18.07.2012, 19:20
Sie braucht sich keinen Kopf machen, das ist mehr oder weniger eine reine Formsache. Sie hat auch keinen Handlungsbedarf. Das Gericht informiert das Pflegschaftsgericht, die sehen sich dass noch schnell an, und wenn es in Ordnung ist werden sie es genehmigen.
Im schlimmsten Fall, könnte mal sich ne Tante vom Jugendamt melden und sich z.B. die Wohnsituation ansehen. (Glaub aber nicht, dass das passieren wird)
Zitat:
(ich bin ja leider noch immer nicht so weit ).
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...immer noch nicht?