1. mariabernd

    mariabernd Teilnehmer/in

    Hallo

    Ich war gestern Probearbeiten. Hat mir sehr gefallen. Heute meldet sich die Chefin wegen Arbeitszeit und was sie Zahlen würden.

    Nun weiß ich das sie sicher nur laut Kollektiv zahlen. (hat mir eine andere gesagt)

    ich würde für 20-25std arbeiten. entweder 3 Tage voll oder jeden Tag von 9-13 Uhr und Samstags (müssten wir noch reden)

    Laut Kollektiv wäre der Bruttogehalt 7,19 € (Ich weiß das ist nicht viel ist aber als Schneiderin nicht zu ändern und ich liebe meinen gelernten Beruf)

    wie schaut es da dann mit Steuern usw aus?

    also brutto wäre es so ca. 750€
    was kommt da alles noch ca noch weg?

    Ich muß alles durchrechnen ob es sich dann lohnt zu arbeiten oder nicht. Muß ja Kinderbetreuung rechnen. Sprit oder Öffis usw.


    Danke
     
  2. Gramasuri

    Gramasuri Teilnehmer/in

  3. mariabernd

    mariabernd Teilnehmer/in

    Danke für den Link. Hab mal nachgerechnet. Wäre ja nicht so schlimm.
    Jedoch hab ich mal wo gelesen das man bei Teilzeit weniger Steuern Zahlt. Stimmt das oder nicht?

    Ich kenn mich nicht aus mit Teilzeit.
    oder zahlt man da den selben Prozentsatz an Steuern wie jeman der Vollzeit arbeitet?

    Wie sieht das mit Urlaub und so aus? Ist das auch so wie bei Vollzeit oder weniger?

    WIe ist das dann beim Steuerausgleich. Kann ich den dann auch machen und wir uns die Kinderbetreuungskosten teilen?
    fällt dann der Alleinverdiener weg? ja oder?
     
  4. garfield06

    garfield06 Teilnehmer/in



    Wenn du weniger verdienst, zahlst auch weniger bis gar keine Lohnsteuer. Das hat aber mit der Wochenstundenanzahl nichts zu tun. Klar, wennst weniger Wochenstunden hast, verdienstt weniger und zahlst damit auch weniger.



    Es gibt keinen Prozentsatz an Lohnsteuer. Vom Brutto werden die Sozialversicherungsbeiträge sowie Absetzbeträge abgezogen, dann hast die Lohnsteuerbemessungsgrundlage. Diese Bemessungsgrundlage sind in den Lohnsteuertabellen zu finden, wo dann daneben steht, wieviel Lohnsteuer da zu zahlen wäre.



    Das kommt drauf an, ob deine Firma in Stunden oder Tagen den Urlaub berechnet. Bei Tagen ist es einfacher: Wenn du 5 Tage die Woche arbeiten gehst, hast auch 25 Arbeitstage Urlaubsanspruch. Wenn die in Stunden abrechnen, hast einen Anspruch von 100 Stunden im Jahr. Wenn du deine wöchentliche Arbeitszeit auf 3 Tage legst, dann hast bei Stundenabrechnung auch 100 Stunden Anspruch, bei tagesweiser Rechnung des Urlaubs hast dann „nur“ 25 dividiert durch 5 mal die Tage, die du in der Woche arbeiten gehst. Im Beispiel mal 3 Tage. D.h. du hast Anspruch auf 15 Arbeitstage. Die anderen beiden Tage bist ja eh zu Hause.



    Kommt drauf an, wenn du Lohnsteuer zahlst, was ich bei dem Bruttoverdienst bezweifle, dann kannst einen machen. Wennst keine Lohnsteuer zahlst, was willst dir dann vom Finanzamt zurückholen?
     
  5. Christine78

    Christine78 müüüüüüde

    ich geh 20 stunden arbeiten, 5 tage woche.

    also hab ich 25 urlaubstage, abgezogen wird mir nur sozialversicherung.
     
  6. mariabernd

    mariabernd Teilnehmer/in

    Hab gerade in der Lohnsteuertabelle geschaut da kommt 0 raus.

    also bezahle ich nur die Sozialversicherung und die Absatzbeträge. Sonst belibt alles beim Gehalt.

    Das heißt ich könnte nur einen Negativsteuerausgleich dann machen. Was nichts bringen wird.

    Den Alleinverdiener würden wir auch nur noch für 2010 bekommen dann nicht mehr weil ich dann ja über den 6000€ bin. Oder wird dann da die Kinderbetreuung usw abgezogen?

    Ich glaub ich muß mich dann da bei einem Steuerberater erkundigen wie wir das dann machen müssen damit das alles stimmt.
     
  7. mariabernd

    mariabernd Teilnehmer/in

    und wieviel wird dir da abgezogen?
     
  8. imrae

    imrae Teilnehmer/in

    ich verdien' brutto 780, netto 630 (glaub ich jetzt)
    abgezogen wird sozialversicherung (laut milchmädchen dann 150 aber ich glaub es sind nur 110, also kann was net stimmen) 13./14. ist weniger sozv.
    bei lohnsteuerausgleich kann man sich die ganzen negativsteuer sachen (alleinverd...) zurückholen und pauschal den sozialversicherungsbeitrag (vielleicht sind das die 110 euro)
    urlaub hat man 5 wochen im jahr, bzw. 5x die anzahl der tage die man pro woche arbeitet.
    ich arbeite 5x4h pro woche, aber mit freier zeiteinteilung. d.h. ich arbeite auchmal 3x7h. trotzdem bin ich für die 5x variante, weil feiertage etc. nicht zur arbeitszeit zählen, und ich so öfter nur 16h/woche arbeiten muss (wobei ganztagsdonnerstage auch nicht schlecht sind;))
    alles andere setzt mein mann ab, weil sich bei ihm wirklich auszahlt
    IRENE
     
  9. anroma

    anroma Teilnehmer/in

    An Sozialversicherung werden 18,2 % des Bruttogehalts abgezogen.

    Bei € 750,-- brutto sind das als Angestellte 113,03 oder als Angestellte 114,-- monatlich.

    Google ist dein Freund ;)
     

Diese Seite empfehlen