1. Kerkyra

    PLUS + VIP

    Seufz, hallo!

    Ich habe gerade das Problem dass 2 Schlüsselkräfte meiner Abteilung, die sich gegenseitig vertreten müssen, im Sommer justament 1 Woche gleichzeitig auf Urlaub gehen möchten (beide wollen 2 Wochen am Stück, aber nur 1 überschneidet sich).
    Jeder hat gute Argumente (Partnerin bekommt nicht anders frei bzw. Urlaub mit der ganzen Familie geht nur da (wegen Jungschar-Woche einer Tochter und Ferialjob eines Sohnes).
    Eine andere Vertretungsperson gibt es nicht und die Position muss zumindest mit einer Person besetzt sein.

    Ich hatte vorgeschlagen, dass sie es zuerst selbst diskutieren - erfolglos.
    Dann hab´ ich einen konkreten Lösungsvorschlag gemacht: beide "bewegen" sich etwas:
    der eine eine Woche nach vor, der andere ein paar Tage zurück und dafür bekommt jeder eine halbe Woche dazu (also 2,5 Wochen am Stück statt nur 2).

    Jetzt haben sie mir gerade mitgeteilt, dass diese Lösung für beide nicht opportun ist:rolleyes:.

    Meine Antwort war, dass ich mich bemüht hätte, einen guten Kompromiss zu finden, der die Unternehmensinteressen abdeckt und ihnen beiden so gut als möglich entgegenkommt und dass ich derzeit keinen weiteren Vorschlag hätte.
    Jetzt müssten sie bitte wieder selbst bis nächste Woche überlegen.

    Bitte was macht ihr in so einem Fall?
    Welche Entscheidungskriterien sehr ihr als vorrangig an?
    Bin für Tipps sehr dankbar.
     
  2. Minerva

    Minerva Head of Frustblunzn
    VIP

    Losen?

    Oder du entscheidest und diese Entscheidung gilt dann (im stillen Kämmerlein kannst du ja würfeln).

    Ich finde, du hast ihnen ausreichend Zeit gelassen, selbst eine Lösung zu finden, wenn sie das nicht schaffen, musst du es eben tun.
     
  3. wipo

    VIP

    Du entscheidest, und der Mitarbeiter, der heuer nachgeben muss, bekommt nächstes Jahr den Vorzug der Wahl seines Urlaubstermines ohne Rücksicht auf die andere Vertretung.
     
  4. Radium

    PLUS + VIP

    An meiner abteilung gibts entweder "wer zuerst kommt mahlt zuerst" oder der, der die kleineren/schulpflichtigen kinder hat hat den vortritt.

    Wobei in der festgefahrenen konstellation das losen im beisein beider parteien wohl das fairste ist.
     
  5. Elaine

    VIP

    Hat der, wo die Partnerin nicht anders Urlaub bekommt Kinder? Wenn nein, dann wäre bei uns der Fall klar und der mit den Kindern hätte den Vorzug.
     
  6. Mausloewin

    Mausloewin Das Schwert bleibt da.
    VIP

    Dritte Kraft für den Notfalleinsatz einschulen ...

    Ich hatte die gleiche Situation schon als Betroffene, weil die Kindergärten genau zu gleichen Zeit eine Sommersperre hatten.

    Da kannst dich weder vor noch zurückbewegen. Und eine Woche ist nicht die Welt, das spielts bei Krankenständen öfters.
     
  7. Bussibaer

    VIP

    Wenn sie sich nicht einigen können, würde ich als Vorgesetzte wahrscheinlich nur eine Woche Urlaub genehmigen, die andere Woche müssen sie dann halt zu einem anderen Zeitpunkt nehmen.
     
  8. Bei uns müssen wir Mitarbeiter sowas unter uns klären und das hat in der Regel auch immer geklappt.

    Generell muss ich aber sagen, dass ich den von dir gemachten Vorschlag mit den 2,5 Wochen ziemlich entgegenkommend finde und ab dem Zeitpunkt, wenn beide sich querstellen wirklich dazu geneigt wäre, mich ähnlich stur zu stellen.

    Ich würde sie das ab diesem Zeitpunkt wirklich selbst klären lassen und wenn das nicht funktioniert die Urlaubsanträge erst dann bewilligen, wenn sie zu einer Lösung gekommen sind. Es kann ja nicht sein, dass sich zwei Erwachsene Menschen da nicht einig werden. Dann können halt beide nicht wegfahren in ihrem Urlaub.

    Die vorhandenen Kinder sind schließlich in der einen Woche eh betreut vom Vater.

    Und wenn sie sich nicht entscheiden können, dann können sie entweder losen und kommen mit dem Ergebnis zu dir oder es bekommt halt in der einen Woche keiner den Urlaub.
     
  9. theater

    VIP

    Ich hätte das so verstanden, dass die Kinder mitfahren und zu anderen Terminen nicht beim Familienurlaub dabei sein könnten wegen Ferienjob bzw. Jungscharlager. Die streitenden Mitarbeiter dürften Männer sein. ;) Also kann da der Vater nicht alleine betreuen (außer es handelt sich um eine Patchworkfamilie und die Kinder hätten einen anderen Vater...)


    Zur Frage der TE: das mit den 2,5 Wochen fände ich sehr fair. Warum ist das nicht möglich? Keine Flugmöglichkeit? Quartier nur von Samstag bis Samstag buchbar?

    Grundsätzlich wäre es schon wünschenswert, dass sich die beiden einigen bzw. so einen Kompromissvorschlag annehmen, ansonsten finde ich den Vorschlag von Mausloewin auch nicht ganz verkehrt. Was passiert denn sonst, wenn Kollege A im Urlaub ist (verreist und nicht zurückkommen kann) und Kollege B erkrankt?
     
    theater, 16. Februar 2017
    , Zuletzt bearbeitet: 16. Februar 2017
    #9
  10. theater

    VIP

    Dienstnehmer mit (schulpflichtigen) Kindern sollten während der Ferien grundsätzlich bevorzugt werden. Wie sieht es damit aus, das Gesetz als Entscheidungsgrundlage "vorzuschieben" - dafür sucht der andere Kollege das nächste Mal den Urlaubszeitpunkt aus.
     
  11. Naja, wenn ich mich wochenlang querstelle und dann noch den Kompromiss rigoros ablehne, kann ich halt keinen Familienurlaub in der Ferne machen, sondern muss zu Hause bleiben. Da kann ich dann aber weder meinem Chef, noch sonst wem einen Vorwurf machen, sondern nur mir selbst. Dann mach ich halt nur eine Woche Familienurlaub. Davon wird die Welt nicht untergehen. Und wäre ich dann noch kooperativ dabei und nicht so stur wie die beiden Damen es jetzt sind, könnte ich mich obendrein noch darauf freuen, nächstes Jahr freie Urlaubswahl zu haben.
     
  12. Elaine

    VIP

    Ich glaub es sind nicht zwei Damen:

    Jeder hat gute Argumente (Partnerin bekommt nicht anders frei bzw. Urlaub mit der ganzen Familie geht nur da (wegen Jungschar-Woche einer Tochter und Ferialjob eines Sohnes).
     
  13. neumond

    neumond Gast

    Ich würde dem Mitarbeiter mit der Familie freigeben, die Möglichkeiten mit den Kindern gemeinsam zu fahren, werden ja doch immer weniger je älter sie werden.

    Dass die Partnerin von 10 Wochen im Sommer exakt nur 2 nehmen kann glaube ich nicht wirklich aber wenn doch, kann man ohne Kinder locker auch zu anderen Zeiten schön Urlaub machen. Sofern denn tatsächlich keine Kinder vorhanden sind.

    Normalerweise ist es Aufgabe der Mitarbeiter sich rechtzeitig abzusprechen und einig zu werden.
     
  14. theater

    VIP

    DAS glaube ich sofort, wenn da mehrere Kollegen Kinder haben und die auch entsprechend bevorzugt werden.
     
  15. Liselotte

    Liselotte Gast

    Das Gesetz gibt da nichts her als Entscheidungsgrundlage.

    Du könntest dich bei beiden gleichermaßen unbeliebt machen und sie beide nicht in dieser Woche auf Urlaub fahren lassen. :D

    Ich persönlich würde auch eher einer Familie mit schulpflichtigen Kindern den Vorrang geben.
     
  16. theater

    VIP


    Nicht explizit im Gesetz aber in verschiedenen Kollektivverträgen - ich kenne folgenden Text:

    Bei der Festlegung des Urlaubszeitpunktes ist nach Möglichkeit darauf Rücksicht zu nehmen, dass Dienstnehmer mit schulpflichtigen Kindern ihren Urlaub zu einem überwiegenden Teil in der Zeit der Schulferien konsumieren können.
     
  17. Liselotte

    Liselotte Gast

    Ich habe mit einigen KVs zu tun und das ist mir noch nicht untergekommen :D
    Abgesehend davon, sind die Sommerferien 9 Wochen lang, insg. gibt es ca. 12 Wochen Ferien im Jahr.

    In dem Fall wird um ein paar Tage gestritten.
     
  18. Relaxo7

    PLUS + VIP

    Ach so, es gibt kein Gesetz, das z.B. sagt, dass Mitarbeiter, die schon länger bei der Firma sind, größere Prioritäten bei der Wahl der Urlaubszeit haben? Oder ältere Mitarbeiter?

    Wahrscheinlich haben beide schulpflichtige Kinder, aber sie werden nicht beide am gleichen Tag eingestellt und am gleichen Tag geboren sein.

    Ich finde eigentlich 2 Wochen von 9 Wochen Sommerferien ohnehin herzlich wenig und finde, da sollte man es intern so organisieren, dass man den Mitarbeitern optimale Zeiten ermöglicht. Es ist ja nicht so, dass beide 4 Wochen zur gleichen Zeit urlauben wollen.
     
  19. theater

    VIP

    Nein, die Dauer der Firmenzugehörigkeit hat da keinen Einfluss.

    Grundsätzlich ist Urlaub immer Vereinbarungssache zwischen Dienstnehmer und Dienstgeber.
     
  20. theater

    VIP

    Na dann kennst du noch zu wenige. ;)
     

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