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Unterhaltserhöhung -
17.07.2012, 13:02
Hallo,
wenn der Unterhalt nach Regelbedarf ausgerechnet wurde,kann ich um Erhöhung ansuchen, wenn unser Sohn 3 jahre ist?
Weil da ändert sich der Bedarfsatz.
Muss ich Grund angeben oder kann ich es einfach Ansuchen?
Ist besser es bei JA oder Gericht machen?
Danke
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17.07.2012, 14:05
Der Regelbedarfssatz hat nichts mit der tatsächlichen Höhe des Unterhalts zu tun ( ausser es geht um die Luxusgrenze... ) - einem Kind von 0-3 Jahren stehen 16% zu, einem Kind von 3,01 - 6 Jahre auch 16%  vom Nettojahreszwölftel.
Eine Erhöhung steht dann zu: wenn der Unterhaltspflichtige wesentlich mehr Einkommen erzielt ( im Regelfall wird von 10% ausgegangen ) oder sich wesentliche Änderung für das Kind ergeben, sprich Kind kommt in die Schule, weiters in die höhere Schule etc.
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17.07.2012, 14:49
Ich habe die Erhöhung jedesmal direkt am Bezirksgericht gemacht, ohne Angabe irgendwelcher Gründe. Das erstemal mit 6 Jahren, dann mit 10 Jahren und nächstes Jahr gehe ich dann wieder.
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19.07.2012, 09:14
Zitat:
Zitat von Genius4
Der Regelbedarfssatz hat nichts mit der tatsächlichen Höhe des Unterhalts zu tun ( ausser es geht um die Luxusgrenze... ) - einem Kind von 0-3 Jahren stehen 16% zu, einem Kind von 3,01 - 6 Jahre auch 16%  vom Nettojahreszwölftel.
Eine Erhöhung steht dann zu: wenn der Unterhaltspflichtige wesentlich mehr Einkommen erzielt ( im Regelfall wird von 10% ausgegangen ) oder sich wesentliche Änderung für das Kind ergeben, sprich Kind kommt in die Schule, weiters in die höhere Schule etc.
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Es geht um die Luxusgrenze...da mein ex viel verdient wird nicht mit 16 % gerechnet aber 2 facher regelbedaf.
Eigentlich wurde bei scheidung ( vor 2 jahren) ausgemacht er zahlt mir für kleinen mehr, wenn ich auf meinen Unterhalt von ihm verzichte..ich hab es getan..
Monat nach scheidung war er bei Gericht und hat neuberechnung beantragt..seit dem zahlt er um fast 100 € weniger als bei Scheidung ausgemacht wurde.
Der regelbedarf erhöht sich in altersklasse 3-6 fast um 100 €..
Da mein ex vorriger jahr 25 jahre in Firma ist fällt er jetzt in andere gehaltsgruppe und verdient wieder mehr als damals. nur mit 16% kommt zu viel raus also wird die Luxusgrenze ran genommen.
Mein klein kommt in 2 monaten in KIGA, da kommen auch mehr ausgaben.
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19.07.2012, 09:29
Ich würds mal bei Gericht beantragen und berechnen lassen, dann siehst Du eh, was rauskommt.
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19.07.2012, 09:56
Zitat:
Zitat von Jenny31
Es geht um die Luxusgrenze...da mein ex viel verdient wird nicht mit 16 % gerechnet aber 2 facher regelbedaf.
Eigentlich wurde bei scheidung ( vor 2 jahren) ausgemacht er zahlt mir für kleinen mehr, wenn ich auf meinen Unterhalt von ihm verzichte..ich hab es getan..
Monat nach scheidung war er bei Gericht und hat neuberechnung beantragt..seit dem zahlt er um fast 100 € weniger als bei Scheidung ausgemacht wurde.
Der regelbedarf erhöht sich in altersklasse 3-6 fast um 100 €..
Da mein ex vorriger jahr 25 jahre in Firma ist fällt er jetzt in andere gehaltsgruppe und verdient wieder mehr als damals. nur mit 16% kommt zu viel raus also wird die Luxusgrenze ran genommen.
Mein klein kommt in 2 monaten in KIGA, da kommen auch mehr ausgaben.
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In dem Fall würd ich auch meinen, zu Gericht Unterhaltserhöhung beantragen, eben mit der Begründung das anzunehmen ist das er mehr verdient.
PS: Ist die Luxusgrenze nicht das 2 1/2 fache des Regelbedarfs?
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19.07.2012, 10:04
Zitat:
Zitat von Genius4
In dem Fall würd ich auch meinen, zu Gericht Unterhaltserhöhung beantragen, eben mit der Begründung das anzunehmen ist das er mehr verdient.
PS: Ist die Luxusgrenze nicht das 2 1/2 fache des Regelbedarfs?
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Ist die Luxusgrenze nicht das gleich wie 2 faches Regelbedarf??
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19.07.2012, 10:07
Zitat:
Zitat von Jenny31
Ist die Luxusgrenze nicht das gleich wie 2 faches Regelbedarf??
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Die Luxusgrenze liegt grundsätzlich zwischen dem 2- und dem 2 1/2-fachen des Regelbedarfs (je nach Entscheidung des Gerichts).
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19.07.2012, 10:14
Zitat:
Zitat von Sommar
Die Luxusgrenze liegt grundsätzlich zwischen dem 2- und dem 2 1/2-fachen des Regelbedarfs (je nach Entscheidung des Gerichts). 
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Ach so, na dann wurde bei scheidung eben die Luxusgrenze ran genommen und Monat später hat der Gericht es auf 2 fache runter gestuft
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19.07.2012, 12:47
Zitat:
Zitat von Jenny31
Ach so, na dann wurde bei scheidung eben die Luxusgrenze ran genommen und Monat später hat der Gericht es auf 2 fache runter gestuft 
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Zu recht würd ich meinen. Die gängige Rechtssprechung geht vom 2-fach Regelbedarf für unter 10-jährige bzw. dem 2,5-fach für über 10-jährige als Luxusgrenze aus.
DAS wird er wohl vorher gewusst haben
Geschickt wäre es halt gewesen in der Scheidungsfolgenvereinbarung gleich die jährliche Erhöhung des Regelbedarfs sowie die Alterssprünge zu berücksichtigen. Ich geh mal davon aus, dass nur ein (gleichbleibender) Betrag vereinbart wurde.
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20.07.2012, 08:03
Zitat:
Zitat von gernot0108
Zu recht würd ich meinen. Die gängige Rechtssprechung geht vom 2-fach Regelbedarf für unter 10-jährige bzw. dem 2,5-fach für über 10-jährige als Luxusgrenze aus.
DAS wird er wohl vorher gewusst haben
Geschickt wäre es halt gewesen in der Scheidungsfolgenvereinbarung gleich die jährliche Erhöhung des Regelbedarfs sowie die Alterssprünge zu berücksichtigen. Ich geh mal davon aus, dass nur ein (gleichbleibender) Betrag vereinbart wurde.
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Na ja eigentlich ist es egal was unsere anwälte bei scheidung vereinbart haben, da KV es gleich danach wieder geändert hat. Sicher war es von ihm und seinem Anwalt absicht. Ich versichte auf mein Untrehalt und er muss trotz vereinbarung weniger zahlen.
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22.07.2012, 22:59
ist das eine mündliche oder eine schriftliche vereinbarung gewesen? hast du schriftlich auf deinen unterhalt verzichtet? sonst würde ich das nachfordern, wenn es noch geht.
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23.07.2012, 08:30
Zitat:
Zitat von edelfee
ist das eine mündliche oder eine schriftliche vereinbarung gewesen? hast du schriftlich auf deinen unterhalt verzichtet? sonst würde ich das nachfordern, wenn es noch geht.
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Das kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Teil des Scheidungsurteils/vergleichs mündlich ausgefallen ist.
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23.07.2012, 09:44
Zitat:
Zitat von Jenny31
Na ja eigentlich ist es egal was unsere anwälte bei scheidung vereinbart haben, da KV es gleich danach wieder geändert hat. Sicher war es von ihm und seinem Anwalt absicht. Ich versichte auf mein Untrehalt und er muss trotz vereinbarung weniger zahlen. 
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Dir nutzts leider nix mehr, aber ich würde nie vor Gericht auf Unterhalt verzichten, nur de facto (nach gerichtlicher Festsetzung) diesen nicht fordern.
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23.07.2012, 16:00
Zitat:
Zitat von DerStefan
Das kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Teil des Scheidungsurteils/vergleichs mündlich ausgefallen ist.

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ja, aber steht da auch drin, daß sie nur verzichtet hat, wenn er mehr alimente für die kinder zahlt? weil wenn diese bedingung schriftlich festgehalten ist, dann kann sie das nochmal aufrollen.
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23.07.2012, 17:09
Man kann nicht einseitig bzw unter Bedingungen verzichten.
Man kann entweder wechselseitig verzichten oder nicht.
Außerdem - wenn ichs richtig verstanden habe - ist das Kind 3, und somit ist es zumutbar, dass die Mutter wieder arbeiten geht.
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23.07.2012, 17:21
Zitat:
Zitat von DerStefan
Man kann nicht einseitig bzw unter Bedingungen verzichten.
Man kann entweder wechselseitig verzichten oder nicht.
Außerdem - wenn ichs richtig verstanden habe - ist das Kind 3, und somit ist es zumutbar, dass die Mutter wieder arbeiten geht.
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Es gibt noch andere Gründe, warum man zB nicht auf Unterhalt verzichtet als Ex-Frau. Einer wäre wohl der Anspruch auf Witwenpension. Denn der geht bei Verzicht des Unterhaltes auch flöten.
Wieder einmal zeigt sich, dass nichts so teuer kommt wie eine billige Scheidung.
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23.07.2012, 22:43
Zitat:
Zitat von DerStefan
Man kann nicht einseitig bzw unter Bedingungen verzichten.
Man kann entweder wechselseitig verzichten oder nicht.
Außerdem - wenn ichs richtig verstanden habe - ist das Kind 3, und somit ist es zumutbar, dass die Mutter wieder arbeiten geht.
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ist ja wurscht ob sie arbeiten geht oder nicht - auch eine gehaltsdifferenz muß der ehepartner ausgleichen. unterhalt ist entweder 33% vom einkommen des partners, wenn man zu hause ist oder 40% des gemeinsames einkommens abzüglich des eigenen. also wenn er sehr gut verdient und sie schlecht, dann käme eine ordentloche unterhaltszahlung raus.
wieso kann man nicht einseitig unter bedingungen verzichten? wo steht das?
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24.07.2012, 07:16
"Ich hab auf den Unterhalt von ihm verzichtet" ... Ein Satz den man(n) immer wieder liest und hört. Vorallem im Zusammenhang mit der Frage der Obsorge, dem Kindesunterhalt oder dem Besuchsrecht. Da wird schon gern mal im Zuge der Scheidung der Ehegattenunterhalt als Druckmittel hergenommen um in den Punkten die Kinder betreffend mehr herauszuschinden. Nur: Fraglich ist, ob überhaupt Anspruch auf Ehegattenunterhalt bestanden hätte.
Dieser ist im Prinzip ja nur bei alleiniger oder überwiegender Schuld an der Scheidung zu leisten. Und dann wäre da auch noch die Frage der Selbsterhaltungsfähigkeit.
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24.07.2012, 07:51
Zitat:
Zitat von edelfee
wieso kann man nicht einseitig unter bedingungen verzichten? wo steht das?
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Naja, weil das mit dem "Unterhalt" immer so eine wechselseitige Sache ist.
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