1. Elaine

    VIP

    Wir haben in der Abteilung auch 2 Herren, die sich gegenseitig vertreten müssen und da ist schnell mal wen 3. einschulen nicht möglich. Die Aufgaben sind sehr komplex und ich bete jedes Mal, wenn einer im Urlaub ist, dass der 2. nicht krank werden möge. Unser Chef könnte hier überhaupt nicht vertreten, ich nur teilweise.

    Was mich noch interessieren würde:

    Wie lange arbeiten denn die Herren schon zusammen (also in gemeinsamer Vertretung) und gab es schon öfter Probleme?

    Komisch finde ich die Tatsache, das genau als der "Familie" seinen Urlaubswunsch bekannt gab auch der "Paar" den gleichen Wunsch hatte. Warum hat man da nicht gleich etwas gesagt, als man es wusste und anscheinend gewartet, bis der andere etwas sagt ...
     
  2. Ich denke es ist auf jeden Fall eine schwierige Situation. Ich fürchte ja fast, dass es passieren könnte, dass derjenige, der den Urlaub nicht bekommt erkrankt in der Woche.

    Ich würde daher wenn es irgendwie geht beiden frei geben, sonst könnte sich das rächen.
     
  3. theater

    VIP

    ...und dann auf Urlaub fährt/ im Urlaub bleibt?
    Wenn die beiden Mitarbeiter bemerken, dass so eine Überlegung hinter der Entscheidung steckt, nehmen sie wohl den Teamleiter künftig nicht mehr ernst, weil sich dieser damit "erpressbar" macht: "entweder ich bekomme Urlaub oder ich werde krank..." - auch wenn es niemand direkt ausspricht. Aus dieser Möglichkeit heraus beiden frei zu geben halte ich für unklug.
     
  4. Nairobi

    VIP

    Ich halte nichts davon, sich als Vorgesetzte erpressbar zu machen Sollte jemand, der keinen Urlaub bekommt, in genau diesem Zeitraum zufällig krank werden, habe ich auch keine Skrupel, meine Zweifel der Krankenkasse mitzuteilen, die dann hoffentlich einen Kontrolleur schickt
     
  5. kookaburra

    PLUS + VIP

    Ich würde da einmal ordentlich auf den Tisch hauen. Das geht gar nicht. Die testen aus, wie weit sie bei Dir gehen können. Fühlt sich an wie Kindergarten oder Kasperltheater. Ich würde ihnen ein klares Ultimatum stellen: entweder sie lösen ihr Problem bis .... Oder sie haben Pech und bekommen nur eine Woche Urlaub. Normalerweise wäre es klar, wer zuerst angesucht hat, bekommt den Urlaub, der andere schaut durch die Finger. In diesem Fall haben beide gleichzeitig angefragt, und es ist nicht Deine Aufgabe, zu überlegen, welcher Anspruch begründeter ist (in Wirklichkeit könnte der ohne Kinder mit seiner Frau einfach Urlaub außerhalb der Haupturlaubszeit machen. Der andere mit den Kindern müsste sich halt nach der Decke strecken. Bei mir wollen auch die Kinder alle möglichen Ferienlager und Consorten. Aber auch ich - die ich mir den Urlaub als Selbstständige prinzipiell selber einteilen kann - bin durch meine Angestellten und deren Urlaubswünsche gebunden. Und daher geht nicht immer alles so, wie wir uns das wünschen würden. Die Kinderleins dürfen dann halt entscheiden, ob ihnen der Familienurlaub oder der Urlaub mit Freunden wichtiger ist. Wenn aber das Lager wichtiger ist, dann dürfen sie auch überlegen, wie sie dorthin kommen, wieder abgeholt werden und was sie in der restlichen Zeit machen, wo wir dann auf Urlaub sind)

    In einer Führungsposition muss man da manchmal einfach klarstellen, dass das Leben kein Wunschkonzert ist. Du bist eh sehr großzügig, hast ihnen Möglichkeiten aufgezeigt und Alternativen angeboten. Sie haben nun die Möglichkeit, diese anzunehmen oder nicht. Bei oder nicht müssen sie halt mit den Konsequenzen leben. Und im Endeffekt ist es dann auch ihre Anstellung, die am seidenen Faden hängt. Wenn sie krank spielen wollen, nur zu. Aber wo der längere Ast ist, werden sie dann auch merken. So wichtig kann niemand sein, dass er nicht ersetzbar ist....
     
  6. Relaxo7

    PLUS + VIP

    Hahaha, guter Witz, die sind doch in jeder Schule zu einer anderen Zeit, und Kinder im Alter von 6 bis 15 Jahren gehen selten in die gleiche Schule. Außerdem ist für manche Aktivitäten Ende Oktober/Anfang November das Wetter nicht so geeignet (ich wüsste nicht, wo ich da hinfahren sollte).

    Ich finde es schon gerechtfertigt, dass die Tochter auf Jungscharlager fahren will. Das gibt es nur einmal im Jahr und findet die Tochter vielleicht sogar spannender als den Familienurlaub. :D
     
  7. Anna

    Anna Teilnehmer/in

    kerkyra, mal ein anderer gedanke.

    es ist winter, und beide schlüsselkräfte fallen wegen grippe aus. beide genau eine woche. genau die selbe. was machst du dann? was machen dann die anderen mitarbeiter?

    und wie könnte man diese lösung auf die sommerwoche übertragen?

    anna
     
  8. Chania

    PLUS + VIP

    Eine Grippe dauert keine Woche sondern eher 3.

    lg
    Chania
     
  9. kookaburra

    PLUS + VIP

    Nicht bös sein, aber das ist schon etwas anderes. Klar kann und muss es dann auch gehen. Aber das ist nicht bewusst und planbar. Im Fall, den Kerkyra beschreibt, benehmen sich die beiden so wie zwei Kinder, die mit dem Fuß stampfen und "aber ich will" schreien. Das geht nicht. Das untergräbt ihre Autorität. Wenn sie dem nachgibt, dann geht das weiter und weiter. Die beiden sind dann vermutlich nicht einmal dankbar, dass sie sich verwindet, um ihnen diese Möglichkeit zu geben, sondern sehen sich im Recht, das sich durchgesetzt hat. Ist ja jetzt schon offensichtlich, dass sie den anderen und die Anliegen der Restfirma überhaupt nicht mitbedenken, sondern nur sich selber sehen.
     
  10. Minerva

    Minerva Head of Frustblunzn
    VIP

    Wenn er dann eine Urlaubsreise antritt, wäre das bei uns in Deutschland ein Grund für eine fristlose Kündigung. Bei euch auch?
     
  11. theater

    VIP

    Natürlich ist auch das Jungscharlager gerechtfertigt, ebenso der Ferienjob des anderen Kindes und der Wunsch nach Familienurlaub bzw. Paarurlaub.

    Aber hier geht es darum, dass nicht alle beteiligten Personen ihre Vorstellungen zu 100% durchsetzen können und somit Kompromisse notwendig sind. Eine Städtereise im Herbst könnte sich durchaus auch für die Familie ausgehen, da muss man halt auch selber schauen, ob die autonomen Tage übereinstimmen. Zum Teil sind die ja vorgegeben bzw. überschneiden sich manchmal die Tage, die die Schulen jeweils wählen. War ja nur ein weiterer Vorschlag für die Ideensammlung hier. ;)
     
  12. theater

    VIP

    Hier heißt das "fristlose Entlassung" - und ja, das wäre ein Grund dafür.
    Der, der zuerst wegfährt, könnte zwar im Urlaub "krank werden" und deshalb nicht rechtzeitig zurückkehren, aber auch das wird wohl schwierig zu beweisen sein, denn auch mit Fieber/geprelltem Knöchel... wird man im Regelfall reisefähig sein und sich hier eine ärztliche Bestätigung holen müssen.
     
  13. ClaHRa

    VIP

    Zuerst mal sollte man in einer Führungsposition über das Urlaubsrecht bescheid wissen.
    > Einem DN den Urlaub zu verweigern kann schon mal einen Rattenschwanz an Problemen hinter sich herziehen, da es eine gemeinsame Vereinbarung zwischen DN und DG ist. Es ist auf beiderlei Erfordernisse Rücksicht zu nehmen und vor der Schlichtungsstelle, wer immer das auch sein mag, wird das immer für den DN ausgelegt.
    > Der Urlaub kann in 2 Teilen konsumiert werden wobei ein Teil mindestens 6 Werktage betragen muss.
    Die Aussage, dann bekommt er nur eine Woche ist schon mal zwielichtig, denn der zweite Teil wird dann in einem Stück sein, also 4 Wochen.
    > Keine Ahnung wo hier alle arbeiten, im Arbeitsrecht ist nirgendwo der Absatz zu finden, dass der Grund dem Vorgesetzten mitgeteilt werden muss warum jemand einen Urlaub beantragt.

    Das Theater fängt meistens bei dreikäsehoch Abteilungsleitern an weil die im Arbeitsrecht massive Lücken aufweisen und/oder sich eine Woche keinen Kaffee selbst kochen können. Schnell mal eine Woche selbst zu kompensieren ist ja ganz unmöglich.
     
  14. theater

    VIP

    Dass der Urlaub in zwei Teilen zu konsumieren ist, steht zwar im Gesetz. Tatsächlich möchten die meisten Dienstnehmer aber auch einmal einzelne Tage frei nehmen (erster Schultag, Abschlussfest, verlängertes WE,...) oder einen Kurzuraub einschieben.

    Wenn man das so mit seinem Dienstgeber vereinbaren kann, ist das ja kein Nachteil, auch wenn es vom Gesetz her nicht genau so vorgesehen ist. Und die Vereinbarung muss für beide Seiten passen: für den Zweck der Erholung des Dienstnehmers UND für die betrieblichen Interessen. Ich glaube, ich habe den entsprechenden Paragraphen schon weiter oben zitiert.

    Niemand hier weiß, ob einer der beiden Herren den zweiten Urlaubsanteil im Ganzen konsumieren möchte. Ich persönlich hätte jedenfalls mit einem zweigeteilten Urlaub keine Freude. ;)
     
  15. theater

    VIP

    Ohne die TE persönlich zu kennen, aber so unfähig schätze ich sie nicht ein. ;)

    Es ist menschlich verständlich, wenn man zumindest versucht, für beide Seiten eine passende Lösung zu finden und ein möglicherweise grundsätzlich gutes Betriebsklima aufrecht zu halten.
     
  16. theater

    VIP

    Und wenn alle Abteilungsmitarbeiter gleichzeitig Urlaub haben "wollen" aber der DG nicht "verweigern" darf, weil die Schlichtungsstelle pro DN entscheidet? Das ist ja dann keine Vereinbarung, sondern einseitige Entscheidung oder gar Erpressung. ;)
     
  17. Elaine

    VIP

    Also ich persönlich kenne niemanden, der seinen Urlaub auf nur 2 Teile aufteilt. Für mich wäre das auch total unpassend.
    Mich ärgert schon immer der Betriebsurlaub meines LG, denn dem werden wirklich mindestens 20 Urlaubstage vorgeschrieben.
    Froh bin ich, dass bei uns in der Abteilung eigentlich kaum Probleme bei der Urlaubsplanung auftreten, da wir alle versuchen eine gute Lösung zu finden.
     
  18. Nairobi

    VIP

    Nochmal die Frage: Ist die Vertretung der beiden in der Stellenbeschreibung festgehalten und wurde sie so auch von den beiden Herren unterschrieben?
     
  19. theater

    VIP

    Spannend finde ich diesen Teil im Urlaubsrecht:

    (4) Hat der Arbeitnehmer in Betrieben, in denen ein für ihn zuständiger Betriebsrat errichtet ist, den von ihm gewünschten Zeitpunkt für den Antritt seines Urlaubes oder eines Urlaubsteiles in der Dauer von mindestens zwölf Werktagen dem Arbeitgeber mindestens drei Monate vorher bekanntgegeben und kommt eine Einigung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer nicht zustande, so sind die Verhandlungen unter Beiziehung des Betriebsrates fortzusetzen. Kommt auch dann keine Einigung zustande, so kann der Arbeitnehmer den Urlaub zu dem von ihm vorgeschlagenen Zeitpunkt antreten, es sei denn, der Arbeitgeber hat während eines Zeitraumes, der nicht mehr als acht und nicht weniger als sechs Wochen vor dem vom Arbeitnehmer vorgeschlagenen Zeitpunkt des Urlaubsantrittes liegen darf, wegen des Zeitpunktes des Urlaubsantrittes die Klage beim zuständigen Arbeitsgericht eingebracht.

    Wenn es zu keiner Einigung zwischen der TE und den beiden DN kommt, wird der Betriebsrat mit der Angelegenheit befasst und wenn es auch dann keine Lösung gibt, müsste der DG Klage einbringen!

    @ TE: Habt ihr einen Betriebsrat?
     
  20. Elvira

    VIP

    Also genau genommen hat ja der Herr Familie zuerst seinen Wunsch bekannt gegeben, oder?Ich würde deswegen und auch aufgrund der eingeschränkten Ferienzeit mit Kindern der Familie den Vortritt lassen. Und halt dazu sagen, dass im nächsten Jahr der andere aussuchen kann. Wobei er ja einfach rechtzeitig einen Antrag stellen könnte. Oder macht ihr da immer Besprechungen drüber zu einem bestimmten Zeitpunkt? Dann wär natürlich die Frage, wer zuerst da war ohnehin nebensächlich.

    Für den unwahrscheinlichen Fall, dass es sich um Machtspiele handelt, würde ich jedenfalls dem Herrn Paar nicht den vollen Wunsch gewähren, weil er halt der zweite war.
     

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