1. cosy

    cosy Teilnehmer/in

    Hallo,

    ich werde mich jetzt endlich für einen Platz anmelden, denn ich rede schon laaaaaange vom studieren und hab immer hin und her überlegt und jetzt endlich etwas gefunden, wo alles passt!

    Beurfsbegleitend, ich fang jetzt ab Mai mit Elternteilzeit an, mein Sohn geht dann ab September in die Krippe halbtags und ich arbeite vormittags eben! Das Studium wäre berufsbegleitend, wobei ich eher allgemeine Büroangestellte bin und mit Information, Medien und Kommunikation direkt nix am Hut ab, es aber sicher mit meinem Chef irgendwie regeln könnte, dass ich mein Gelerntes in der Firma umsetzen kann.
    soweit so gut!

    Aber ich weiß natürlich nicht, was finanziell in der Realität nun rausschaut für mich?

    Selbsterhalterstipendium würde ich sicher bekommen, hab schon mehr als 4 Jahre gearbeitet und ich bin dann bei Studienbeginn 26 Jahre alt.
    Kriegt man dann die Studienbeihilfe auch oder gibts da nur entweder oder?
    mit Kind steigt da ja die Zuverdienstgrenze auf knappe 11.000 Euro im Jahr an, das könnte sich bei mir einrichten lassen, da ich dann 26 bin sollte die Familienbeihilfe und der Kinderfreibetrag für meinen Sohn ja nicht mehr gegenverrechnet werden.

    Mein Freund arbeitet natürlich auch, wir sind aber nicht verheiratet, wohnen nur zusammen und haben eben ein Kind :) Kann sein (eher mittelmäßiges) Einkommen auch gegenverrechnet werden, dass ich weniger Beihilfe bekomme?

    Wie schaut das bei euch aus?
     
  2. 2Maedls

    2Maedls Teilnehmer/in

    Genaues kann ich Dir leider auch nicht sagen, aber soweit ich weiß, wird auch beim Selbsterhalterstipendium das Gehalt eines Lebensgefährten miteinberechnet, d.h. evtl. bekommst Du da weniger...
     
  3. zapruder

    zapruder Mama-Maunz

    Bei der Studienbeihilfe fließt nur das Gehalt eines EHEPARTNERS in die Berechnung mit ein.
     
  4. hoffentlich

    hoffentlich auf, auf, los geht's!

  5. cosy

    cosy Teilnehmer/in

    ja! Danke!

    ich hab das Internet nun 2 Tage lang durchforstet und bin viel schlauer :)

    ich müsste selbsterhalterstipendium + Aufschlag für ein Kind bekommen, das sind 746 Euro

    Das Einkommen von meinem nicht-Ehemann zählt zum Glück nicht dazu und Kinderbeihilfe wird auch nicht abgezogen, weil ich dann 26 bin :)

    jetzt brauch ich nur mehr den Platz und los gehts hihi :)
     
  6. zapruder

    zapruder Mama-Maunz

    Viel Erfolg!
     

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