Ich weiß nicht ob das vergleichbar ist, denn in dem von dir geposteten Fall hat die Person an das Amt die Erhöhung ihrer Bezüge unverzüglich gemeldet und trotzdem wurde ihr die Mindestsicherung (nicht gerechtfertigt) ausbezahlt.
Das wäre eben fest zu stellen - die TE schreibt auch es ist nicht ihre Schuld und die muss eben für eine Rückforderung gegeben sein. -Fleur-
Kommt eben ganz darauf an. Ist aber sicherlich mal ein Ansatz, den die TE, wenn sie möchte, auch überprüfen lassen kann.
Du kannst "die anderen" ja fragen, wenn dir das ein Bedürfnis ist. In dem Fall hat Sommar an Odin eine Frage gerichtet, die Odin nicht beantworten will und das ist ja ein altbekanntes Schema.
Nein. Zahlst du Strafmandate der Polizei wo dein Kennzeichen und Ort wien draufsteht? Es muss letztendlich etwas da sein auf was man sich beziehen kann - damit man es nachvollziehen kann. Wenn einem Geld abgenommen wird mit keiner Begründung, darf man zumindest auch beim Staat hinterfragen warum.
Besteht da eine Verpflichtung ? Abgesehen davon ist die Richtigstellung keine Richtigstellung, weil ein wesentlicher Teil weg gelassen wurde - nämlich der, der Odins Aussage untermauert -Fleur-
Nein, eh nicht. Hab ich auch nicht behauptet. Ich halte Sommar für sie kompetent, dass sie weiß wovon sie spricht, auf Odin trifft das nicht zu. Aber sie hätte es klären können, mag sie nicht. Soll so ein.
Ich versteh grad nur Bahnhof, was das mit dem obigen Thema zu tun hat. Das tut er eben nicht. Odin schrieb von einer Nichtigkeit ("Ein Bescheid ohne Begründung ist kein Bescheid (staatsbürgerschaftskunde). Sondern eine Belehrung"), ich spreche von Anfechtbarkeit. Das ist ein großer Unterschied!
Man muss nicht alles verstehen, aber den mittleren Satz versteh ich schon, wobei das nicht mehr relevant ist, weil bereits in posting #3 erklärt wurde.
Ich versteh Satz 2 und 3, aber weiß nicht, was das mit ihrem Irrtum zu tun hat. Ich hab ja nie behauptet, dass ein Bescheid nicht begründet werden muss.
ich habe nirgendwo geschrieben, dass ich keins deiner posts mehr lesen werde - ich lese sie alle, vergesse die meisten aber gleich wieder und springe auf provokationen nicht mehr an. hier schwurbelst du aber wieder gewaltig und das ist nicht lustig für jemanden der eh grad schwierigkeiten hat, dann auch noch falsch informiert und aufgehetzt zu werden. der einzige gute tipp von dir war, kontakt mit der behörde aufzunehmen. leider konntest du es nicht dabei belassen und musstest dann in eine andere richtung herumzwodinieren. du kannst dich ja gerne in anderen posts austoben - bei rechtlichen und medizinischen tipps ist es unanständig, bewusst falsche fährten zu legen.
Gut, Nichtigkeit ist unglücklich ausgedrückt - aber grundsätzlich ist jeder Bescheid anfechtbar (sofern Rechtsmittel zulässig = Rechtsmittelbelehrung), allerdings hat ein Einspruch keine aufhebende Wirkung, d.h. der Bescheid bleibt so lange bestehen bis ein neuer ergeht. Grundsätzlich aber wird hier so getan, als wenn die Wahrnehmung seiner Rechte (Einspruch) eine Unzumutbarkeit gegenüber der Behörde wäre - ist sie nicht und es dürfen dadurch auch keine Nachteile entstehen - wie man hier beliebt anzudeuten. -Fleur-
Nichtigkeit ist halt der hierfür zu verwendende Begriff, da kann ich nichts umbenennen. Nichtigkeit und Anfechtbarkeit sind zwei verschiedene Sachen, bei einer bestehenden Nichtigkeit brauchst du keine Anfechtung, da gar kein Bescheid besteht. Rechtsmittel gegen Bescheide haben entweder bereits ab Einbringung des Rechtsmittels aufschiebende Wirkung, ansonsten kann sie auf Antrag zuerkannt werden (dies ist nur in seltenen Fällen überhaupt ausgeschlossen). Das mit der Unzumutbarkeit kann ich hier nirgends rauslesen, ich selbst rate fast immer zur Einbringung eines Rechtsmittels, abraten tu ich eigentlich nur bei völliger Aussichtslosigkeit.
Gut, aber bei bereits erfolgten Abzügen wird etwas unternommen werden müssen, sofern man es nicht als gegeben hin nehmen will. -Fleur-
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