1. danarose1501

    danarose1501 Teilnehmer/in

    Hmmm...meine Tochter braucht 3 Füllungen und je Füllung um die Euro 68.--
    Aber gut, versuchen kann ich es....was dabei rauskommt ist eine andere Frage.

    Wichtig war für mich zu klären zu welcher Stelle ich gehe und wo in diese Rechnungen einreiche.

    Genauso wie bei der Ausstestung und später mal Therapie- sehe ich als Sonderbedarf! :confused:
     
  2. inkale

    inkale Gast

    Man klärt das zuerst mit dem unterhaltspflichtigen Elternteil.
    Wenn der sich nicht beteiligt und du der Meinung bist, dass er sollte, dann stellst du bei Gericht einen Antrag. Bevor du das tust, wäre es ratsam wenn du dich am Pflegschaftsgericht an einem der Gerichtstage beraten lässt. Da sagt man dir ohnehin was geht und was nicht (die Zahnfüllungen definitiv nicht).

    Wenn der Unterhalt über das Jugendamt läuft, dann gehst du nicht direkt zu Gericht sondern zum Jugendamt.
    Unterhalt über das Jugendamt würde ich persönlich nur machen, wenn es anders nicht geht, denn es kommt öfters vor dass man vom Jugendamt entweder keine richtigen Auskünfte bekommt oder aber schnell abgewimmelt wird bzw. dem Anliegen nur schleppend nachgegangen wird.
    So kann es z.B. durchaus sein, dass das Jugendamt sich der eigenwilligen Interpretation hingibt, dass nur das Sonderbedarf ist, das auch von der Krankenkasse gefördert wird und sich dadurch die weitere Bearbeitung erspart aber das Gericht es durchaus anders bewertet, wenn man den Antrag auch dort platziert und entsprechend begründet ;).
     
  3. inkale

    inkale Gast

    Jetzt aus Interesse - was sind das für Füllungen?
    Ich habe beim Kassenzahnarzt noch nie für normale Füllungen bezahlt, nur dann wenn man spezielle Materialien wünscht.
     
  4. danarose1501

    danarose1501 Teilnehmer/in

    weiße Füllungen!
    Gratis hätte es Amalgan Füllungen gegeben!
     
  5. Chania

    PLUS + VIP

    Zahnfüllungen sind aber jetzt nichts sooo besonderes, dass es nicht jedes Kind dieses Alters betreffen kann. Hier kommt auch noch hinzu, dass Du eine Privatleistung (=weiße Füllungen) konsumiert hast, da wirst Du keine Chance haben.

    Wahrnehmungsstörungen, deren Austestung und Therapie sind aber mMn Sonderbedarf.

    lg
    Chania
     
  6. inkale

    inkale Gast

    Das wirst du über eine Antrag auf Erstattung der Sonderausgaben nicht einfordern können. Und ist auch nachvollziehbar.

    Wie bei anderen Familien auch, wird man hier eine Einigung mit dem zweiten Elternteil finden müssen (und da ist es vollkommen unerheblich ob in aufrechter Beziehung oder nicht). Es müssen beide befürworten, wenn man zu der teureren Variante greift, wenn durch die Standardversorgung für das Notwendigste gesorgt ist. Bzw. wenn einer dagegen ist, muss der andere die Mehrkosten eben alleine tragen.
     
  7. eva-7

    eva-7 Teilnehmer/in

    Ein besoders kluges Frauenzimmer hat mir mal gesagt, dass die Kinder ab 18 alles nachlesen dürfen - die Schriftsätze, die eingegeben wurden. Also auch wenn einer sagt "weiße Füllungen nein" und der andere sagt "weisse Füllungen sind vielleicht doch weniger belastend".

    Das könnte man den Eltern mal stecken.
    LG
    Eva
     
  8. nina64

    nina64 Teilnehmer/in

    Und das bringt genau was?
     
  9. Mausloewin

    Mausloewin Das Schwert bleibt da.
    VIP

    Die sind bei unserem Zahnarzt fürs Kind gratis ... :confused:

    Das Quecksilber setzten sie bei Kindern überhaupt nicht ein.
     
  10. BastiFabi

    BastiFabi Teilnehmer/in

    Also bei unserem Zahnarzt ist es so... bei Kindern werden generell nur weiße Füllungen verwendet und die werden mit der Kasse abgerechnet.
    € 68,-- pro Füllung find ich schon recht viel.
     
  11. Hexi68

    Hexi68 3-fach Bubenmama

    Vermutlich kommt es drauf an, ob es sich um einen Milchzahn handelt der eh bald ausfällt, oder ob das Kind schon in einem der bleibenden Zähne eine Füllung benötigt.
     
  12. danarose1501

    danarose1501 Teilnehmer/in

    welcher Zahnarzt? bzw welche Kasse hast du?

    Und so wie Hexi geschrieben hat....gibt es vielleicht einen Unterschied ob es ein Milchzahn oder eine bleibende Füllung ist.

    Denn bis jetzt brauchte meine Tochter eine Füllung am Milchzahn, war daher gratis ...jedoch war es jetzt ein bleibender!
     
  13. Mausloewin

    Mausloewin Das Schwert bleibt da.
    VIP

    bei unseren Zahnärzten sowohl bei bleibenden als auch bei Milchzähnen gratis ...
     
  14. eva-7

    eva-7 Teilnehmer/in

    Für das Kind? Es kann so erfahren, welche Eltern sich wie zu was geäußert haben.
    Für die Eltern? Sich vielleicht am Riemen zu reißen und bezogen aufs Kind so zu tun, als würde es noch ums Kind gehen.
     
  15. scoutice

    scoutice Teilnehmer/in

    weil zahnfüllungen zu 100% von der kasse übernommen wird (halt die "normale" billige füllung), die zahnspange jedoch nicht.

    Allerdings: neuerdings wird doch bei "wirklicher notwendigkeit" - so wie es der staat definiert, die zahnspange auch bezahlt vom staat. ich frage mich hier, ob das dann noch als sonderausgaben definiert wird richtung kindesvater. weil, wenns ja nicht wirklich notwendig ist, dann dient es ja "nur" dem optischen. wenn man hier einen querulanten vater hat, der noch dazu gerne streitet, wirds möglicherweise bei gericht dann spannend.
     
  16. inkale

    inkale Gast

    Ich lese dich wirklich gerne aber so eine Aussage von dir verwundert mich doch sehr.
     
  17. inkale

    inkale Gast

    Und diese Aussage ist absolut unzutreffend.
    Eine Fehlstellung der Kategorie 1-3 ist noch immer eine Fehlstellung, die in der Regel korrigiert gehört.
     
  18. danarose1501

    danarose1501 Teilnehmer/in

    Tja dann ist es wohl bei unserer Zahnärztin anders.
    z.b Dentalklinik Magarathen sind auch weiße Füllungen gratis, Danube Med kosten die Füllungen etwas!
     
  19. Mausloewin

    Mausloewin Das Schwert bleibt da.
    VIP

    Ein kleiner Umriß, wie so etwas ablaufen kann:

    SMS der KM nach drei Jahren Funkstille an den KV, er solle sich "endlich mal" ums gesundheitliche Wohl seines Kindes kümmern (erste Zahnspange hat er komplett bezahlt), das Kind brauche eine festsitzende Zahnspange, traf 12 Stunden vor Lehrantritt des Kindes beim KV ein. Keine Summe, keine Diagnose, nix!

    Auf die Anwort "schick mir den Kostenvoranschlag" gabs keine Reaktion, tagelang. Worauf hin ich (ich vertrete meinen Mann bei sowas) beim Jugendamt (ich kenne die Betreuerin meines Stiefkindes mittlerweile sehr gut) angerufen und meine Verwunderung darüber zum Ausdruck gebracht habe, dass die KM plötzlich direkt an den KV wendet, obwohl sie die finanzielle Vertretung seit drei Jahren ans Jugendamt abgetreten hat, sie möge doch bitte die Forderung übers Jugendamt spielen. Betreuerin wundert sich laut, wird es abklären. Einen Tag später der Rückruf, nein, das sei kein Sonderbedarf, die KM würde sich direkt an den KV wenden.

    Zwei Stunden später eine SMS vom Stiefkind: WARUM hat Mausloewin die Mama beim Jugendamt angezeigt? Mein Mann hat es dann erklärt und mehrfach das Kind darum gebeten (Mutter hat auf zahlreiche SMS nicht mehr reagiert), Diagnose und Kostenvoranschlag zu übermitteln. JAJA, wird gemacht. Bis heute gibts die Zahnspange nicht und das ist ein Jahr her. Sollte der grausame Vater nicht zahlen, gibts auch einen Notfallfonds der GKK, auch der wurde nicht benutzt (trotz Hinweis).

    Da die KM auch in der Vergangenheit dazu geneigt hat, manche Summen zu übertreiben bzw. sowohl bei der GKK als auch beim KV abzurechnen (mein Mann bekam die Leistungen als Hauptversicherter ja jährlich zugeschickt), ist das Gewissen rein. Sollte Stiefkind auch mal erfahren, was in der Vergangenheit bei den Finanzen zwischen seinen Eltern abgegangen ist, wird wohl auch das zu berücksichtigen sein.

    An finanzieller Zuwendung zwischen Vater und Kind hats übrigens nie gemangelt, mein Mann finanziert ihm zwei Hobbys und den Führerschein.
     
  20. scoutice

    scoutice Teilnehmer/in

    natürlich hast du recht. ich habe nur meine bedenken geäußert, die diese neue regelung auf einen streitbaren vater trifft, der nichts zahlen will.
     

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