1. Intrepid-Ibex

    Intrepid-Ibex out proud

    Hallo!

    Ich habe hierzu bereits gegoogelt, aber keine wirklich konkrete Antwort gefunden.

    Was ich bis jetzt herausgefunden habe:
    Im Allgemeinen ist es ja so, dass man nach einer Scheidung jeden früher geführten Namen wieder annehmen kann. Im Rahmen einer Scheidung ist diese Änderung kostenlos (oder nur gegen eine Verwaltungsgebühr), in zB aufrechter Ehe kostet diese Änderung etwas.
    Gibt es nach der Scheidung irgendein Zeitlimit in dem man die Namensänderung durchführen muss um kostenfrei zu bleiben? Oder kann man das zB auch erst 2 Jahre nach der Scheidung durchführen lassen ohne zusätzliche Kosten zu haben?

    Vielen Dank im Voraus.
     
  2. jo-jo

    jo-jo ** Kopf raucht **

    Ich hab erst Jahre nach der Scheidung meinen ledigen Namen wieder angenommen. Hat nicht viel gekostet... irgend eine Verwaltungsgebühr, und dann noch die Kosten für neue Ausweise. (wobei man den Führerschein nicht ändern muss)
     
  3. Relaxo7

    PLUS + VIP

    Das habe ich gefunden:

    https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung/Bundesnormen/10005648/NÄG, Fassung vom 03.01.2018.pdf

    Die Annahme eines früher rechtmäßig getragenen Familiennamens scheint in die Rubrik "ohne zusätzliche Gebühren" zu fallen (ausgenommen Namensänderung in diversen Ausweisen). Am billigsten kommt man wohl durch, wenn man sie zu der Zeit beantragt, wo man sowieso einen neuen Reisepass braucht. ;)

    Edit: Ich hoffe, so funktioniert der Link. Ansonsten, Link von

    https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/233/Seite.2330200.html

    zu "Namensänderungsgesetz".
     

Diese Seite empfehlen