1. Saraah

    Saraah Aktive/r Teilnehmer/in

    Hallo liebe Leute!

    Meine Tochter ist am 27.1.2017 geboren. Ich gehe am 27.4.2018 wieder zurück in die Arbeit. Ich habe vor Elternteilzeit zu nehmen und hätte paar Fragen.

    Bis wann hat man genau ETZ? Bis zum 7. Geburtstag oder bis Ende des Jahres wo das Kind 7 Jahre alt wird? Also in meinem Fall 26.1.2024 soll der letzte ETZTag sein und 27.1.2024 wieder „normal“ arbeiten oder? (Mal habe ich gerechnet Jahr 2023, mal 2025...)


    Ich habe vor bis Ende 2018 25 oder 30h/Woche zu arbeiten, ab 1.1.2019 dann 37,5h/Woche. Das geht so oder? Mitarbeiterin von AK hat gemeint es geht so und dass ich die Änderung auch sofort melden soll. (Die MA von AK konnte mir nie irgendwie richtig helfen – sie musste so oft aus dem Internet suchen da sie nicht gewusst haben, deswegen bin ich hier – vielleicht habt ihr Erfahrung gehabt)


    Wenn die Firma mit den Stunden (37,5 statt 32 was eigentlich max ist) einverstanden ist, habe ich trotzdem Kündigungsschutz?


    Ich danke euch schon im Voraus! Wenn mir keiner helfen kann, rufe ich am Montag nochmal AK an und frage dort.


    LG.
     
  2. Mummy36

    Mummy36 Gast

    Hallo Saraah
    also meines Wissens bzw. in meiner ETZ Regelung geht diese bis zum Ablauf des 7. LJ des Kindes.
    Prinzipiell kannst du deine gewünschten Stunden bekanntgeben, wo der AG hoffentlich zustimmt.
    Dann hast du in der gesamten Zeit noch 1 Wechsel "frei" sozusagen. Wenn du dich aber mit deinem AG einvernehmlich einigst, kannst du öfter wechseln.
    Ich habe zb 1 Jahr nach Beginn der ETZ einen einvern. Wechsel gemacht und habe praktisch noch bis zum Ende der Laufzeit den 1 gesetzl. Wechsel frei. Man muss ja in diesen 7 Jahren wie es bei mir ist meist öfter wechseln als 1x (zb Krabbelstube, Kindergarten, etc)
    Wie meinst du das mit den max. 32 Stunden? Du willst 37,5 arbeiten oder wie?
    Am besten du fühlst mal bei deinem Chef vor, wie das gehandhabt wird. Wichtig ist, die ETZ 3 Monate vor Antritt schriftlich bekanntzugeben.

    lg
     
  3. Saraah

    Saraah Aktive/r Teilnehmer/in

    Danke für deine Antwort!
    Ich glaube es ist seit 2016 (?) neu dass die Stunden in der ETZ mindestens 20% weniger sein MÜSSEN bzw in meinem Fall 32 Stunden.
    Morgen gehe ich meine Chefin besuchen, schauma was sie sagt.

    Und noch was: die AG darf auch einmal Änderung verlangen und was passiert wenn die Änderungen mir einfach nicht passen bzw die wollen dass ich mehrere Stunden arbeite usw.? Ich war immer flexible und werde auch weiterhin bleiben, nur die Situation ist jetzt bisschen anders da ich jetzt ein Kind habe.


    Danke!
     
  4. Mummy36

    Mummy36 Gast

    ich glaub es müssen mindestens 20% sein, nicht 20% weniger ;)
    also wenn du vorher vollzeit warst, musst du jetzt mind. 7,7 stunden arbeiten.

    ja der AG dürfte auch einmalig ändern. Ich denke, wenn der AG das überhaupt macht (kannst du dir das bei euch vorstellen?) dann muss das schon auch im Rahmen sein und für dich und dein Kind mit der Betreeuungssituation passen.
     
  5. Saraah

    Saraah Aktive/r Teilnehmer/in

    Seite von AK schreibt so:
    "Für Geburten ab 01.01.2016 gilt als zusätzliche Voraussetzung bei der Reduktion der Arbeitszeit eine Bandbreite. Demnach muss bei der Elternteilzeit die Arbeit um zumindest 20 % der wöchentlichen Normalarbeitszeit reduziert werden. Außerdem gilt als Untergrenze eine Mindestarbeitszeit von mindestens zwölf Stunden pro Woche. Bei einer 40-Stunden-Woche kann die Arbeitszeit in der Elternteilzeit also zwischen 12 und 32 Stunden pro Woche liegen."

    MA von AK meinte klar wenn die AG einverstanden ist, darf man sicher mehr arbeiten. Für mich persönlich wäre eventuell 37,5 perfekt.
     
  6. Liselotte

    Liselotte Gast

    Wenn dein Arbeitgeber damit einverstanden ist, würde ich aber explizit darauf achten, dass der Kündigungsschutz schriftlich festgehalten wird!
     
  7. Saraah

    Saraah Aktive/r Teilnehmer/in

    help.gv.at schreibt so: "Eltern von Kindern, die ab dem 1. Jänner 2016 geboren werden, müssen ihre Arbeitszeit um mindestens 20 Prozent reduzieren. Die verbleibende Arbeitszeit muss mindestens zwölf Stunden betragen. Eine Elternteilzeit außerhalb dieser Grenzen kann die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ablehnen. Stimmt sie/er aber zu, liegt dennoch eine geschützte Elternteilzeit vor."

    Das heißt dass ich Kündigungsschutz hätte oder?
     
  8. Liselotte

    Liselotte Gast

    Ich habe im MSchG nichts dazu gefunden und ich bezweifle, dass es bereits einschlägige Judikatur zu genau dieser Fragestellung gibt, dazu ist die Norm zu jung. Help.gv schreibt anscheinend von der AK-Seite ab, dort steht das auch. Auf der WKO Seite zur ETZ aber nicht. Deswegen explizit in die Vereinbarung aufnehmen.

    Weil es nützt dir nichts, wenn der AG dich kündigt und du erst mal ein paar Monate bis Jahre ein Gerichtsverfahren durchlaufen musst bis du dir sicher sein kann, dass er dich nicht kündigen hätte dürfen.;)
     
  9. Saraah

    Saraah Aktive/r Teilnehmer/in

    Okay, danke.

    Und falls ich so machen würde: dieses Jahr bleibe ich ETZ 30 Std/Woche und ab nächstes Jahr ETZ 40 Std/Woche und würde nur die Lage ändern bzw nur von MO-FR arbeiten? Da hat man K.Schutz oder?
    Danke euch nochmal!
     
    Saraah, 7. Januar 2018
    , Zuletzt bearbeitet: 7. Januar 2018
    #9
  10. Mummy36

    Mummy36 Gast

    Ja saraah stimmt ich hab das verwechselt mit den 12 Stunden mindestens
     
  11. Saraah

    Saraah Aktive/r Teilnehmer/in

    Genau. Nur diese 32 Stunden wäre mir bisschen zu wenig.
     
  12. Saraah

    Saraah Aktive/r Teilnehmer/in

    Und noch eine Frage hätte ich:

    Wenn ich 25h/Woche arbeite und 5h/Tag, darf ich ohne Pause arbeiten? Wir hatte in der Arbeit eine Frau, die täglich 4 Std ohne Pause arbeiten durfte, aber mit 5 Std bin ich mir sicher ob das zu viel wäre. Ich kenne die Gesetze nicht so gut.
     
  13. Mummy36

    Mummy36 Gast

    6 Stunden darfst du ohne Pause arbeiten
     
  14. Saraah

    Saraah Aktive/r Teilnehmer/in

    Genau, so habe ich auch verstanden. Lieber arbeite ich ohne Pause und hole mein Kind zeitig aus dem KiGa ab. Danke nochmal!
    Ich rufe in der Früh trotzdem AK an und frage wegen K.Schutz falls AG mit 37,5 Std. einverstanden ist.
     
  15. Sarina

    Sarina Teilnehmer/in

    hab eure Beiträge jetzt kurz überflogen und hoffe ich habe nichts falsch verstanden. Aber einen Wechsel auf 40h und nur Änderung der Lage der Arbeitszeiten kann ich mir nicht vorstellen, dass hier der Kündigungsschutz aufrecht bleibt. Mit 40h hast du definitiv keine Elternteilzeit mehr bzw. müsstest du dir das wirklich schriftlich geben lassen, dass der Kündigungsschutz aufrecht bleibt.
     
  16. Liselotte

    Liselotte Gast

    Doch ist so. Ist dann natürlich nicht Elternteilzeit im engeren Sinne, aber die Bestimmung (Fristen, Anträge, Verfahren, Dauer, Kündigungsschutz etc.) sind anzwenden.
     
  17. Sarina

    Sarina Teilnehmer/in

    aber die Regelung ist mind. 20% der üblichen NAZ muss man reduzieren. Gut, vertraglich kann man sich fast alles ausmachen, aber rechtlichen Anspruch auf Kündigungsschutz hat man dann doch zumindest basierend auf der neuen Regelung von 2016 dann nicht mehr, oder?
     
  18. Liselotte

    Liselotte Gast

    Doch, ist im Mutterschutzgesetz explizit geregelt.
     
  19. MatsBM

    MatsBM Gast

    Es gibt 2 Möglichkeiten im Sinne der ETZ neu 2016:
    1. Die Arbeitszeit verringern und dies im Ausmaß von mind. 20% der üblichen NAZ.
    2. Nur die Lage der Arbeitszeit verändern bei gleichbleibender Arbeitszeit.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  20. Huligirl

    Huligirl Mama eines Wunders

    Ich möchte nur kurz anmerken, dass man nur bis zum 4 Lj. Des Kindes einen Kündigungsschutz hat. Elternteilzeit darf man dann weiterhin bis zum 7Lj. beanspruchen!
     

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