1. Minerva

    Minerva Head of Frustblunzn
    VIP

    Den Anwalt kannst du dir sparen, denke ich. Vertrag ist Vertrag. Dein Vermieter muss dich nicht früher aus dem Mietvertrag lassen als vereinbart ist. Wenn deine Kündigung im Mai als ordentliche Kündigung ausgelegt würde, zahlst du noch die Juni, Juli und August Miete inklusive Nebenkostenvorauszahlung. Wenn du erst jetzt im Juni ordentlich kündigst, zahlst du auch noch den September.

    Es ist nicht das Problem deines Vermieters, wenn du für Juni einen weiteren Mietvertrag unterschrieben hast. Das war voreilig und unvorsichtig von dir.

    Auf eine ordentliche Übergabe zum Auszug würde ich an deiner Stelle bestehen, damit du endlich mal was schriftlich fixiert hast. Ob man aus einer offiziellen Übergabe auf ein Anerkennen einer vorzeitigen Kündigung schließen darf, weiß ich allerdings nicht.

    Wenn es keine Übergabe zum Einzug gab, gibt es keine Dokumentation über Mängel in der Wohnung, die schon da waren oder sie du erst verursacht haben könntest - somit gibt es keinen Grund, die Kaution einzubehalten.
     
  2. Odin

    Odin Gast

    Hast du etwas dokumentiert beim Einzug - wie z.b. Fotos?

    Problem ist leider, sollte etwas kaputt gegangen sein, sollte etwas was beim einzug in der Wohnung war und jetzt nicht mehr drinnen ist (wie z.b. Küche, Waschmaschine, Heizung) - kann er dir die Kaution auch noch wegnehmen.

    Ich würde auf die Suche gehen nach Fotos von Anno Dazumal.
     
  3. Minerva

    Minerva Head of Frustblunzn
    VIP

    Der Vermieter hat aber auch keine Beweise und in Deutschland steht in aller Regel der Mieter sehr viel besser da als der Vermieter.

    Wenn zum Beispiel ein Türblatt kaputt ist, muss der Vermieter nachweisen, dass es beim Einzug in Ordnung war. Da es kein Übergabeprotokoll gibt, das Mieter und Vermieter unterschrieben haben, steht im Zweifel Aussage gegen Aussage.

    Bei der Übergabe dürfen übrigens beide Parteien Zeugen mitbringen, die ebenfalls auf dem Übergabeprotokoll unterschreiben. Formulare kann man aus dem Internet runterladen.

    Sollte sich der Vermieter weigern, eine geregelte Übergabe zu machen, würde ich mit einem Zeugen Photos machen und ein Protokoll mit allen Mängeln anfertigen, damit irgendwas da ist, sollte es später zu Problemen kommen.
     
  4. Nordlicht

    Nordlicht Teilnehmer/in

    Gekündigt habe ich am 8. Mai.

    Ich bin mir ehrlich gesagt nicht sicher, ob er trotz Vertrages bei der Vorgeschichte und bei dem " sich nicht rühren, auch bei einer Begegnung im Treppenhaus" so im Recht ist. Vielleicht wäre sogar ein Richter auf meiner Seite.


    Es war ja so, dass ich um die neue Wohnung sehr gekämpft habe. Zu Beginn habe ich denen gesagt, ich werde keine Vermieterbescheiniung haben, weil ich mit meinem Vermieter nicht im Guten auseinander gehe.
    Das war im März. Im Mai (!!!) rief ich zum x mal dort an und man sagte mir, es fehle dann eigentlich nur noch die Vermieterbescheiniung, dann hätte ich Wohnung fix.
    Also habe ich meinen Vermieter angerufen, bin zu Kreuze gekrochen und bat um eine Vermieterbescheinigung ( die auch positiv ausfiel und wo er angekreuzt hat " vom Mieter gekündigt" ) da hatte ich noch gar nicht gekündigt.
    Ich fragte ihm am Telefon u.a. ob er mich früher aus dem Vertrag lässt und er antwortete,ich solle ihm alles in den Briefkasten werfen.

    So. Mit der Vermieterbescheiniung, in der er mir bestätigte, dass alle Mietzahlungen pünktlich eingegangen sind, ich mich an die Hausordnung gehalten habe und sich die Wohnung in einem Ordnungsgemäßen Zustand befindt, bin ich zum neuen Vermieter gegangen und bekam die mündliche Zusage der Wohnung.
    Ich kündigte am gleichen Tag die alte Wohnung und es war mir ein Hochgenuß.
    Der neue Vertrag war etwa 1 Woche später unterschriftsbereit und da ich nichts vom altem Vermieter hörte und auch 23 Tage lang nichts hörte ( auch nicht bei einer Begegnung) ging ich davon aus,alles ist in trockenen Tüchern.
    Schön doof.
    Aber ich hätte die neue Wohnung nicht bekommen, wenn ich nicht sofort zugesagt hätte.

    Sehr, sehr ungern, aber vermutlich hast du Recht

    Die Kaution hat er mir vor 2 Jahren, wegen des " außerordentlich angenehmen Mietverhältnis" ausbezahlt :D

    Ich habe heute und gestern ein bisschen hier in der Wohnung gemalt und ich merke, dass ich immer kraftloser werde.

    Ich hätte mich gestern gerne 2 Tage ins KH gelegt ( gibt bei uns im internistischen Bereich keine Ambulanz)
     
  5. Sommar

    Sommar es ist nur eine Phase ...
    VIP

    Ich sehs wie Minerva oben, ich hab mir jetzt außerdem die deutsche Rechtslage zum Schweigen als Willenserklärung durchgelesen und da steht sogar ausdrücklich drin, dass bei einer Kündigung eines Mietverhältnisses das Schweigen des Empfängers nicht als Zustimmung gewertet werden kann.
     
  6. Nordlicht

    Nordlicht Teilnehmer/in

    Ich bin ja mal gespannt. Zwei unserer Heizungen sind ganz eigenartig montiert. Sie stehen auf " Füßen und sind an der Wand mit einer Metallzwinge montiert
    Ist eine Gaube der ganze Bereich- von Decke zu Boden?
    Die Wand hört sich auf jeden Fall sehr hohl an. Auf diesen Heizungen ist sehr viel Spiel und sie sind sehr beweglich.
    An einer Heizung ist mittlerweile der gesamte Putz und Beton ab und an der anderen Heizung ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis sich da die Bausubstanz löst.

    Im Februar habe ich es ihm gezeigt und bis heute ist nichts passiert.
     
  7. Nordlicht

    Nordlicht Teilnehmer/in

    Ich hätte zwischendurch nachfragen müssen. Aber dieser Mensch hat soviel Sorgen in unser Leben gebracht, dass ich jeden persönlichen Kontakt aus dem Weg gegangen bin.
    Ich hätte ihm täglich Zettel in den Kasten werfen müssen um eine Bestätigung zu bekommen
     
  8. Sommar

    Sommar es ist nur eine Phase ...
    VIP

    Ich find sein Verhalten eh nicht ok, bitte nicht falsch verstehen, aber nach meinen Recherchen befindet er sich im Recht und wird bei der Vorgeschichte davon wahrscheinlich nicht dir zuliebe abgehen.
     
  9. Minerva

    Minerva Head of Frustblunzn
    VIP

    Ja, du hättest auf eine schriftliche Bestätigung deiner nicht fristgerechten Kündigung bestehen müssen. In diesem speziellen Fall hättest du die Kündigung auch per Einschreiben mit Rückschein schicken sollen, um einen Beweis zu haben, dass du überhaupt gekündigt hast. Wenn der Vermieter jetzt nämlich sagt, er hat nie einen Schrieb von dir bekommen, wie willst du das Gegenteil beweisen?

    Hier gilt nämlich Regel Nummer 2: niemand hat was zu verschenken.
     
  10. Minerva

    Minerva Head of Frustblunzn
    VIP

    Hier gilt wieder Regel Nummer 1.

    Versuch in Zukunft öfter daran zu denken, dann ersparst du dir hinterher viele graue Haare.
     
  11. Sommar

    Sommar es ist nur eine Phase ...
    VIP

    Das kommt noch hinzu.
     
  12. Nordlicht

    Nordlicht Teilnehmer/in

    Doch, ich habe den Beweis. In seinem Schreiben vom 2. Juli hat er mir die Kündigung bestätigt und mich dann aber darauf hingewiesen, dass die Frist bis 31.08 geht, er aber eine Mietinteressentin hat bla, bla...

    Zum niemand hat was zu verschenken: Das stimmt. Ich auch nicht und es wäre gut gewesen, hätte ich vorher sein Benehmen einschätzen können.
    Ich bin immer so naiv und dachte, hey, ich tue ihm ja eigentlich einen Gefallen, nachdem er keine Chance hatte, mich vor die Tür zu setzen.

    Der nächste Vermieter ist nicht privat und darüber bin ich sehr froh.
     
  13. Nordlicht

    Nordlicht Teilnehmer/in

    Ich werde ihm das Geld jetzt überweisen und hoffe, das ich dann Ruhe habe.

    Ich meine aber auch gelesen zu haben, dass er zwar Nachmieter ablehnen darf, aber vor Gericht vorbringen müsste, warum er das tut.

    Ich hätte ja genug Interessenten vorweisen können ( natürlich nicht jeden Hans und Franz)

    Am Mittwoch noch, rief mich eine Freundin an, ob die Wohnung schon weg sei. Sie hat eine Arbeitskollegin, die dringend sucht....
     
  14. Minerva

    Minerva Head of Frustblunzn
    VIP

    Ok, dann hast du eine Bestätigung deiner Kündigung zum 31.08. und bist darauf angewiesen, dass er früher einen Nachmieter findet.

    Solange du auf seinen guten Willen angewiesen bist, tust du gut daran, täglich Kreide zu fressen. Wenn dir das schwer fällt, denk einfach an die zwei Monatsmieten, die dich das im Zweifel kostet.

    Der Vermieter scheint seine Rechte allerdings auch grob falsch einzuschätzen. Egal wie sehr du ihn auch gernervt haben solltest, solange du pünktlich die Miete überweist, wird er dich als Mieterin kaum los. Aleinerziehende mit halbwüchsigem Kind - selbst bei Mietschulden hätte er Probleme mit einer Räumungsklage. Im Grunde hattest du schon alle Trümpfe in der Hand, warst aber nicht berrechnend genug, sie clever auszuspielen.
     
  15. Minerva

    Minerva Head of Frustblunzn
    VIP

    Nein, da hast du selektiv gelesen:

    https://www.immonet.de/umzug/wissenswertes-rechtliches-mietrecht-nachmietersuche.html
     
  16. Nordlicht

    Nordlicht Teilnehmer/in

    Wortlaut Vermieter: Ich mich mit einer Mietinteressentin dahingehend einigen können, dass sie Ihre Wohnung zum 01.07.2017 anmieten würde.
    Ich Sie also früher aus dem Vertrag entlassen......


    S
    a) was bedeutet die Redewendung eigentlich. Wenn ich Kreide fresse, habe ich keine Stimme mehr?

    b) Ich habe das Schreiben an ihn schon umformuliert. Ich muss ihm ja u.a. einen Übergabetermin anbieten.

    Das ist mir alles bewusst gewesen, nichts desto trotz hatte ich das Gefühl, auf einer tickenden Zeitbombe zu sitzen.

    Wie hätte ich meine Trümpfe clever ausgespielt? Bin jetzt ein bisschen ratlos, was du meinst
     
  17. Nordlicht

    Nordlicht Teilnehmer/in

  18. inkale

    inkale Gast

    Wenn er schriftlich bestätigt, dass sie nicht nur "würde" sondern tatsächlich zum 01. Juli einen Mietvertrag abschließt, dann ist es eindeutig dass deine Kündigung vorzeitig per 30. Juni erfolgt und bis dahin auch die Miete zu zahlen ist.
     
  19. Nordlicht

    Nordlicht Teilnehmer/in

    Ich bräuchte mal bitte für ein Schriftstück eine passende Wortwahl.

    " Bitte teilen Sie mir umgehend schriftliche mit, dass mein Mietverhältnis mit Ihnen zum 30.06...endet" ?
     
  20. nina64

    nina64 Teilnehmer/in

    In Österreich hätte ich dir geraten, dich an die Mietrechtsberatung der AK zu wenden.
    Ich weiß leider nicht ob es in Deutschland ähnliche, kostenlose, Beratungsstellen gibt - erkundige dich da mal.

    Zum jetzigen Zeitpunkt ist jedenfalls zu prüfen ob die BK-Nachzahlung seine Richtigkeit hat und ob die Mieterhöhung rechtens ist.

    Meiner Ansicht nach wären da schon vor Monaten Schreiben notwendig gewesen die den Vermieter auf das schadhafte Umfeld um die Heizquellen hinweisen, inkl. Fristsetzung zur Behebung des Schadens, und widrigenfalls Androhung einer Mietreduktion.

    Genauso wie bei seinem Rumgebrülle, dass er dich (mit Kind) fristlos rauswirft .....
    Zu diesem Zeitpunkt wäre es mAn wichtig und richtig gewesen ihm per Einschreiben mitzuteilen, dass du seine fristlose Kündigung zur Kenntnis genommen hast und ehestmöglich in eine andere Wohnung umziehen wirst.
    Damit hättest du den Spieß umgedreht, und du müsstest auch keine Kündigungsfrist einhalten.

    Ich wünsche dir, dass dir so ein Vermieter nie mehr begegnet, und wenn doch, dann denk immer an einen alten Juristenspruch: "Wer schreibt, der bleibt!".
     

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