1. Nektarine

    Nektarine Aktive/r Teilnehmer/in

    Anfang April wurde ein Antrag auf Herabsetzung der Alimente gestellt. Dem wurde seitens des Jugendamtes widersprochen. Daraufhin kam die gerichtliche Aufforderung sämtliche Lohnzettel vorzulegen. Anschließend kam eine ausführliche Berechnung vom Gericht, welche unter dem ursprünglichen Antrag lag mit der Aufforderung bekanntzugeben, ob eine Änderung des Antrages auf den niedrigeren Betrag gewünscht ist.
    Dies wurde Mitte Mai in einem Brief ans Gericht bejaht.
    Seither kam kein weiterer Brief mehr vom Gericht.
    Was bedeutet das und welche Möglichkeiten hat man in so einem Fall? Wie wäre die weitere Vorgehensweise?
     
  2. nina64

    nina64 Teilnehmer/in

    Fristsetzungsantrag ans BG und Rückforderung der allenfalls zu viel bezahlten Alimente, ab Einbringung des UH-Herabsetzungsantrages.
     
  3. Nektarine

    Nektarine Aktive/r Teilnehmer/in

    Vielen Dank für die Antwort!
    Muss der Fristsetzungsantrag von einem Rechtsanwalt verfasst werden?
     
  4. nina64

    nina64 Teilnehmer/in

    Nein, ein formloser Antrag genügt.
    Einzubringen ist er beim säumigen Gericht, adressiert an das übergeordnete Gericht.

    Lies mal hier nach:

    http://www.mediengesetz.at/index.php?id=2301

    Das Muster für den Antrag funktioniert leider nur mehr mit kostenpflichtigem Zugang.
     
  5. Nektarine

    Nektarine Aktive/r Teilnehmer/in

    Danke!
     
  6. Nektarine

    Nektarine Aktive/r Teilnehmer/in

    Leider gibt es noch immer keine Entscheidung.
    Gibt es vielleicht in Wien Beratungsstellen für Väter in solchen Situationen?
     

Diese Seite empfehlen