1. bella84

    bella84 Teilnehmer/in

    Hallo,

    ich hab eine Frage. Kann man eine KB im Steuerausgleich angeben. Ich hab gehört, man kann. Bei den außergewönlichen Belastungen. Bei mir kommt aber ob ich das angebe oder nicht immer der gleiche Betrag raus. Klappt also nicht. Mach ich was falsch? :confused:

    Danke im Voraus.
    MfG
     
  2. Was ist eine KB?
     
  3. Stierchen

    Stierchen Teilnehmer/in

    Ja du kannst es angeben.
    Ich hatte über 5000,- im Jahr 2014 aber da ich nur 6 Monate gearbeitet habe letztes Jahr bekomme ich nix! :mad:

    Aber die bei der AK sagte dass es zu den aussergewöhnlichen Belastungen gehört. Und ab 2000,- ca möglich ist. Und dass die Rechnungen auf einen Namen laufen. (Bei uns war manchmal mein Mann angegeben auf der Rechnung) :rolleyes:

    Lg
     
  4. Bebicat

    VIP

    Ja, man kann's bei den Außergewöhnlichen Belastungen reinnehmen. Allerdings ist der Selbstbehalt ziemlich hoch und steigt mit dem Verdienst. Wenn du also Vollzeit arbeitest und relativ gut verdienst, sind das mehrere Tausend Euro, die du selbst tragen musst, bevor du eine Steuerentlastung hast.

    Du kannst dir aber bei Finanzonline ein Berechnungsblatt von deinem vorläufigen Steuerauszug schicken lassen, darauf ist ersichtlich wie hoch den Selbstbehalt ist.
     

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