1. camefromhell

    camefromhell Teilnehmer/in

    Super, wenn die jetzt schon daran arbeiten könnte es sich ausgehen.

    Ich werde noch am Wochenende wegen Gefahr im Verzug (ist schon das 2. Mal dass die Balkontür offen gelassen wurde) das Türschloss tauschen. Und dann wird die Maklerin eben vor der verschlossenen Türe stehen und dann wird man auf mich reagieren müssen. Und ich werde telefonisch dann eben genauso gut erreichbar sein wie es die Hausverwaltung für mich war. Rechtlich können sie wenig dagegen machen, ich bin ja noch Mieter und darf das. Sie haben zwar Anspruch darauf dass ich Besichtigungen ermögliche, aber dazu müssen sie sich eben bemühen einen Termin mit mir zu koordinieren. Schriftlich bin ich ja jederzeit erreichbar.

    Die Rückgabe der Wohnung wird spannend. Überlege ob ich den Anwalt nicht gleich ersuche bei der Rückgabe vor Ort zu sein nachdem ich mir zu 100% sicher bin dass wir die Kaution klagen müssen.
     
  2. Nordlicht

    Nordlicht Teilnehmer/in

    Das waren meine Fragen. Die wurden mir beantwortet. Mehr wollte ich nicht.
    Danke an alle, dir mir konstruktive Vorgehensvorschläge machen konnten und meine Vermutung teilen, dass es sich lediglich um eine Machtspiel handelt, auch wenn er rechtlich auf der sicheren Seite ist.

    Vielen lieben Dank
     
  3. Nordlicht

    Nordlicht Teilnehmer/in

    Das ist sehr unschön. Man möchte doch eigentlich nur in Frieden leben wollen, oder?
    Für die Wohnungsabnahme würde ich auf jeden Fall jemanden mitnehmen und ich würde dir auch anraten, Fotos der Wohnung als evtl. Beweismittel zu machen.

    Ich hätte es von meinem Vermieter einfach fair gefunden, wenn er sich umgehend gemeldet hätte. Ich hätte dann viel mehr Möglichkeiten gehabt, einen reibungslosen Übergang der beiden Wohnung zu bewerkstelligen.
    Sei es, dass ich Nachmieter gesucht hätte, oder sei es, dass ich im Mai unnötige Ausgaben vermieden hätte.
    Ich habe hier nicht mal eben 300 € über, wenn ich eine Kaution aufbringen musste und ein Umzugsauto angemietet habe und mir oben drein noch einen neuen-gebrauchten Kühlschrank gekauft habe.
     
  4. Liselotte

    Liselotte Gast

    Rein rechtlich muss er das höchstwahrscheinlich auch nach deutschem Recht nicht. Eine fristwidrige Kündigung ist schlicht nicht rechtswirksam. Da muss er nichtmal mit der Wimper zucken.
    Du kannst quasi sagen, dass dein Schreiben ein Angebot auf eine vorzeitige Auflösung des Mietvertrages ist, aber solange er das nicht annimmt hast praktisch pech gehabt.

    Mir ist klar, dass du das unfair findest und menschlich nicht korrekt und das kann ich auch durchaus nachvollziehen, aber das ändert nichts an den Rechtsansprüchen.
     
  5. Nordlicht

    Nordlicht Teilnehmer/in

    Okay...........ich war bisher der Meinung, dass man sich in irgendeiner Art rühren muss. Das war dann natürlich naiv zu glauben, dass er den Termin toleriert.
    Vielleicht bekomme ich ja irgendwie, irgendwann mehr zum Thema " still schweigen" raus.
    Bist du den vom Fach oder sind das auch nur Vermutungen, die du anstellst?


    Das hätte ich auch ohne weiteres so akzeptiert, wenn er sich zeitnah dagegen ausgeprochen hätte.

    das sind doch Aussagen, mit denen man arbeiten kann.

    Weißt du, ich hätte auch hier bleiben können, denn ich habe einer sehr schöne DG Wohnung, die allerdings extrem hellhörig ist. Ich kann über ganz Kiel gucken, ich lebe in einer sehr beliebten Wohngegend.
    Hätte ich ein dickes Fell gehabt, wäre diese ganze Vorgeschichte an mir abgeperlt, wie an einer Teflonpfanne.
    Ist es aber nicht. Die ganze finanzielle Belastung nehme ich für meine neue Wohnung sehr gerne in Kauf.
    Aber den Posten der Doppelmiete wäre vermeidbar gewesen und das ist es, was mich ärgert.

    Es geht meinem Vermieter nicht um 14 Tage Mietanteil, es geht ihm um was ganz anderes und gegen diese Machtspielchen wollte ich einfach nur euren Rat. Mehr nicht!

    Hätten wir weiterhin ein gutes Mietverhältnis miteinander gehabt, wäre es sogar mit einem Kündigungstermin zum nächsten ersten einverstanden. Er schlägt nämlich auch Gewinn aus der Sache, indem der für jede Wohnung die frei wird, die Miete erhöht. Meine Wohnung wird er deutlich teurer vermieten, als ich bisher gezahlt habe.
     
  6. Liselotte

    Liselotte Gast

    Ich bin definitiv keine deutsche Mietrechtsexpertin. Ich kann nur sagen, dass es in Ö so wäre. Da ist Scheigen grundsätzlich keine Willenserklärung. Wobei ich nicht ausschließen kann, dass es nicht in irgendwelchen Sondergesetzen Ausnahmen gibt.

    Hier zum Thema Schweigen im dt. REcht
    Wikipedia Deutsch: Schweigen_%28Recht
    )
     
  7. Lottie

    Lottie Gast

    Dachte ich mir es doch dass es schufa heisst, aber wofür steht denn diese abkürzung?! Konnte es nicht gleich nachschauen und habe deshalb schuver geschrieben für schuldnerverzeichnis :D

    Nordlicht: wenn das nicht auf dich anwendbar ist würde ich es ggf drauf ankomme lassen, ob er dich wirklich klagt. Zahlen kannst du immer noch, dann entfiele eigentlich auch der klagsgrund.

    Trotzdem hast du einen Vertrag unterzeichnet, der dich an eine 3 monatige Kündigungsfrist bindet. Wenn also eine sofortige Auflösung aus wichtigem Grund nicht möglich ist, bist du einfach nicht im Recht. Moralisch vielleicht. Vertraglich aber nunmal nicht
     
  8. Nordlicht

    Nordlicht Teilnehmer/in

    Der Link funktioniert nicht:D
    Ich wollte aber nachher eh noch mal ein bisschen recherchieren. Ich merke gerade, dass bei mir echt die Luft raus ist.

    Ich laufe seit dem 8.Mai auf Hochtouren und allmählich schwindet meine Energie.

    Vielen Dank Liselotte für die Zeit, die du dir für dieses langweilige Thema genommen hast
     
  9. Nordlicht

    Nordlicht Teilnehmer/in

    Schufa: Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung

    Ich werde ihm Ratenzahlung anbieten. Damit zeige ich meine Zahlungswilligkeit. Wenn er klagen will, soll er das tun. Ich sehe dem sehr gelassen entgegen.
     
  10. Liselotte

    Liselotte Gast

    Gerne, ich wünsch dir, dass du das Thema gut abschließen kannst, nicht nur juristisch sondern auch emotioanl und gut durchstarten kannst in der neuen Wohnung :hug:
     
  11. Nordlicht

    Nordlicht Teilnehmer/in

    vielen Dank
     
  12. inkale

    inkale Gast

    Es wäre nicht vermeidbar gewesen. ;)

    Du hast Glück, dass der Vermieter vorzeitig weiter vermietet und dich nicht bis zum 31. August zahlen lässt.
    So wie du es schilderst hätte er überhaupt keine Probleme gehabt eine andere Nachmieterin zum 01. September zu finden und hätte sich nicht darauf einlassen müssen jemanden zu nehmen, der sofort eine Wohnung braucht.

    Dass er jemanden genommen hat, der sofort hinein will ist sicherlich nicht der Freundlichkeit dir gegenübe geschuldet sondern weil er selber froh ist, wenn er nicht weitersuchen muss. Aber gefunden hätte er sich in einer "beliebten" Wohngegend auf alle Fälle jemanden.

    Also sei froh, dass es nur eine halbe Monatsmiete und nicht zweieinhalb sind, die du zu zahlen hast.
    Darüberhinaus kenne ich fast niemanden, der es bei einem Umzug schafft nahtlos von einem Mietverhältnis in das andere ohne Doppelzahlungen zu wechseln.
     
  13. nina64

    nina64 Teilnehmer/in

    Rein rechtlich ist er wohl auf der sicheren Seite was die Kündigungsfrist anbelangt.

    Ob die, deiner Ansicht nach, überzogene BK-Abrechnung auch in Ordnung ist kannst du leicht nachprüfen oder nachprüfen lassen.

    Hier in Österreich ist es jedenfalls so, dass man Einsicht in die Belege nehmen kann.
    D.h. zu jedem Kostenpunkt müssen auch entsprechende Rechnungen vorliegen.
    Ausgenommen ist nur der Verwaltungskostenaufwand, der der Höhe nach pro m2 Wohnfläche jährlich neu festgelegt wird.
    Damit ist dann aber jeglicher Aufwand der Hausverwaltung abgegolten;
    zusätzliche Stundenaufzeichnungen für Leistungen wie 'Mülltonnen an den Straßenrand schieben', 'Anwesenheit bei der Feuerbeschau', 'Abhaltung einer Hausversammlung' und vieles mehr sind dann jedenfalls aus der BK-Abrechnung auszuscheiden.
    Private Vermieter sind da oft sehr kreativ!

    Ich schau mir die Belege eigentlich fast immer durch, wenn nach langjähriger Mietdauer aber plötzlich eine höhere Nachzahlung anfällt - dann ganz sicher!!

    Und die Mieterhöhung sollte eigentlich auch im Mietvertrag geregelt sein.
    Bei uns in Österreich steht da häufig eine Wertsicherung nach dem VPI im Mietvertrag.

    Schau dir das alles gut durch!
    Vielleicht hast über die Schiene BK-Nachzahlung/Erhöhung + Mieterhöhung schon mehr bezahlt als die Miete für die 2 Wochen ausmacht.
     
    nina64, 3. Juni 2017
    , Zuletzt bearbeitet: 3. Juni 2017
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    #53
  14. Nordlicht

    Nordlicht Teilnehmer/in

    die Belege dafür müsste ich anfordern und dann jemanden finden, der das genau auseinander rechnen kann. Bei uns werden die BK nach qm berechnet.
     
  15. camefromhell

    camefromhell Teilnehmer/in

    Eine Hausverwaltung hat mal geschrieben "je problemloser das Mietverhältnis läuft desto seltener hören Vermieter/HV und Mieter voneinander". Da könnte etwas dran sein.

    Leider nehmen viele Vermieter eine Kündigung scheinbar persönlich und meinen da nochmal Machtspielchen spielen zu müssen bzw. nachtreten zu müssen.
    Ich finde das bei dir ja extra schlimm weil bei dir ja die sexuelle Belästigung dazu kommt. Was den dazu motiviert hier eine Fristloskündigung anzudrohen? Ich finde das höchst dubios und bedenklich.

    Meine HV hätte den Streit mit mir auch nicht haben müssen, ich habe nach dem Auszug eine vorzeitige Durchführung der Übergabe mit sofortiger Bezahlung der verbleibenden Miete bis Ende Kündigungsfrist angeboten, das wurde abgelehnt weil dann das Risiko auf die HV übergegangen wäre. Wäre für alle problemloser gewesen. Nur die HV hat bei der jetzigen Variante den Vorteil dass sie zwar jederzeit in die Wohnung können, aber das volle Risiko bei mir liegt. Das mache ich jetzt rückgängig nachdem die sich als unzuverlässig erwiesen haben. Blöd für die Mieter die am Mittwoch umsonst zu einer Sammelbesichtigung kommen und vor verschlossener Türe stehen werden aber was solls. Ob ich einen Zettel an die Tür hänge die mit lustigem Text auf den Grund für die verschlossene Tür hinweist überlege ich noch. :):D
     
  16. anna-mari

    anna-mari Aktive/r Teilnehmer/in

    Von mir bekommst Du gerne ein paar EiEis. :herz2: Ist ja auch wirklich unschön für Deinen Sohn und Dich. Aber ich freue mich, dass Du eine andere Wohnung gefunden hast.
    Vorzeitige Vertragskündigung ist schwierig, aber nicht unmachbar. Ich habe noch gelesen, dass man wegen Schikane seitens des Vermieters u.U. eher aussteigen kann. Die sexuelle Belästigung ist evtl. auch ein Grund zusätzlich. Vielleicht fragst Du mal Deinen Anwalt. Ich würde es wohl auch darauf ankommen lassen und erstmal nicht zahlen..
     
    anna-mari, 3. Juni 2017
    , Zuletzt bearbeitet: 3. Juni 2017
    #56
  17. anna-mari

    anna-mari Aktive/r Teilnehmer/in

     
  18. inkale

    inkale Gast

    Was üblich ist, ist eigentlich unerheblich, wenn es nicht vertraglich festgehalten ist. Aber selbst wenn der Vermieter einen Nachmieter akzeptiert, läuft das Mietverhältnis per Vertrag bis Ende August. Er muss es nicht vorzeitig beenden.
    Darüberhinaus hat der Vermieter sich die Nachmieterin selber gesucht, denn Nordlicht kennt sie nicht und hat auch keine Kontaktdaten. Und der Vermieter hat mit der Nachmieterin ausgehandelt ab wann die Wohnung bezogen werden kann. Das steht ihm zu. Vorausgesetzt die Wohnung ist zu diesem Termin dann auch frei.

    Dass der Vermieter von Nordlicht nur nach vollen Monaten vermietet ist überhaupt nicht als Schikane zu sehen. Würde man bei uns genauso handhaben. Wenn sie ihm Bescheid gibt, dass sie den Juni noch teilweise braucht, dann vermietet er halt zum nächsten Monatsersten. Ich käme da gar nicht auf die Idee den ganzen Juni nicht zahlen zu müssen.
     
  19. anna-mari

    anna-mari Aktive/r Teilnehmer/in

    Das ist mir schon alles klar. Wollte nur sagen, dass es jetzt kein totales Glück war. Und der wird schon wissen, warum er sich eine Nachmieterin sucht. Wird bequemer für ihn sein, als das was er akut hat. Evtl. gepaart mit einer Anhebung der Miete. Ob zum 01. oder 15. ist nicht wirklich relevant. Wollte nur sagen, dass es eher üblich ist Nachmieter zu akzeptieren und kein Glück pur. Sie hätte ja auch selber suchen können.
     
  20. inkale

    inkale Gast

    Verstehe ich nicht.
    Nordlicht hat doch gekündigt, oder habe ich etwas überlesen?
     

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