1. inkale

    inkale Gast

    Davon würde ich dir dringend abraten.
    Ich kann mich nicht erinnern ein einziges Mal vom JA eine verlässliche Auskunft erhalten zu haben, die unbeeinflusst von eigenen Interessen (des JA) gewesen wäre. Und gerade bei Unterhaltszahlungen erteilt das JA oft zum Pflegschaftsgericht konträre Auskünfte/Berechnungen.

    Mann kann sich auch am Pflegschaftsgericht beraten bzw. den Unterhalt berechnen lassen ohne diesen schriftlich festlegen zu müssen.
     
  2. Philiian

    Philiian Teilnehmer/in

    :confused: Damit hab ich jetzt nicht gerechnet. Was für "eigene Interessen"? Ich mein, das ist ein Amt, das will ja nichts verkaufen. Ich dachte das ist DIE offizielle Stelle, die frag ich mal. Und jetzt solle das irgendetwas mit eigenen Interessen und konträren Informationen zur anderen offiziellen Stelle sein?? (Da kann ich mir das mit der Bananenrepuplik kaum verkneifen)

    Wer ist denn nun ausschlaggebend? Ich befürchte das Gericht? :mad:
     
  3. nina64

    nina64 Teilnehmer/in

     
  4. Liselotte

    Liselotte Gast

    Wir leben seit ca. 8 Jahren sehr gut ohne schriftliche Vereinbarungen.
    Nachdem unser Verhältnis inzwischen noch besser geworden ist, wird sich daran so schnell auch nichts ändern.
    Es gab in dieser Zeit auch schon ein paar zeitliche und finanzielle Änderungen. Wenn etwas nicht mehr passt, wird es neu ausverhandelt. Bis jetzt haben wir fast immer einen guten Konsens gefunden und mit zunehmendem Alter des KIndes wird sowieso alles leichter.
     
  5. scoutice

    scoutice Teilnehmer/in

    auch meine ex und ich haben uns vor nunmehr 3 jahren getrennt. da ich immer alles finanzielle geregelt habe, habe auch ich den unterhalt der kinder selber berechnet. (achtung auch auf anrechung FBH aufpassen!). und ihr die berechnung erklärt inkl der verwendeten links und schriftlich ausgedruckt. alleine als sicherheit, dass sie das jederzeit nachrechnetn kann, falls irgendwer meint, dass ich sie übervorteile. es gibt ja in solchen situationen genügend wichtigmacher - und halbwissende. ich bin finanziell recht großzügig und zahle das maximum (vulgo "playboygrenze") für beide kinder, obwohl ich sie im schnitt 5 1/2 tage der 14 Tage bei mir habe. (zahle aber sonst außer für geschenke etc. gar nichts, keinen wahlarzt, kein gewand, kein schulzeugs,...). zusätzlich habe ich die kinder jedes 2te jahr am 24.12, und in den semesterferien. ostern uns silvester ist für uns beide nicht so wichtig, das handeln wir flexibel.

    bisher funktioniert das ganze recht gut, es gibt keinerlei (oder nur minimalste probleme). da sie im schichtdienst arbeitet, hab ich die 2 kinder auch hin und wieder unter der woche zur übernachtung - die schule ist bei mir in gehweite. die wochenenden haben wir im großen und ganzen im 2 wochenrhytmus, sie versucht sich daran zu halten. wenns mal halt dienstlich gar nicht geht, dann tauschen wir.

    aus meiner sicht alles kein problem, solange man sich gut versteht. allerdings sollten in dieser anfangszeit die regeln wirklich strikt eingehalten werden, von beiden, damit man später - hat man mal eine schlechtere basis - die regeln schon so eingespielt sind, dass sie quasi selbstverständlich sind. auch für die kinder.

    warum zahle ich aber "so viel", eigentlich mehr, als ich müsste - rein rechtlich.
    1) ich will nicht darum streiten geld gegen zeit. ich kenne mehr als einen fall, wo großzügigere besuchsregelungen wg. ein paar 100€ im jahre bei gericht reduziert wurden. der vater wollte weniger zahlen, hat aber das gegenteil erreicht. er zahlt gleich viel und sieht seine kinder seltener. man muss also als vater auch damit rechnen, dass die kinder die mutter "mitfinanzieren". in meinem fall ist das definitv der fall. die mutter könnte sich die wohnung sonst wohl nicht leisten. allerdings will ich, dass meine kinder auch bei ihr in schönen verhältnissen leben, in einem sicheren auto gefahren werden, und nicht an allen ecken und enden gespart werden muss.

    toitoitoi, dass ihr das gut hinbekommt. wenn du fragen bzgl. berechung hast schick mir eine PN.
     
  6. scoutice

    scoutice Teilnehmer/in

    zu 1) der berücksichtigt nicht alles! zb playboygrenze, unterjährige erhöhungen wg. geburtstag usw. man sollte sich auskennen, wenn man das berechnet. der rechner oben alleine tut's nicht.
    zu 2) das würde ich nicht machen, die können das genausowenig. die verrechnen sich in meinem bekanntenkreise gerne mal zu lasten der väter.

    entweder selber schlau machen, dann ggf. vom JA absegnen lassen, oder gleich zu gericht. dem JA kann man leider nicht vertrauen in dieser hinsicht. entweder unfähig oder parteiisch, aber ich kenne mehrer solcher fälle.
     
  7. scoutice

    scoutice Teilnehmer/in

    das freut mich, das auch von einer frau zu hören. das JA kann ja ev in Krisensituationen, zerrütteten Verhältnissen usw. weiterhelfen, aber bei einer "normalen unterhaltsberechnung" sind sie unfähig
     
  8. scoutice

    scoutice Teilnehmer/in

    im prizip watscheneinfach: am jahreslohnzettel steht alles drauf:

    Bei der Ermittlung des Einkommens ist grundsätzlich vom Jahreslohnzettel des vergangenen Kalenderjahres auszugehen. Vom Bruttoeinkommen (Kennziffer 210) sind die Sozialversicherungsbeiträge (Kennziffer 230 + 225, aber nicht 226) und die Lohnsteuer (Kennziffer 260) abzuziehen. Dies ergibt das Jahresnettoeinkommen




    hier noch ein paar links:
    http://www.scheidungen.at/rechte/kinder/unterhalt/index_06.html
    http://www.scheidungen.at/rechte/kinder/unterhalt/r_01.html
    https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/49/Seite.490530.html#ber
    http://www.jugendwohlfahrt.at/rs_regelbedarf.php
    http://www.jugendwohlfahrt.at/unterhaltsrechner.php
    http://www.steinhausen.at/eherecht_familienrecht/alimente/Familienbeihilfe.htm

    Falls du sehr gut verdienst, beachte auch die "Playboygrenze" (2x bis 2,5x des Regelbedarfs). Zahlst du mehr wie den Regelbedarf, müssen von der Überzahlung auch "Sonderausgaben" tw. bezahlt werden, du musst dann also nicht bei jeder Zahnspange mitzahlen. Da gibts dann wieder Ausnahmen (wenn du zb die Playboygrenze erreicht hast).

    Falls du in dem Bereich rechtsschutzversichert bist, kannst du auch mal dort anfragen und dir das erklären lassen.
     
  9. Hexi68

    Hexi68 3-fach Bubenmama

    Kurze Ergänzug zur Playboygrenze...

    Lt. auskunft des BG wird bis zum vollendeten 10.Lj eines Kindes der 2-fache Regelbedarf als Obergrenze herangezogen, danach der 2,5-fache.
    Ist aber nur ein Richtwert, d.h. so sieht die übliche Handhabung aus, von der es bei bestimmten Gegebenheiten auch Ausnahmen gibt.

    Auch die Playboygrenze an sich ist keine absolute Obergrenze sondern nur die übliche Handhabung, bei entsprechenden Gegebenheiten kann diese auch überschritten werden.
     
  10. Philiian

    Philiian Teilnehmer/in

    Vielen Dank für die vielen Infos! (Besonders Scoutice)
    Das hilft mir sehr weiter.
     

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