1. Nordlicht

    Nordlicht Teilnehmer/in

    Ich möchte euch gerne um Rat fragen, auch wenn in Ö ein anderes Mietrecht herrscht. Den Text wollte ich so eigentlich in ein Juraforum stellen, darum die fiktiven Namen



    Folgender Sachverhalt:Ichhabe seit März diesen Jahres erhebliche Probleme mit meinemVermieter wurde in 3 Schreiben an einem Tag wegen verschiedener Vorwürfe abgemahnt und mit fristloser Kündigung gedroht.
    Angebliche Lärmbelästigung, angebliche Beschimpfung an Mitmieter, angebliche rufschädigende Äusserungen.
    Die Lärmbelästigung und die Beschimpfungen wurden schriftlich nicht belegt, die Situation die der Vermieter als rufschädigend und als " ungeheuerliche Anschuldigung" bezeichnet war eine sexuelle Belästigung.

    Der Anwalt von mir konnte diese Anschuldigen in einem deeskalierenden Schreiben abschmettern

    Kurz später erhielt ich eine überhöhte Abrechnung der Nebenkosten und nach 8 Jahren Mietzeit eine Erhöhung der Nebenkosten.
    Die angleichende Miete sollte schon zum nächsten ersten ( also 4 Tage später) beglichen werden.
    Dies und auch die überhöhte Nebenkostenabrechnung konnte ich binnen einer Woche bezahlen.
    Der Eindruck, dass mich der Vermieter, aus der Wohnung hat, ist schon offensichtlich.


    Ich wollte nun schnellstmöglich eine neue Wohnung finden, da ich unter diesen Umständen kein weiteres Mietverhältnis pflegen wollte

    Ich ffand dann auch günstigen Wohnraum, allerdings mit der Option diesen zum 15. des Folgemonats zu mieten.
    Der neue Vermieter wollte noch eine Vermieterbescheinung haben. Diese konnte ich schriftlich anfordern, auch mit der Bitte um Entlassung aus dem Mietvertrag zum 15. des Folgemonats.
    Die Vermieterbescheinigung kam zeitnah, eine Äusserung, ob der Auszugstermin tolerierbar ist wurde nicht getätigt.
    Auf Anrufe reagierte der Vermieter nicht.

    Ich sagte nun der neuen Wohnung zu, da diese ansonsten anderweitig vergeben werden würde.
    Schriftlich kündigte ich den Mietvertrag zum 15.ten des Folgemonats und bat um eine schriftliche Kündigungsbestätigung.

    Den neuen Mietvertrag unterschrieb ich etwa eine Woche nach der Kündigung ( der musste ja erst mal aufgesetzt werden)

    Vom Vermieter kam keine Reaktion. Bei einer Begegnung im Treppenhaus erwidert Vermieter K den Gruß von mir nicht und sprach mich auch nicht an, dass er mit dem Kündigungstermin einverstanden ist.

    Mieterin W geht davon aus, dass der Kündigungstermin für Vermieter K akzeptabel ist

    Ich organisier den Umzug. Tage vorher lässt sie eine Mietinteressentin spontan die Wohnung besichtigen.

    24 Tage nach Kündigung erhielt ich eine Kündigungsbestätigung, dass eine Kündigung zum 30.06.17 gestattet wird, weil die Mietinterssentin sich bereit erklärt hat, die Wohnung zum ersten des Folgemonats anzumieten.

    Meine Frage: Der Vermieter hat sich 24 Tage Zeit gelassen mir eine Kündigungsbestätigung zukommen zu lassen.
    Hätte er gleich nach Erhalt der Kündigung Ansprüche auf Einhaltung der Kündigungsfrist geltend gemacht, hätte ich evtl. einen Mietbeginn zum 1. Juli mit Vermieter aushandeln können. Die Option bestünde aber eher weniger, das habe ich irgendwie merken können, als ich dem Wohnangebot zustimmte. " Können Sie zum 1. Juni einziehen oder lieber der 15 Juni.


    Wäre der Vermieter rechtzeitig in Kontakt getreten, hätte ich entsprechend handeln können. Allerdings auch mit dem Risiko, die neue Wohnung dann nicht anmieten zu können. Der Vermieter hätte also mich als Mieterin weiter " ertragen " müssen.

    Wie sieht jetzt die Rechtslage aus? Wie lange darf sich ein Vermieter tatsächlich Zeit lassen, sich nicht mit dem Kündigungstermin einverstanden zu erklären?


    Danke an euch, wenn ihr euch diesen langen Text antut
     
    Nordlicht, 3. Juni 2017
    , Zuletzt bearbeitet: 3. Juni 2017
    #1
  2. ich kann leider nicht helfen, aber magst den text nicht in der ich-form schreiben?

    ich find das sehr verwirrend beim lesen, außerdem bist du zuerst mieter W und dann mieterin

    wie lang die kündigungsfrist ist steht ja in deinem mietvertrag nehm ich an und dass der vermieter dich nicht früher rauslässt ist demzufolge sein gutes recht

    hast du das kündigungsschreiben eingeschrieben geschickt?
     
  3. Nairobi

    VIP

    Sind bei euch die Bedingungen für die Kündigung (zu welchen Daten möglich, wieviel Kündigungsfrist) nicht im Mietvertrag bzw. Gesetz geregelt?

    Meiner Meinung nach muss der Vermieter eine Kündigung, bei der die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde, nicht akzeptieren. Er kann das natürlich machen, aber das ist good-will des Vermieters.
     
  4. Nordlicht

    Nordlicht Teilnehmer/in

    Ja, ich ändere es schnell um. Nimm mal bitte die Vorgeschichte in deinen Gedankengang. Der Vermieter wollte mich offensichtlich mit allen Mitteln aus der Wohnung bekommen, nachdem seine Abmahnungen jeglicher gesetzlichen Grundlage nicht standhalten.
     

  5. hm, du meinst, er soll froh sein, wenn du früher ausziehst, oder wie?

    naja, vielleicht will deine nachmieterin ja erst mit 1. juli einziehen (die wird ja selber ihre derzeite wohnung kündigen müssen) und wenn dich der vermieter mit 15. juni rauslässt bekommt er für gute 2 wochen keine miete, das wird er nicht wollen, nehm ich an

    und deshalb auch der vorzeitigen kündigung nicht, bzw nur begrenzt zustimmen

    nicht persönlich gemeint, aber ich kann das nachvollziehen, warum sollte er auf ein halbes monat mieteinnahmen verzichten
     
  6. glorifica

    glorifica weiss was sie will

    ich seh das problem nicht ganz?
     
  7. Nordlicht

    Nordlicht Teilnehmer/in

    Doerti, ich habe ihn den Text geändert und nun ist er vielleicht leichter zu lesen.


    Ja, die Kündigungsfristen sind geregelt. Mir geht es speziell um die Situation, dass er mich offensichtlich mit allen Mitteln raushaben wollte und sich dann auf eine Kündigung mit der Bitte um Bestätigung, nicht rührt.
    Erst 24 Tage kommt eine Bestätigung. Hätte er sich nicht sofort melden müssen?
     
  8. Nordlicht

    Nordlicht Teilnehmer/in

    Er hat ja mit allen Mitteln versucht mich raus zu bekommen. Indem er mich 3 mal abmahnt und mir in 3 Abmahnungen an einem Tag mit fristloser Kündigung droht.
    Was glaubst du, wie es uns hier ergangen ist?

    Natürlich will er nun seine Macht ausspielen, aber das nach 24 Tagen? Warum meldet er sich nicht sofort nach Zugang der Kündigung? Ich hätte ganz andere Möglichkeiten gehabt.
    Ich hätte z.B. zwei Nachmieter gehabt,die seinen Anforderungen entsprochen hätten.

    Angenommen mir flattert eine Kündigung ins Haus, mit vorzeitigen Ende. Melde ich mich dann erst 3 Wochen später?

    Doppelmiete? Ich habe diesen Monat die Miete jeweils aufgeteilt. Ich habe die Kaution aufgetrieben,ich habe ein Umzugsauto gemietet.
    Was glaubst du, wie viel Geld noch in meinem Sparstrumpf ist?:D
     
  9. sydlonlove

    sydlonlove unerkannte Zwillinge
    VIP

    naja so spielt er seine macht nochmal aus weil er weiß dass er dir damit extreme Schwierigkeiten macht :hug::hug: täte halt schon passen dass er da nicht schnell reagiert.

    wäre es ev. eine Möglichkeit dass du dich mit der Nachmieterin einigst dass sie ev schon vorher Sachen reinstellt und dir zumindest die Hälfte der halben miete für das Monat überweist?
     
  10. Lottie

    Lottie Gast

    Hast du Kaution bezahlt? Wieviel Monatsmieten?

    In AT gibt es den unguten aber durchaus uU sinnhaften " Brauch, die letzten Mieten ihd Kaution nicht zu bezahlen und zu "verrechnen". Just 2 make sure dass man sie auch " wieder bekommt".

    Du könntest also die Letzte Miete einfach nicht bezahlen und die Verrechnung erklären. Hast du aber die üblichen 3 Monate Kaution geleistet stehst du natürlich schlechter da, aber immer noch besser als wenn du Miete zahlst und keine Kaution bekommst was angesichts der Umstände recht wahrscheinlich klingt
     
    Lottie, 3. Juni 2017
    , Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 3. Juni 2017
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    #10
  11. Nordlicht

    Nordlicht Teilnehmer/in

    Es wäre eine Möglichkeit, aber ich denke nicht,dass sie selbst diese Mittel aufbringen kann. Sie ist meines Wissens in der Ausbildung

    Freut mich,dass du erkennst,dass es sich nur um Machtspielchen handelt.

    Er hat mir vor 2 Jahren wegen " des ausserordentlich angenehmen Mietverhältnis" die Kaution ausbezahlt.
    Ich bin darüber sogar recht froh, denn mit der Vorgeschichte, hätte ich vermutlich erhebliche Probleme gehabt, diese wiederzubekommen.
     
  12. Nordlicht

    Nordlicht Teilnehmer/in

    Er hat mir übrigens schriftlich mitgeteilt,dass er binnen 3 Tagen die restliche Miete überwiesen haben will.Hat jemand für mich einen guten Wortlaut für mein Antwortschreiben?
     
  13. Liselotte

    Liselotte Gast

    Habts ihr in Deutschland keine Mieterberatungen?

    Wann ist denn der normale Termin für die Zahlung der Miete? Steht was im VErtrag?

    Du hast geschrieben, dass du zum 15ten des Folgemonats kündigen kannst. Wie lange ist die Frist lt. Vertrag? Wann hast du die Kündigung genau geschickt. Hast du sie nachweislich geschickt? zB per Fax, Mail, eingeschrieben?

    Falls ich was überlesen habe sorry - hab noch keinen KAffee gehabt ...
     
  14. Nordlicht

    Nordlicht Teilnehmer/in

    Wir haben einen Mieterverein wo man Mietglied sein muss. Ich weiß gar nicht, ob die einmalige Beratungen vornehmen. Heute ist Samstag und da ist natürlich keiner mehr da.
    Die Miete ist immer spätestens am 3. Werktag des Monats zu zahlen. Das habe ich ja auch immer gemacht, ebenso jetzt bei der halben Miete.
    Ich bin ja durch sein Schweigen davon ausgegangen, dass der Termin für ihn in Ordnung ist

    ( er legt grundsätzlich bei allen,die bisher ausgezogen sind keinen starren Wert auf die Kündigungsfrist)
    Nachweisen kann ich ihm das aber nicht.
    Nein, so habe ich das nicht geschrieben.Ich habe zum 15.ten des Folgemonats gekündigt. Also ich habe am 9 Mai zum 15 Juni gekündigt.

    Vorher habe ich am Telefon gefragt,ob er mich evtl. früher rauslässt und diese Frage noch mal schriftlich gestellt.
    Darauf kam 24 keine Reaktion.

    Frag gerne nach, falls ich mich unverständlich ausdrücke
     
  15. glorifica

    glorifica weiss was sie will

    vielleicht sollte ich den text nochmal nachlesen, aber wie lange hättest du denn dann beide wohnungen? also gehts um 2 wochen oder mehrere monate? wie gross ist die summe um die du umfällst?

    weil wenns zu verschmerzen ist würd ich mich nicht mehr ärgern denn das will er ja erreichen. die 24 tage hat er abgewartet damit du jetzt stress hast und er dir ein letztes mal eins reindrücken kann.

    vielleicht kannst du die zeit ja auch nutzen. wir ziehen zb auch bald um (renovieren im moment noch im haus) und werden unsere wohnung so kündigen, dass wir nach dem auszug hier noch genug zeit für putzen, spachteln, ausmalen haben. ich hab persönlich lieber 2 wochen mehr zeit (also doppelmiete) als auf biegen und brechen in wenigen tagen mit grossem stress noch viel (vielleicht auch unvorhergesehenes) machen zu müssen.
     
  16. Lottie

    Lottie Gast

    Wenn die Kündigung vertraglich tatsächlich gedeckt ist, nicht bezahlen! Mal schauen ob er Dich wg der halben Miete klagt.

    Meine Formulierung für Dich: Du hast entsprechend des Vertrages gekündigt und bezahlst selbstverständlich die halbe Miete, ansonsten soll er dich im Ar*** lecken! Am besten lässt du ihm das von deinem Anwalt ausrichten.

    Wenn nicht vertraglich gedeckt hast du ziemlich sicher Pech gehabt und wirst bezahlen müssen. Vertrag ist Vertrag und es gibt keine Pflicht des Vermieters auf Seine Rechte zu verzichten, auch wenn er dich eh loshaben will.
     
  17. naja, was ist die normale kündigungsfrist lt deinem mietvertrag?

    und hast du das kündigungsschreiben eingeschrieben geschickt?

    ich seh das jetzt, sorry, nicht so als machtspielchen seinerseits, sondern er will halt auf keine halbe monatsmiete verzichten

    vielleicht hat er das schreiben auch erst so spät bekommen? daher ja meine frage, ob eingeschrieben


    nicht bös sein, aber dass man im übersiedelmonat/zeitraum eine gewisse zeit doppelt bezahlt ist ziemlich normal, zumindest kenn ich niemanden, der innerhalb eines tages gesiedelt bzw gleich eingezogen ist

    oft muss bei der schlüsselübergabe noch ausgemalen werden, oder gespachtelt etc (bei mir waren 2 maler 3 tage beschäftigt mit ausmalen und löcher zuspachteln, dann konnten erst die möbel rein, bzw sind die neuen auch dann erst gekommen, mussten zusammengebaut werden etc also 4,5 tage hats siedeln schon in summe gedauert, vom zeitpunkt der schlüsselübergabe bis wir die erste nacht dort verbracht haben)

    ich hab vor kurzem mit freunden geredet, die haben auch für haus ausräumen, siedeln, die wohnung bewohnbar machen etc eine knappe woche gebraucht
     
  18. Liselotte

    Liselotte Gast

    Dann ruf am Dienstag am besten mal dort an und erkundige dich.

    In Österreich ist es so, dass Schweigen normalerweise nicht als Zustimmung ausgelegt werden kann. Aber das hilft dir jetzt auch nicht weiter. Jedenfalls, wenn du ihm die halbe Miete schon gezahlt hast, würde ich mal nichts machen. Ein paar Tage Zahlungsverzug sollten jetzt mal keine blöden Konsequenzen haben. Was soll er denn tun? dich raushauen? :D Aber die Zeit, das mal rechtlich abklopfen zu lassen kannst du dir schon nehmen. Du kannst ihm auch mitteilen, dass du davon ausgehst, dass das MV beendet ist und bevor du ihm mehr zahlst das rechtlich prüfen lassen wirst.

    Hast du den Mietvertrag bei der Hand? Welche Fristen und Termine sind im MV vorgesehen?

    Ganz kurz: es gibt normalerweise auch immer die Möglichkeit außerordentlich zu kündigen (dh. ohne Einhaltung der Fristen und Termine lt. VErtrag) wenn es die Umstände rechtfertigen. zB wenn die Fortsetzung des Vertrages unzumutbar ist. Ob das was du beschreibst ausreichend ist, kann ich aber wirklich nicht beurteilen. Aber es wäre mal ein Ansatz das mit einer befugten Person zu besprechen.

    Ich habe mitbekommen, dass deine finanzielle Lage nicht superrosig ist, aber überleg dir halt auch ganz pragmatisch wieviel Zeit und Energie du in einen allfälligen Rechtsstreit investieren möchtest.
     
  19. Nordlicht

    Nordlicht Teilnehmer/in

    Eben, ich habe neuen Wohnraum. Er kann mir also keine Angst mehr machen.


    Offiziell 3 Monate. Da ich ja erst am 9 Mai gekündigt habe, hat er mich sogar darauf hingewiesen, dass das Mietverhältnis zum 31.08. endet. " und großzügiger Weise hat sich die neue Mieterin bereit erklärt, die Wohnung zum 1. Juli zu nehmen.
    Die neue Mieterin habe ich kennen gelernt und sie hat mir erzählt, dass sie Händeringend sucht. Also auch ihr kommt es sehr gelegen, schnellstmöglich meine Wohnung zu bekommen

    Ich habe ehrlich gesagt momentan andere Dinge in meinem Leben zu regeln und ein Rechtsstreit ist das letzte, was ich gerade anstrebe.
    Mich hätte brennend interessiert, wie ein Richter mit dieser Vorgeschichte die Sache sieht, aber ich habe weder die Zeit, noch die Energie.
     
  20. Also zumindest in Österreich ist es meines Wissens nach so, dass eine vorzeitige Auflösung des Mietverhältnisses nur einvernehmlich möglich ist. Und dass es keine Verpflichtung gibt sich überhaupt zu so einem Wunsch zu äußern. Nicht reagieren heißt nicht automatisch damit einverstanden zu sein.

    Ich kann mir nicht so recht vorstellen, dass das in Deutschland so anders ist.

    Und ja, ich finde auch, dass dein Vermieter da ein Machtspielchen mit dir macht. Und zwei Wochen mehr Geld nimmt er sicher gerne.

    Du könntest ihm ja anbieten, dass er gegen Erlass der letzten zwei Wochen Miete die Schlüssel gerne früher haben kann damit er in der Wohnung noch x und y machen kann.

    Ich glaube eher nicht, dass er darauf einsteigt. Aber dann würde ich ihm die Schlüssel auch erst am letzten Tag geben. Und vorher gelegentlich auch in der Wohnung vorbeischauen ob da irgendwer in der Wohnung war.

    LG
     

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