1. malediven

    malediven Teilnehmer/in

    ...steht einem eine Entschädigung zu wenn der Rückflug um mehrere Stunden vorverschoben wurde? ...weiß da jemand Bescheid?
    DANKE!
     
  2. Minayla

    VIP

    normalerweise haben fluglinien / pauschalreisenanbieter irgendwo in ihren agb einen passus, dass die flugzeiten sich noch ändern können.
    sollte das bei dir auch der fall sein, kannst du nicht viel machen. hast du schon in deinen unterlagen nachgesehen?
     
  3. Minayla

    VIP

    die normalerweise ausbezahlten entschädigungen sind dann für die fluglinien fällig, wenn es sich um eine verspätung handelt. soll heißen, die gäste schon auf dem flughafen warten und der flug dann nicht zeitgerecht startet.
    wenn es schon vorher bekannt gegeben wird, wirst in 99% der fälle keine chance haben :eek: - aber schau echt mal nach, welche bedingungen du bei der buchung unterzeichnet hast.
     
  4. camefromhell

    camefromhell Teilnehmer/in

  5. inkale

    inkale Gast

    Es wird ausschlaggebend sein, zu welchem Zeitpunkt man dich informiert und den Zeitraum der Verschiebung (wenn du mindestens 2 Wochen im Vorhinein informiert wirst und der Flug nicht mehr als 2 Stunden vorverlegt bzw. sich 4 Stunden nach hinten verschiebt, hast du keinen Anspruch auf Entschädigung).

    Lies dich hier einmal durch:
    http://www.flugrechte.eu/index.php?...legung-flugzeitenänderung-berlin-flugänderung

    Hier noch der Link zur Verordnung EG) Nr. 261/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES, Artikel 5 regelt die Flugvorverlegung (eigentlich Annullierung mit Angebot zur anderwärtigen Beförderung).

    http://eur-lex.europa.eu/resource.h...a7-8bf4-b0f60600c1d6.0002.02/DOC_1&format=PDF
     
  6. SanjaM

    VIP

    leider nicht mal das unbedingt. unser rückflug von frankreich ist voriges jahr gecancelt worden ,grund war das technische problem der austro control, bei dem ganz viele flüge in europa ausgefallen sind. wir haben zwar anstandslos die übernachtung im hotel bezahlt bekommen (wobei es mehrere std gedauert hat, bis das alles geklappt hat - und das obwohl wir die ersten waren, die am schalter waren nach dem aufscheinen des "cancelled", die hinter uns mussten noch viel länger warten, haben quartiere weiter weg oder z.t. gar keine mehr bekommen...), aber entschädigung gabs keine, da ja keine schuld der fluglinie...
     
  7. die entschädigung steht dir zu, musst du aber einlagen. freiwillig zahlenndie nix.
     
  8. HWS

    HWS
    VIP

    Gebt da mal euren Flug ein:
    https://www.flightright.at/

    Da sieht man, ob Entschädigung zusteht oder nicht!
     
  9. SanjaM

    VIP

    haben wir versucht. und ein schreiben bekommen, dass da nix zu machen ist. weil nicht selbst verschuldet oder so, weiß es nimmer genau, war vor fast 1 jahr.
    war ja auch nicht dramatisch, bisschen ärgerlich halt. trotzdem, ich hätts schon fein gefunden eine entschädigung zu bekommen. hab dadurch 1 urlaubstag verloren.
     
  10. malediven

    malediven Teilnehmer/in

    DANKE!!! :hug:
     
  11. MatBau

    MatBau Aktive/r Teilnehmer/in

    Vielen Dank für den Hinweis!

    Ich wusste nicht, dass Flüge relativ kurzfristig dermaßen vorverlegt werden können. Was ich auch heavy finde, wenn man beispielsweise eine Geschäftsreise hat... Fällt dann ein Termin einfach so aus, oder wie?
     

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