1. cats

    VIP

    Ich gebe noch zu bedenken, wenn du mit deinem neuen Mann noch Kinder bekommst, haben diese dann den neuen Namen und deine Tochter ist die einzige, die einen anderen trägt. Ich würde deshalb den neuen Namen voranstellen und danach den deines Ex-Mannes als Doppelnamen führen. Welches Problem dein Mann da hat, versteh ich eigentlich nicht so ganz. Ich würde nicht anders heißen wollen als meine Kinder. Ob ich den selben Namen wie mein Mann habe, das ist mir eigentlich völlig egal.
     
  2. inkale

    inkale Gast

    Ist das nicht ein bißchen müsig?
    Du hast kein Problem, andere schon.
    Andere haben dafür kein Problem anders als ihre Kinder heißen zu wollen.
     
  3. scoutice

    scoutice Teilnehmer/in

    ich nehme jetzt mal nicht bezug auf das warum und wie, sondern auf die tägliche situation.

    meine ex und ich waren nicht verheiratet und unsere beiden kinder heißen klarerweise wie ihre mutter. wir haben gemeinsame obsorge und ich habe diese dokumente als PDF immer am handy mit und in meiner persönlichen ablage, die online zugänglich ist - für alle fälle. ich musste aber bisher NOCH NIE irgendwo meine "vaterschaft" beweisen. nicht beim arzt, nicht im krankenhaus, nicht auf einem amt, einfach nirgends. interessanterweise aber wurde meine ex schon 3 mal auf einem amt angesprochen oder nachgefragt, ob sie überhaupt sorgeberechtigt ist. der grund ist, dass beide kinder bei mir den hauptwohnsitz haben und bei ihr einen nebenwohnsitz. das bringt wohl das weltbild der beamten etwas durcheinander. und das obwohl der nachname der kinder mit der mutter ident ist!
     
  4. simplify

    PLUS + VIP

    zwei Varianten aus meinem Freundeskreis:
    1. Frau hat zu ihrem ledigen Namen zurückgewechselt den ihr neuer Mann angenommen hat und das gemeinsame Kind schon führte, Tochter aus 1. Ehe hat Namen ihres Vaters behalten

    Frau führt nun Doppelnamen aus ihrem Mädchennamen und Name vom neuen Ehemann, ihre Kinder (eins davon mit diesem Mann) führen den gleichen Doppelnamen wie sie.
     
  5. lucy777

    lucy777 Gast

    ist heute zum glück nicht mehr so klarerweise.
    heute können unehelich geborene kinder auch den namen des vaters tragen.
     
  6. glorifica

    glorifica weiss was sie will

    du hast recht. allerdings muss man selbst was unternehmen wenn man möchte dass uneheliche kinder heissen wie der vater. tut man nichts heissen sie automatisch wie die mutter.
     
  7. lucy777

    lucy777 Gast

    man wird gefragt, welchen namen das kind tragen soll - und darauf muss man antworten:D
     
  8. Nairobi

    VIP

    Nein, das stimmt so nicht. Man muss eine Namensänderung beantragen. Bei einem unehelichen Kind hat das Kind nach der Geburt automatisch den Namen der Mutter. Erst nach Beurkundung der Geburt und Anerkennung der Vaterschaft kann der Nachnamen geändert werden.
     
  9. lucy777

    lucy777 Gast

    https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.182105.html

    aus diesem link zitiert:
    Die Mutter hat die Möglichkeit sowohl ihren Familiennamen, als auch den Familiennamen des Vaters als Familiennamen für das Kind zu bestimmen.

    Voraussetzung für die Bestimmung des Familiennamen des Vaters ist allerdings die rechtswirksame Vaterschaft (Vaterschaftsanerkennung).





    Die Namensbestimmung des Kindes kann im Rahmen der Geburtsbeurkundung (Ausstellung der Geburtsurkunde) beim zuständigen Standesamt (Standesamt des Ortes, an dem das Kind geboren wurde) oder auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Da die Bestimmung des Familiennamens zeitlich nicht beschränkt ist, kann es auch dazu kommen, dass das Kind vorerst den Familiennamen der Mutter (mangels Bestimmung eines Familiennamens des Kindes) und erst später durch eine entsprechende Bestimmung einen anderen Familiennamen erhält.
    zitat ende

    **
    in manchen krankenhäusern gibt es quasi eine sprechstunde des standesamtes.
    das neugeborene kann also das KH mit dem vaternamen verlassen.
     
  10. nina64

    nina64 Teilnehmer/in

    Meines Wissens nach können die Eltern seit Inkrafttreten des Familienrechtsänderungsgesetzes von 2013 den Familiennamen des Kindes einvernehmlich bestimmen. Egal ob ehelich oder unehelich geboren.

    Nur wenn eine solche Bestimmung fehlt oder sich die Eltern eines unehelich geborenen Kindes uneinig sind greift der Gesetzgeber durch und das Kind erhält dann erstmal automatisch den Familiennamen der Mutter.
     
  11. nina64

    nina64 Teilnehmer/in

    Ist bei uns gerade ein Thema weil meine Tochter mit dem Vater des Bauchzwergerls auch (noch) nicht verheiratet ist.

    Bei einer ihrer Freundinnen war es aber scheinbar nur Formsache, dass das Kind von Geburt an den Familiennamen des unehelichen Vaters bekommt.
    Sie haben zuerst einen Fragebogen ausgefüllt, dann hat der Papa die Vaterschaft anerkannt und den Rest hat dann die Hebamme oder das Klinikpersonal erledigt.
    Jedenfalls ist Frau Mutter mit Kind und Geburtsurkunde, lautend auf den gewünschten Familiennamen des Kindes, ein paar Tage später nach Hause gegangen.
     
  12. lucy777

    lucy777 Gast

    ja - so ist es.
    einmal eine erfreuliche änderung im behördenwirrwarr:D
     
  13. in Wien ja, in NÖ z.b . muss man eine Namensänderung mit Begründung beantragen. Haben wir damals gemacht. Hat ca 1 Woche gedauert, dann wurde die Geburtsurkunde neu ausgestellt und usw
     
  14. Die Gesetzesaenderung war 2013. Wenn dein Kind aelter ist, wars damals anders.
     
  15. alles klar, das hatte ich überlesen, ja ist älter.
    na ist eh gut, dann geht es noch einfacher!
     
  16. spacedakini3

    spacedakini3 Teilnehmer/in

    Du könntest deinen Mädchennamen wieder annehmen und dann könnt er ihn durch Heirat annehmen.
     
  17. inkale

    inkale Gast

    :sagnix:

    Damit du dir das Nachlesen ersparst: Geburtsname/Mädchenname ist für die TE keine Option.
     
  18. latella

    latella auf neuen wegen
    VIP

    hallo,
    ich bin verfechterin des doppelnamens - für dich! ist beruflich und bei behörden einfach super - du bist nämlich nachvollziehbar noch immer die, die du vor der ehe warst. mit komplett neuem nachnamen sicher schwieriger! (denke an führerschein, reisepass - den musst du dann nicht extra neu machen sondern kannst die 10 jahre abwarten, ausbildungs/fortbildungs/arbeitszeugnisse...).
    ach ja - und last but not least bitte - falls deine kinder KEINE namensänderung haben, dann ist nachvollziehbar dass du ihre leibliche mutter ist, da du den namen der kinder selber auch noch führst ;)

    kinder - selber entscheiden lassen ob sie den namenswechsel wollen falls alt genug. und vergiss nicht - auch dein ex hat ein wörtchen mitzureden.
     
  19. latella

    latella auf neuen wegen
    VIP

    nun ja, in manchen fällen sehr verständlich auch: vielleicht heißt sie ja frau eiter oder frau schoißwohl? also ich will bitte nicht blöd reden, ich kenne selber frauen, die solche wohlklingenden namen trugen. und die waren dann natürlich ganz heiß auf namenswechsel durch heirat! (wär ich auch, und doppelnamen würde ICH in diesem fall auch keinen wollen übrigens:eek:)
     
  20. Newtimes

    Newtimes Teilnehmer/in


    Also ich habe auch vor über einem Monat geheiratet, hab den Nachnamen von meinem 2. Ehemann angenommen und mein Sohn hat einen Doppelnamen bekommen. Er ist 7 Jahre alt und ich wollte ihn mal selbst entscheiden lassen wie er mal heißen möchte. Wie der Vater oder wie der Stiefvater, er kann also ab einem gewissen Alter einen Namen streichen lassen oder wenn ihn der lange Nachname nicht stört, den Doppelnamen behalten. Wie er möchte.

    Das er anders heißt als ich wollte ich nicht, vor allem weil mein Mann und ich ein Baby erwarten, das bekommt natürlich unseren Nachnamen. Und ich wollte nicht das sich mein Sohn ausgeschlossen fühlt, wenn alle gleich heißen, nur er heißt anders. Mit dem Doppelnamen gehört er deutlich dazu :)

    :wave:
     

Diese Seite empfehlen