1. Mausloewin

    Mausloewin Das Schwert bleibt da.
    VIP

    Um die Biologie gehts halt beim KBG nicht. Auch nicht um die "echte" Mutter. Wie kann man sich als Familie sehen, wenn man als zwei AE agiert?

    Wobei der Karren eh gegen die Wand gefahren ist. Ihre sehr merkwürdig formulierte Petition hat gerade mal derzeit 566 Unterstützer, dafür fliegen ihnen die Gegenargumente um die Ohren. 10000 sind geplant.

    Und das trotz bundesweiter Berichterstattung. Wer von euch will, sollte unterschreiben.
     
  2. latella

    latella auf neuen wegen
    VIP

    die beiden können doch einfach ohne offizielle verpartnerung quasi in "wilder ehe" zusammenleben - und wie eine ae-wg jede ihr kbg beziehen.

    wenn sie denn verheiratet (pardon, in ö natürlich nur "verpartnert") sind, naja, dann gibts halt diese oder jene nachteile. so wie diese lebensform ja auch diese oder jene vorteile hat. ist ja wie bei heteros auch - in einer lg oder ehe kann ich zb auch nicht das erhöhte kbg für ae's beziehen.

    rosinen rauspicken gilt nicht. bei heteros nicht, bei homos auch nicht. wo ist doch noch mal gleich das große problem das zu verstehen :confused: (ich meine, klar hätte jede und jeder von uns gerne immer mehr geld,eh klar...)
     
  3. Berthold

    Berthold Gast

    Pro Familie einmal KBG. Ganz einfach, ganz klar. Welcher Elternteil es dann kriegt, sollte unabhängig vom Geschlecht oder der sexuellen Ausrichtung sein.

    Ich kann nicht einmal komplett gleichgestellt mit hetero Familien sein und dann aber die Vorteile von vorher mitnehmen wollen. Das geht halt nicht!
     
    Berthold, 14. August 2017
    , Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. August 2017
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  4. Berthold

    Berthold Gast

    Nö. Sorry, aber nö.
    Nur wenn du jedem Paar mit mehr als 1 Kind in dem Zeitraum doppeltes KBG gibst. Alles andere wäre einfach nicht fair und gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.

    Man kann nicht Aufhebung der Nachteile fordern (wofür ich vollsten Herzens auch bin) und die Vorteile mitnehmen wollen.
     
  5. Berthold

    Berthold Gast

    Das ist schon eine ganz besondere Logik: aus einer geforderten Fortschreibung einer (in diesem Fall positiven) Diskriminierung eine Heteronormativität ableiten zu wollen.

    Weißt was: wenn du möchtest, dass KBG nicht nach Familien, sondern nach Kindern gerechnet wird, wie die KBH, dann bin ich bei dir. Da es aber nicht um die Anzahl der Kinder, sondern der Betreuungspersonen geht, und da nur eine vorgesehen ist, wird es das nicht spielen.

    Und nein, es ist keine ganz so einmalige Situation. Ein Mann, der mit einer anderen Frau zusammenzieht, die bereits ein kleines Kind hat und dafür KBG bezieht, und dann mit ihr noch einmal eines bekommt, könnte dasselbe beantragen. Wenn sie nicht verheiratet sind, wird er es bekommen, wenn sie offiziell verbandelt sind, nicht mehr. Genau dasselbe in grün.
     
  6. Berthold

    Berthold Gast

    Bin ganz bei dir.

    Und weil es mir grad einfällt - keine Ahnung, warum:

    Das Leben des Brian - Loretta
     
  7. Berthold

    Berthold Gast

    Ganz genauso.
    Ok, für meinen Teil ist alles gesagt.
     
  8. Berthold

    Berthold Gast

    Wenn du mit der Biologie kommst, dann muss ich dir aber leider sagen, dass es biologisch nicht vorgesehen ist, dass Kinder (nur) mit 2 Uteri in einem Haushalt leben. Also dürfte es überhaupt kein KBG geben. Jetzt gut?
    Oder lassen wir es einfach am besten so, wie es ist? Nicht zwei KBG, nicht keines, sondern eines. Und Homosexualität ist eine Sache der Sexualität und nicht der Biologie.
     
  9. Berthold

    Berthold Gast

    Weil man dann ja eh für das 2. Kind KBG bekommt, deswegen. Es kann ja leicht ein Erwachsener 2 Kinder betreuen.
     
  10. Berthold

    Berthold Gast

    Gute Frage. Nach kirschzuckerls Logik nämlich nicht, sondern im Gegenteil - 0 (Null) KBG. Kein Uterus, kein KBG. 1 Uterus (heterosexuelle Familien) = 1 KBG. 2 Uteri, 2 KBG.

    Und genau deswegen stimmt diese Logik nicht, sonst wären männliche homosexuelle Paare per se diskriminiert, und das kann nicht einmal der Falter wollen.
     
  11. Mausloewin

    Mausloewin Das Schwert bleibt da.
    VIP

    Trotz landesweiter Berichterstattung und der Diskussion hier steht die Petition derzeit bei heißen 605 Stimmen. Des wird nix ....
     
  12. Relaxo7

    PLUS + VIP

    Na ja, das sind ja dann Halbgeschwister, deren Mindestabstand durch die Biologie bestimmt ist.

    Es könnten auch eine Alleinerzieherin mit Baby und ein Alleinerzieher mit Baby und Bezug von Kinderbetreuungsgeld heiraten. Ich bin mir sicher, dass dann auch nicht mehr beide weiter KBG beziehen können, genauso wie auch andere Sozialleistungen durch Heirat gekürzt werden (Mindestsicherung usw.).

    Und ein AE Vater eines Babys hat auch keinen Uterus im Haushalt und kann KBG beziehen. Natürlich wird er das aus finanziellen Gründen genausowenig lange machen wie eine AE Mütter.
     

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