist aber darauf eingestiegen den Regelbedarf zu zahlen.
    Der wurde mir dann irgendwann auch übers OLG bevorschusst.

    Im Konkursverfahren unseres KV's hat sich der Masseverwalter die Zähne ausgebissen um da rückwirkend noch ein paar Kröten rauszuholen - aber schanzenlos!
     
  7. danarose1501

    danarose1501 Teilnehmer/in

    Alimente wurden bei der Scheidung 2014 festgesetzt, nachdem was er verdient hat.
    Da ich nicht wirklich Kontakt zu meinen Ex Mann habe weiss ich weder was berufliches oder sonst etwas.

    Wie gesagt, Alimente bekomme ich seit Februar 2015 vom Oberlandesgericht überwiesen.
     
  8. danarose1501

    danarose1501 Teilnehmer/in

    Welche Argumente hattest du?
     
  9. nina64

    nina64 Teilnehmer/in

    Du hast PN
     
  10. DerStefan

    VIP

    Es gibt kein "in gutem Glauben".
    Abgesehen davon bestätigt man ja beim Antrag auf Unterhaltsvorschuss, dass man etwaig zu viel erhaltenes Geld umgehend zurückbezahlt.

    Ich hatte 2 oder 3 Wochen Zeit, ein paar tausend Euro zurück zuzahlen - sonst Exekution.
     
  11. inkale

    inkale Gast

    OT - wie geht's dir (euch) denn?
     
  12. DerStefan

    VIP

    Ziemlich gut.
    Herr Großsohn im 2. Lehrjahr seiner Wunschlehre.
    Herr Kleinsohn am Sprung ins Gym.
    und... Rest per PN...
     

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