26.03.2012, 20:50
Das heißt so viel, dass sie eventuell selbst auch ein EK hatte und irsinnig oft erhalten in NÖ die Personen nur BMS aufgrund der mehreren Personen die im gemeinsamen Haushalt leben.
Nicht zu vergleichen mit Wien - Wien ist anders. Wie es in Tirol ist weiß ich nicht.
Nein ist kein Bundesgesetz, ist wieder ein Landesgesetzt, lediglich die Obergrenze ist in ganz Ö gleich.
Bsp NÖ Alleinerziehering = 579,95 Lebensbedarf + 193,31 Miete (falls diese auch bezahlt wird)
+ weiteres Kind mit Anspruch auf FB 133,95 + 44,46 Miete.
Falls das Kind zb 250 Alimente hat - hat es keinen Anspruch auf BMS. Falls die Mutter 500 EUR EK hätte wäre der Auszahlungsbetrag EUR 273,26.
Wäre ein ein LG im Haus reduziert sich der LB von beiden auf jeweisl EUR 434,69 + 144,99 Miete.
Sämtliche Einkünfte (AMS, Einkommen, Pacht, weiß der Kuckuck was) wird vom Mindeststandard abgezogen.
Anderes Rechenbeispiel Wien:
Alleinerzieherin EUR 773,26, (579,95 LB und 193,31 Miete)egal ob Miete bezahlt wird oder nicht. Die kriegt jeder (abzüglich seines EK)
+ Kind mit Anspruch auf FB 208,78 (beide Beträge inkl. Miete)
Des weitern zb ist noch ein Unterschied.. in NÖ wird die Wohnbeihilfe bzg der Wohnzuschuss vom Mietanteil abgezogen (sie meinen sie fördern nicht doppelt - kompletter Schwachsinn) dh erhielte unsere oben angeführte AE einen Wohnzuschuss von 300 Euro sieht sie keinen Cent vom Mietenbedarf (-193,93)
in Wien würde es die 300 zusätzlich geben....
Juhu gerechtes Österreich ... jetzt darf man Raten wieso es in NÖ weniger SH Bezieher gibt als in Wien :-)