1. Nektarine

    Nektarine Aktive/r Teilnehmer/in

    Wie kann man die Alimente herabsetzen lassen?
    Der zu zahlende Betrag würde sich um etwas mehr als 10 % verringern.
    Das Jugendamt hat sich gemeldet und um Ausfüllung eines Formulares und Zusendung eines aktuellen Jahreslohnzettels gebeten. Es hat sich gezeigt, dass es zu einer Einkommensschmälerung in der Höhe von über 10 % gekommen ist, was daran liegt, dass es jedes Jahr einen unterschiedlichen Arbeitsaufwand gibt. Dies ist auch der Grund, weswegen das Jugendamt anscheinend jährlich eine Berechnung der Alimente wünscht.
    Die geforderten Unterlagen wurden vor ca. einem Monat an das Jugendamt gesendet.
    Leider gab es bis jetzt keine Reaktion darauf.
    Normalerweise wurde bereits nach wenigen Tagen geantwortet.
    Wie ist nun die Vorgehensweise?
     
  2. nina64

    nina64 Teilnehmer/in

    Wenn die Unterlagen tatsächlich schon einen lang Monat beim JA liegen würde ich kommende Woche ganz freundlich anrufen und nachfragen ob ev. noch etwas fehlt.

    Ist wirklich alles komplett angekommen würde ich erklären, dass es mich einfach wundert warum es diesmal so lange dauert - bisher erfolgte die Neufestsetzung ja immer sehr zeitnah.
    Und dann gleich fragen woran es sich diesmal spießt.

    Mit ziemlicher Sicherheit liegt es am geringeren Einkommen des UH-Pflichtigen das gut begründet werden muss um einer Anspannung zu entgehen.

    Darauf kannst du dich schon mal innerlich vorbereiten.
    Wobei, weil 'es weniger Arbeitsaufwand gab' eine eher hatscherte Aussage ist.
    Soll damit z.B. gemeint sein, dass der UH-Pflichtige keine Überstunden mehr leisten konnte weil die Auftragslage im Betrieb zurückgegangen ist dann muss das auch so kommuniziert werden.
    Auf die Leistung von ÜSt kann man nämlich nicht angespannt werden.

    Warum genau ist denn dein Einkommen derart gesunken?

    Wenn sich die JA-Mitarbeiter blöd anstellen, du aber gute Gründe für die Herabsetzung hast, dann kannst sofort einen Antrag auf Neuberechnung der Alimente beim BG stellen.

    Nur so nebenbei:
    Ab Bekanntgabe der geänderten Verhältnisse (hier wohl die Übermittlung der Einkommensunterlagen an das JA) kann vom UH-Empfänger gutgläubiger Verbrauch nicht mehr geltend gemacht werden.
    Ab diesem Zeitpunkt waren ihm die geänderten Verhältnisse bekannt - ob es zu einer Anspannung kommt steht allerdings auf einem anderen Blatt.
     
  3. Nektarine

    Nektarine Aktive/r Teilnehmer/in

    Danke vielmals für die Antwort.
    Es handelt sich tatsächlich um nicht angefallene Überstunden.
    Es wurden neue Mitarbeiter aufgenommen. Außerdem ist die Anzahl der Aufträge etwas gesunken.
    Gibt es vielleicht eine gute Anwältin oder einen guten Anwalt, die oder der sich mit der Thematik gut auskennt?
    Ich denke, beim Bezirksgericht sollte man lieber nicht alleine erscheinen...
     
  4. Keine Sorge, es geht hierbei ja nicht um eine Anklage, du kannst also problemlos alleine beim Bezirksgericht erscheinen und bekommst dort alle nötigen Auskünfte. Ich würde zwar auch erstmal beim JA nachfragen ob die Unterlagen auch angekommen sind, aber eine Berechnung würde ich trotzdem bei Gericht durchführen lassen, dass JA "vergisst" leider nur allzugern die Familienbeihilfe zu berücksichtigen.
     
  5. Nektarine

    Nektarine Aktive/r Teilnehmer/in

    Danke für die Antwort.
    Benötigt man für die Berechnung einen Termin beim Bezirksgericht, oder ist dafür der Amtstag gedacht?
    Welche Unterlagen sind mitzunehmen?
    Wie läuft eine Berechnung ab? Bekommt man einen Zettel, auf dem der zu zahlende Betrag steht, welchen man dann an das Jugendamt sendet?
    Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
     
  6. nina64

    nina64 Teilnehmer/in


    An sich der Amtstag. Unsere Rpfl. macht aber schon auch Termine außerhalb, muss man halt nachfragen.

    Einkommensnachweise (am besten den JLZ 2016 und die Gehaltszettel Jänner + Februar 2017)
    Ev. Nachweise über weitere Sorgepflichten.

    Auf die Anrechnung der FBH ausdrücklich hinweisen.

    Das JA bekommt die beabsichtigte Festsetzung vom BG direkt zugestellt.
    Dort hat man dann noch (glaub 1 Monat) Zeit sich gegen die Neufestsetzung auszusprechen.

    Vom UH-empfangenden Kind mit gar keinen.
    Wenn der UH-pflichtige mit seinem Herabsetzungsantrag in voller Höhe durchkommt ebenfalls mit keinen.

    Sonst € 13,70 Gerichtsgebühr.
     

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