1. Shanoa

    Shanoa Teilnehmer/in

    Hallo,

    zählt bei einem Krankenstand das Wochenende mit (ich arbeite Samstag und Sonntag nicht) ?
    Wegen der Entgeltfortzahlung frage ich, weil die ja nur 42 Tage gewährt wird.

    Danke!
     
  2. Liselotte

    Liselotte Gast

    Entgeltfortzahlung wird eigentlich in Wochen gerechnet. SA und SO zählen zum Krankenstand dazu.
    Wie kommst du auf die Tage?
     
  3. sydlonlove

    sydlonlove unerkannte Zwillinge
    VIP

    42 Tage finde ich nur im zusammenhang mit dem Zuschuss zum Krankengeld
    https://www.sozialversicherung.at/portal27/esvportal/content?contentid=10007.683948&viewmode=content

    Höhe des Zuschusses

    Der Zuschuss beträgt 50 % zuzüglich eines Zuschlages für die Sonderzahlungen in der Höhe von 8,34 % des jeweils tatsächlich fortgezahlten Entgeltes (mit Ausnahme der Sonderzahlungen). Für die Ermittlung der Höhe der Zuschüsse ist das jeweils tatsächlich fortgezahlte Entgelt bis höchstens zum Eineinhalbfachen der täglichen Höchstbeitragsgrundlage nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) heranzuziehen (2017: EUR 249,00).

    Bei Arbeitsverhinderung nach Unfällen gebühren Zuschüsse ab dem ersten Tag der Arbeitsverhinderung für die Dauer der tatsächlichen Entgeltfortzahlung (bis höchstens 42 Tage je Arbeitsjahr/Kalenderjahr), wenn die Arbeitsverhinderung länger als drei aufeinander folgende Tage gedauert hat.

    Bei Arbeitsverhinderung durch Krankheit gebühren Zuschüsse ab dem elften Tag der Arbeitsverhinderung für die Dauer der tatsächlichen Entgeltfortzahlung (bis höchstens 42 Tage je Arbeitsjahr/Kalenderjahr), wenn die Arbeitsverhinderung länger als zehn aufeinander folgende Tage gedauert hat.


    für Krankenstand gelten je nach Betriebszugehörigkeit verschiedene Zeiten.
    w/samstag und Sonntag: die Fristen sind in Wochen gerechnet, zb 5 Wochen. Da schätze ich schon es sind Arbeitswochen.
     
  4. Liselotte

    Liselotte Gast

    Wenn es das ist, dann rechnet die SV normalerweise in Kalendertagen und durchgehend.
     
  5. Pippi101

    Pippi101 Teilnehmer/in

    Wenn der Arzt als letzten Tag am Freitag krankschreibt, sprich ab Samstag könnten Sie wieder arbeiten (was Sie ja nicht müssen, weil Sie da sowieso freihaben), dann zählt das Wochenende nicht dazu.

    Ärzte sind, schon vor sehr langer Zeit auf Anweisung der GKK, dazu übergegangen, wenn jemand am Montag wieder arbeiten kann als letzten Krankenstandstag den Freitag anzugeben. Natürlich nur, wenn Sie am Samstag und Sonntag sowieso frei haben. Müssten Sie an diesen beiden Tagen arbeiten, dann wird der Arzt als letzten Krankenstandstag den Sonntag angeben.

    Und die 42 Tage sind in der Regel für die ersten beiden Dienstjahre in einem Dienstverhältnis und dann werden immer mehr Tage weiterbezahlt. Hängt von den Dienstjahren ab.

    Wie lange der EFZG-Anspruch ist siehe hier: https://dienstgeber.ooegkk.at/porta...ntent?contentid=10007.681156&viewmode=content

    Bzw. kann der Dienstgeber nur für diese 42 Tage einen Zuschuss bei der AUVA beantragen. Wenn der Dienstgeber gewöhnlich nicht mehr als 51 Dienstnehmer beschäftigt. Beschäftigt der Dienstgeber gewöhnlich mehr als 51 Dienstnehmer, dann kriegt der Dienstgeber nix.
     

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