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Cat-Steve
 
Pflegschaftsbehördliche Genehmigung - 18.07.2012, 17:57

Hallo,

eine Freundin von mir hat gerade ihr Scheidungsurteil zugestellt bekommen (ich bin ja leider noch immer nicht so weit ).

Der folgende Satz verwirrt sie:

Die zu den Punkten unter I. Abgeschlossenen Vereinbarungen betreffend des minderjährige Kind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung.

Bei den besagten "Abgeschlossenen Vereinbarungen betreffend das minderjährige Kind" geht es um die Obsorge (die Mutter erhält die alleinige Obsorge) und den Kindesunterhalt.

Sie fragt sich jetzt, ob es ihre Aufgabe ist, das Scheidungsurteil noch einmal extra einer Prüfung durch die "Pflegschaftsbehörde" unterziehen zu lassen - könnte mir das vielleicht jemand beantworten?

Es handelt sich übrigens um eine einvernehmliche Scheidung - alle im Urteil genannten Regelungen sind zwischen den Eltern des 6-jährigen Buben vereinbart.

Danke im vorhinein!
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Oliver-S
 
18.07.2012, 19:20

Sie braucht sich keinen Kopf machen, das ist mehr oder weniger eine reine Formsache. Sie hat auch keinen Handlungsbedarf. Das Gericht informiert das Pflegschaftsgericht, die sehen sich dass noch schnell an, und wenn es in Ordnung ist werden sie es genehmigen.
Im schlimmsten Fall, könnte mal sich ne Tante vom Jugendamt melden und sich z.B. die Wohnsituation ansehen. (Glaub aber nicht, dass das passieren wird)

Zitat:
(ich bin ja leider noch immer nicht so weit ).
...immer noch nicht?
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Cat-Steve
 
18.07.2012, 19:24

Zitat:
Zitat von Oliver-S Beitrag anzeigen
Sie braucht sich keinen Kopf machen, das ist mehr oder weniger eine reine Formsache. Sie hat auch keinen Handlungsbedarf. Das Gericht informiert das Pflegschaftsgericht, die sehen sich dass noch schnell an, und wenn es in Ordnung ist werden sie es genehmigen.
Im schlimmsten Fall, könnte mal sich ne Tante vom Jugendamt melden und sich z.B. die Wohnsituation ansehen. (Glaub aber nicht, dass das passieren wird)



...immer noch nicht?
Danke Dir! Und zum letzten Satz: ja. Ich warte noch eineinhalb Jahre (eh nur) und werde dann, nach 3 Jahren Trennung, einreichen. In der Zwischenzeit bleiben wir halt "undefiniert". Ist mir lieber als der ewige Streit...

Und wie geht´s Dir ?
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(#4) [Permalink]
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Benutzerbild von Mone80
Mone80
 
22.07.2012, 18:11

Zitat:
Zitat von Oliver-S Beitrag anzeigen
Sie braucht sich keinen Kopf machen, das ist mehr oder weniger eine reine Formsache. Sie hat auch keinen Handlungsbedarf. Das Gericht informiert das Pflegschaftsgericht, die sehen sich dass noch schnell an, und wenn es in Ordnung ist werden sie es genehmigen.
Im schlimmsten Fall, könnte mal sich ne Tante vom Jugendamt melden und sich z.B. die Wohnsituation ansehen. (Glaub aber nicht, dass das passieren wird)



...immer noch nicht?
Bei mir war es ganz genauso!
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Cat-Steve
 
29.07.2012, 15:30

Danke Dir für Deine Antwort!
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