kann man auch geringfügig in Elternteilzeit arbeiten? oder wieviele Std. muss man mind. u. höchstens arbeiten?
Elternteilzeit bedeuter ja nur Reduktion der "ursprünglichen" Stundenanzahl. Kannst also theoretisch auch geringfügig arbeiten gehen. Es wären aber auch 35 Std/Woche möglich. Ganz wie du es mit deinem Arbeitgeber vereinbarst.
"Geringfügig" hat nichts mit der Stundenanzahl zu tun, sondern bezeichnet eine Gehaltgrenze (irgendwas bei 350 Eur) bis zu der es gewisse steuerliche Vorteile gibt!! Ich arbeite zB 9 Stunden/Woche gem. § 15 MSchG (also Elternteilzeit), aber keineswegs geringfügig
ich glaube du musst minimum 7std /woche retour kommen, dass es als elternteilzeit geltet. also zb wennst vorher 40std warst dann ist alles zwischen 7-39 std elternteilzeit, lohn musst dir verhandeln! ich bin in elternteilzeit 20std, und ich hab mir die auch so eingeteilt wie ich das möchte...also von mo-do von 8-13 uhr
Alles zwischen Nichts und Vollzeit ist theoretisch möglich. Mit Geringfügigkeit hat das nichts zu tun. Geringfügigkeit macht nur einen Unterschied bei der SV. Man ist zB nicht Pensionsversichert.
Wird der Lohn nicht von deinem ursprünglichen Gehalt runtergerechnet? - so das du den gleichen Stundenlohn wie vorher bekommst? Wenn das nicht so ist, muß ich mir was überlegen!, sonst zahlen sich ja meine 15 Stunden, die ich ab Jänner eiegntlich machen will gar net aus !!!!
Ja, muss er sogar. Aber du kannst natürlich ein höheres Gehalt verlangen . Weniger dürfen sie nicht zahlen.
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