1. BineR

    VIP

    Mein Kind besucht auch diese GTVS. Diese Ausflüge waren mit dem Unterrichtsstoff verbunden, zumindest einige. Zum Beispiel Naturhistorisches Museum , Themen vom Ausflug sind auch im Unterricht ausgearbeitet worden. Das kann man nicht machen, wenn nicht alle verpflichtend anwesend sein müssen. Damit degradiert man diese Ausflüge zu reinen Spaßaktionen, und die werden den Einsparungen zum Opfer fallen. Zusätzliche Lehrausflüge gibt es so gut wie nicht. Ich sehe da einen einfachen Wegfall von Schulstunden. Es werden mal wieder Unterrichtsstunden gekürzt. Es macht einen Unterschied ob 5 Tage die Woche bis 15:30 gehen, auch mit Freizeit dazwischen, oder ob es 3 Tage bist 15:30 und 2 bis 13 Uhr sind. Das sind ganze 5 volle Stunden pro Woche weniger, in denen auch Schulstoff gelehrt wird und geübt wird. Da es an der GTVS keine Hausaufgaben gibt, fällt einfach auch Lernzeit weg. Entweder fällt dann die Regelung, dass es Hausaufgaben gibt oder die Kinder lernen weniger. Denn an den anderen Tagen kann man nicht einfach mehr Stoff einbauen, die Kinder brauchen auch Freizeit dazwischen.

    Diese GTVS gibts seit fast 20 Jahren. Also dass es keine Erfahrungen gibt, mag ich bezweifeln. Die Schule macht auch bei allen möglichen Tests mit, kann also sicher auch mit anderen verglichen werden.

    Diese Reform ist in meinen Augen keine Reform sondern ein Sparpaket. Ganz einfach.

    lg
    bine
     
  2. inkale

    inkale Gast

    Ich finde es leider noch immer nicht, kannst du zum Nachlesen bitte den Paragraphen zitieren?

    Ich habe für ganztägige Schulformen nur diese Formulierung gefunden:
    An ganztägigen Schulformen ist der Betreuungsteil an allen Schultagen mit Ausnahme des Samstags bis mindestens 16.00 Uhr anzubieten; während der Unterrichtsstunden (einschließlich der dazugehörenden Pausen) für die zum Betreuungsteil angemeldeten Schüler entfällt die Betreuung. Eine Stunde des Betreuungsteiles darf 50 Minuten nicht unterschreiten, wobei eine Teilung der Stunde zulässig ist.
     
  3. inkale

    inkale Gast

    Vielleicht stehe ich jetzt am Schlauch, aber die Regelschulen schließen doch auch alle spätestens um 13 Uhr in der VS und dort finden auch Ausgänge während der Unterrichtszeit statt. Wieso soll das in einer GTVS mit drei Nachmittagen nicht möglich sein? Man wird doch nicht an fünf Tagen in der Woche Ausgänge machen und diese so legen können, dass sie an einem ganztägigen Tag stattfinden?
     
  4. inkale

    inkale Gast

    Ich hab die Gesetzespassage zwar noch nicht gefunden, vermute aber dass der Grund darin liegt, damit es für Eltern mehrerer Kinder an verschiedenen Schulen eine gewisse Planbarkeit gibt. Wie bei den schulautonomen Tagen auch. Wäre für manche Familien unangenehm, wenn die Kinder an völlig unterschiedlichen Tagen nachmittags frei hätten.

    Yep.
     
  5. BineR

    VIP

    Der Ausflug zählt als Freizeitstunde (da gehen die Freizeitpädagogen mit) und ich zitiere aus dem Elternbrief:
    lg bine
     
  6. inkale

    inkale Gast

    Ich würde nun tatsächlich gerne den Gesetzestext lesen.
    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dort definiert ist dass Ausgänge nur an 2 Tagen in der Woche stattfinden dürfen und an drei Tagen in der Woche nichts unternommen werden darf.

    Ich vermute eher, dass man sich hier bewusst mit den Begriffen Freizeitstunde und Unterrichtsstunde spielt. Denn in den Unterrichtsstunden ist es nicht verboten auch bildungsrelevante Ausgänge zu machen. Das schaffen ja alle Regelschulen auch. Und somit könnte man an allen Tagen wo am Nachmittag Anwesenheitspflicht ist auch entsprechende Unterrichtsstunden abhalten. Sofern die Schule wert darauf legt, dass alle Schüler auch daran teilnehmen. Ausreichend Stunden sind dafür ja vorhanden.

    Und wie Birke vorhin schon geschrieben hat wird ein weiterer Grund wahrscheinlich dort liegen, dass Lehrer ihre Stunden nicht am Nachmittag abhalten wollen. Bildungsrelevante Ausgänge würden erfordern, dass man auch am Nachmittag anwesend sein muss.

    Das klingt mir weniger nach Einschränkung basierend auf dem neuen Gesetzesentwurf als Beschlüsse der jeweiligen Schulgremien.

    Wie findet verschränkter Unterricht derzeit statt? Wechselt hier Freizeit und Unterricht tatsächlich am Vormittag und Nachmittag ab? Oder ist es eher so, dass Freizeit vorwiegend am Nachmittag stattfindet?
     
  7. BineR

    VIP

    Bei uns ist es abwechselnd, aber ich vermute mehr Freizeit am Nachmittag, da viele Kinder da weniger Aufnahmefähig sind. Nach dem Mittagessen ist sicher ein kleines Tief. Aber sie sind auch vormittags öfter im Schulgarten oder am Gang.

    Das sind die Links, die ich dazu habe:

    A: Schulrechtspaket: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00299/index.shtml

    B: Dienstrechtsnovelle: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00300/index.shtml


    lg
    bine
     
  8. Sommar

    Sommar es ist nur eine Phase ...
    VIP

    Text: 10. § 5 Abs. 6 (Schulzeitgesetz) lautet:
    „(6) An ganztägigen Schulformen ist der Betreuungsteil bzw. der Unterrichts- und Betreuungsteil an
    allen Schultagen mit Ausnahme des Samstags bis mindestens 16.00 Uhr und längstens 18.00 Uhr
    anzubieten, wobei Unterrichts- und Lernzeiten nur bis 16.00 Uhr und am Freitag sowie an einem weiteren
    Tag, den der Schulleiter oder die Schulleiterin schulautonom festzulegen hat, nur bis 13.00 Uhr
    vorgesehen sein dürfen. Während der Unterrichtsstunden (einschließlich der dazugehörigen Pausen) für
    die zum Betreuungsteil angemeldeten Schüler entfällt die Betreuung. Eine Stunde des Betreuungsteiles
    umfasst 50 Minuten und die Dauer einer allenfalls vorangehenden Pause. Aus Gründen der
    pädagogischen Zweckmäßigkeit oder aus organisatorischen Gründen kann die Dauer einzelner oder aller
    Stunden des Betreuungsteils durch den Schulleiter oder die Schulleiterin an einzelnen oder allen
    Unterrichtstagen unter Beachtung der lehrplanmäßig für den Betreuungsteil vorgesehenen
    Wochenstundenzahl auch mit weniger oder mit mehr als 50 Minuten festgelegt werden.“

    Den ganzen Text findest du da: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00299/fname_623744.pdf
     
  9. BineR

    VIP

    BineR, 27. April 2017
    , Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25. Dezember 2018
    #29
  10. inkale

    inkale Gast

    Danke für die Links.

    Bine, jetzt nochmals zurückkommend auf euren Elternbrief:

    Wie kann es verschränkten Unterricht geben, wenn keine Freizeitstunden stattfinden?
    Wie kann es Tage ohne einer einzigen Freizeitstunde geben?
    Und wo steht im Gesetzesentwurf, dass es Freizeitstunden nur an 2 Tagen geben darf?
     
  11. inkale

    inkale Gast

    Das ist nicht die Antwort auf meine Fragen und nichts Neues. ;)

    Bitte nicht persönlich nehmen, aber ich interessiere mich bei solchen Themen für das was hinter den Schlagzeilen steht und möchte gerne wissen, worüber tatsächlich diskutiert wird. Ob ein System von einer Behörde so vorgegeben wird oder eben von den die es umsetzen sollen selber so einschränkend gestaltet wird.

    Häufig ist so, dass das was in den Medien verbreitet wird vor allem die Interessen der Kämmerer und Gewerkschafter widerspiegelt und nur die halbe Wahrheit bzw. eine sehr einseitige Auslegung ist.

    An deinem Beispiel kann ich die Grundlage der Einschränkung nicht erkennen.
     
  12. karo28

    VIP

    So wie ich die Sache verstanden habe, liegt das daran, dass es ja schulorganisationstechnisch nur eine beschränkte (fixe) Anzahl von Freizeitstunden gibt. Wenn jetzt an 2 Nachmittagen nur Freizeitbetreuung stattfinden soll (in einer eigentlich GTVS mit verschränktem System) bleiben für die restlichen 3 zu verschränkenden Nachmittage keine Freizeitstunden mehr übrig (sondern nur mehr Unterrichtseinheiten) - also keine Möglichkeit mehr, etwas zu verschränken.
     
  13. inkale

    inkale Gast

    Ich kann das so nicht aus dem Gesetzesentwurf herauslesen.

    Da steht eben nur, dass an drei Tagen der "Betreuungsteil" bzw. "Unterricht" bis 16 Uhr ist und an zwei Tagen bis 13 Uhr. Ich würde vermuten, dass "Betreuungsteil" der Freizeit entspricht und in der Anwesenheit bis 16 Uhr inkludiert ist. Kann ja nicht sein, dass VS am Tag tatsächlich bis 16 Uhr nur Unterrichtsstunden haben ;).

    Nur weil es eine GTVS ist, haben sie ja nicht mehr Unterrichtseinheiten als Regel VS. Soweit ich weiß, liegt die maximale wöchentliche Anzahl an Unterrichtsstunden bei 25. Das entspricht 5 Stunden am Tag.
    Wenn man an drei Nachmittagen verschränkten Unterricht hat, warum soll man da keine bildungsrelevanten Ausgänge mehr machen können?
     
  14. karo28

    VIP

    Da gehts rein um die Betitelung der Unterrichtseinheiten. Die bildungsrelevanten Ausgänge müssten dann eben in der Unterrichtszeit (die uU auch am NM ist) erledigt werden und würden also von den Lehrkräften durchgeführt und nicht von den Freizeitpädagogen.

    Es gibt eine gewisse fixe Anzahl von Unterrichtsstunden (wird in allen VS bis auf geringe autonome Änderungen gleich sein). Wann die sind ist übrigens nicht zwingend der Vormittag. Bei uns - ganz normale Regel-VS - haben die 3. und 4. Klassler immer schon einmal am NM Schule, d.h. sie kommen um 12 heim (von den Müttern wird erwartet, anwesend zu sein und ein Mittagessen parat zu haben, um 13.00 geht es dann mit 2 Stunden Werken/Turnen .... weiter; wer im Hort ist, wird per Bus dorthin gefahren und nach dem Essen zurück).

    Zusätzlich gibt es dann noch für die GTVS oder die VS mit anderer Tagesbetreuung ein Kontingent an Lernstunden u.ä. das von den Lehrkräften durchgeführt wird und die Freizeitstunden/Essensbetreuung/Sportangebote..., die idealerweise von dazu ausgebildeten Freizeitpädagogen durchgeführt werden.
    In einem verschränkten Betrieb wechselt sich das ab (und vermutlich machen die Lehrkräfte und die deklarierten Freizeitbetreuer auch Projekte uä gemeinsam).

    Wenn jetzt aber an 2 Tagen nachmittags nur Freizeit stattfindet, wird dieses Kontingent verbraucht und die Freizeitbetreuer samt Freizeitstunden stehen für die Durchmischung an den restlichen Tagen nicht mehr zur Verfügung - da ist dann eben die Lernstunde in Mathematik/Deutsch/sonst was.... geblockter einzuplanen die sich sonst auf 4-5 Nachmittage verteilt hat.
     
  15. inkale

    inkale Gast

    Danke für deine Erklärungen, als ausgebildete Hortpädagogin kann ich das auch recht gut nachvollziehen.

    Wo kann man nachlesen, wieviel Freizeitkontingent es an GTVS gibt?
    Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass die Behörde eine Regelung trifft die bedeutet, dass die Kinder an drei Tagen keine Möglichkeit haben den Unterricht mit Freizeit zu verschränken. Wenn doch, bleibt wahrscheinlich nicht genug Zeit für Ausgänge so diese von Freizeitpädagogen durchgeführt werden müssen.

    Es gibt aber keinen Grund bildungsrelevante Ausgänge an GTVS nicht im Rahmen des Unterrichtes an den drei verfügbaren Nachmittagen abhalten zu können. So gesehen halte ich den Elternbrief des Elternvereins für Stimmungsmache um eigene Interessen durchzusetzen. Ginge es um die Kinder, wäre es sehr wohl möglich hier eine Lösung zu finden um die aktiven Nachmittage stattfinden zu lassen.
     

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