1. Solanum

    VIP

    ich habe früher in einem hochspezialisiertem bereich gearbeitet: da hatten weder ich noch der ag die möglichkeit wählerisch zu sein. es kommt wohl auf die umstände an.
     
  2. Radium

    PLUS + VIP

    @ mummy36: na von vornherein weiss mans ja nicht, aber wenn ich mein kind anführe und aufgrunddessen aussortiert werde, werde ich nicht mal eingeladen. fertig.

    wenn ich aber lüge/verschweige und eingeladen werd, den job kriege und spätestens dann auffällt, dass ich ein kind hab, sind das andere voraussetzungen.
     
  3. Mummy36

    Mummy36 Gast

    ich persönlich finde diese vorgehensweise nicht korrekt.
    warum sollte mich der AG denn nehmen wenn ich ihn von beginn an anlüge?
     
  4. Solanum

    VIP

    mein damaliger ag wollte von mir einer zusage, dass ich nicht schwanger werde. weder ich noch er hatten aber alternativen. ich hatte zu dem zeitpunkt fix ein 2. kind geplant und natürlich nicht erwähnt - mein mutterschutz ist aber dann genau mit projektende zusammengefallen und die angefressenheit meines ags habe ich somit nicht einmal ansatzweise nachvollziehen können, weil ich trotz schwangerschaft meinen job gemacht habe.
    auch beim einstellungsgespräch zu meinem darauffolgenden job wurde quasi positiv hervorgehoben (nicht von mir!), dass ich ja schon 2 kinder hätte und deshalb wohl nicht länger ausfallen würde.
    ich verstehe, dass schwangerschaftsbedinget ausfälle für ags ein problem darstellen. nur ist dieses "problem" ein bestandteil unseres lebens - damit müssen sie klar kommen.
     
  5. Solanum

    VIP


    wieso sollte ich sagen, dass ich noch einen kinderwunsch habe und mich somit von einem job selbst disqualifiziere??
    ich bin doch nicht mein eigener feind!
     
  6. Barca84

    Barca84 Gast

    Nur weil ich vielleicht noch einen Kinderwunsch habe heißt das ja noch lange nicht, dass ich auch noch ein Kind bekommen kann.

    Bei der Frage nach einem Kiwu im Vorstellungsgespräch würde ich natürlich - mit gutem Gewissen - lügen. AG, die es wagen diese Frage stellen, tun mir da absolut nicht leid.
     
  7. Mummy36

    Mummy36 Gast

    nein ich meine nicht den kinderwunsch, sondern die fehlende/unterschlagene angabe dass man bereits ein oder mehrere kinder hat.
     
  8. Mummy36

    Mummy36 Gast

    genau
    ausserdem muss man so eine frage auch nicht wahrheitsgetreu oder überhaupt beantworten
     
  9. Radium

    PLUS + VIP

    nachdem ich demnächst meine selbständigkeit angehe (wahlarztordi) und somit finanziell und ablaufmäßig es anfangs nicht tragbar wäre wenn meine einzige angestellte aufgrund einer kinderbedingten karenz ausfallen würd und ich vorübergehend eine aushilfe bräuchte, kann ich es sehr gut nachvollziehen wenn man diese potentiellen arbeitnehmer von vornherein ausschließt.

    einstellen werd ich eine 49 jährige, die keine kinder hat (aber nicht deswegen, sondern weil ich sie bereits privat kenne und weiß wie sie arbeitet und welche arbeitshaltung sie hat), hätte sie kleine kinder und ich wüßte sie wäre trotzdem absolut verlässlich würd ich sie trotzdem einstellen.

    würde ich aber eine unbekannte einstellen müssen, würde mich eine frau mit kleinen kindern oder noch kinderlose junge frau aus ökonomischen gründen abschrecken :eek:.

    bei großen betrieben kann ich es null nachvollziehen wenn so agiert wird.
     
  10. Solanum

    VIP


    das ist was anderes. wenn ich vort ort bin kann ich ja meine kinderbetreuungssituation gut darstellen und werde nicht schon vorher wegen der kinder im cv aussortiert.
     
  11. Liselotte

    Liselotte Gast

    Bitte Familienstand und Kinder weglassen im Lebenslauf ist keine Lüge!
    Wir sind in Österreich so konditioniert, dass wir es reinschreiben, aber der Familienstand ist irrelevant für den Job.
    In der international oft verwendeten Europass-Vorlage kommt das nicht einmal mehr als Rubrik vor.
     
  12. Mummy36

    Mummy36 Gast

    Es ergibt sich aber eh sehr oft durch die Lücke sprich Karenz
    Nicht jeder absolviert genau zur gleichen Zeit ein Studium oder war zumindest geringfügig angemeldet
    Bei mir käme dann noch die Lücke des vorzeitigen Mutterschutzes dazu.
    Im cv fällt das dann sowieso auf
     
  13. Liselotte

    Liselotte Gast

    Wenn du einen Job hast, besteht auch während Mutterschutz und Karenz ein aufrechtes Dienstverhältnis, dass man anführen kann.

    Auf näheres kann man dann eh im Bewerbungsgespräch eingehen.
     
  14. Mummy36

    Mummy36 Gast

    Das stimmt
    Ich würde es trotzdem angeben, das war ja die ursprüngliche Frage
     
  15. Liselotte

    Liselotte Gast

    Es steht dir eh frei anzugeben. Ich wollte nur klarstellen, dass es keine Lüge ist, wenn man es nicht tut ;)
     
  16. Barca84

    Barca84 Gast

    Vorzeitiger Mutterschutz ist definitiv keine Lücke, wenn man ein DV hat! Wenn mans nicht reinschreibt (was man natürlich nicht macht) dann kann das niemandem auffallen.
     
  17. eizra

    VIP

    Bei mir steht weder mein Kind noch mein Familienstand noch meine (kurze) Karenz im Lebenslauf, auch nicht, dass ich Teilzeit arbeite.

    Ich empfinde das auch nicht als Lüge, sondern als irrelevante Informationen. Schließlich würde ich auch keine aufwändigen Freizeitaktivitäten, Ehrenämter, zu pflegenden Angehörigen, seltene Busverbindungen reinschreiben.

    Auf eine Frage beim Bewerbungsgespräch würde ich mein Kind auch nicht verschweigen, aber grundsätzlich geht es um meine Arbeitskraft und wie viel ich zu arbeiten bereit bin. Da ist es egal, was der Grund dafür ist, warum ich pünktlich um eine bestimmte Uhrzeit gehen will.

    Auch ohne Kind wäre ich nicht für tägliche Überstunden ohne Ende zu haben.
     
  18. nein, es macht keinen unterschied. 1. weißt du es nicht (ich hab nur ein einziges mal pflegeurlaub in anspruch genommen, das war für meinen mann, der im urlaub im kh landete, für die kinder nie!) und 2. ist es egal, weil ein gesetzlicher anspruch besteht, damit müssen ag also sowieso leben.

    für meine qualifikation geht es niemanden was an ob 1 oder 10 kinder habe, ob ich verheiratet oder das 4. mal geschieden bin.
     
  19. Liselotte

    Liselotte Gast

    Außerdem besteht auch Anspruch auf Pflegefreistellung bei Lebensgefährten/Ehegatten und Eltern/Großeltern sowie Enkelkinder wenn diese im gemeinsamen Haushalt leben.

    Meine Erfahrung ist, dass es engagierte MA und weniger engagierte MA gibt. Die engagierten MA kompensieren div. Ausfälle durch Krankheiten, Pflegefreistellung etc. meist mehrfach, die weniger engagierten MA nicht. Vollkommen wurscht wie der Familienstand ist.
    Dh. das erste Anliegen ist engagierte MA zu finden und diese engagiert zu halten. Dann sind auch gelegentliche Ausfälle kein Problem unabhängig vom Familienstand.
     
  20. eizra

    VIP

    Und zum Pflegeurlaub ist mir noch eingefallen: Man kann ja auch nicht wissen, ob ein zukünftiger Mitarbeiter krankheitsanfällig ist oder nicht (steht ebenfalls nicht im Lebenslauf).

    Da können viel mehr Wochen anfallen als beim Pflegeurlaub - der ist ja begrenzt.
     

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