1. KinderKinder

    KinderKinder Teilnehmer/in

    Da ich in euren Beiträgen immer wieder vom Selbsterhalterstipendium lese, habe ich dazu ein paar Fragen:


    Welche Voraussetzungen braucht man, um es zu bekommen?
    Bekommt man es auch zusätzlich zum Kinderbetreuungsgeld?
    Bekommt man es auch, wenn man in einem anderen EU-Land studiert?
    Wo kann man sich informieren?

    Vielen Dank!
     
  2. SoBinIch

    SoBinIch Teilnehmer/in

    Also ich weiß nur, dass du dich 4 Jahre selbst erhalten haben musst. Weiteres weiß ich leider nicht, weil das für mich dann sowieso nicht in Frage gekommen ist (mir fehlt 1 Jahr!).
    Aber schau mal auf www.stipendium.at
     
  3. KinderKinder

    KinderKinder Teilnehmer/in

    Ah super, danke! Ich arbeite bereits seit 4,5 Jahren, nach der Karenz des Großen wieder, insgesamt seit bald 10 Jahren.
     
  4. ahava

    ahava Teilnehmer/in

    man muss min 3 jahre selbsterhalt nachweisen und darf nicht älter als 30 sein... zusätzliche jahre an selbsterhalt bzw kinderbetreuungszeiten verlängern den anspruch auf 35 jahre.... (genaue definition bzw zusätze findest du unter www.stipendium.at )
    ja, bekommt man zum kbg
    weiss ich nicht, bei auslandsemester denk ich schon, bei kompletem studium im ausland kann ich's mir nicht vorstellen.
    info unter www.stipedium.at dort kann man auch anrufen, sind super nett....

    lg
    ahava
     
  5. ahava

    ahava Teilnehmer/in

    es sind 3 jahre und ferialpraxis aus jugendjahren zählt auch..... (bin allein mit diesen zeiten auf 1 jahr gekommen.....)
    am besten versicherungszeitenauszug mit bemessungsgrundlage von der krankenkasse holen. braucht man auch für den antrag bei der stipedienstelle. die rechnen dann aus, ob anspruch oder nicht (auch im vorhinein, musst also net kündigen und inskribieren und dann plötzlich durch die finger schau'n, wenn man kein stipendium kriegt....)

    lg
     
  6. KinderKinder

    KinderKinder Teilnehmer/in

    Ich plane ev. ein Fernstudium an der Fernuni Hagen, weil ich das mit Kind und weiter Entfernung zur Uni eigentlich am praktischsten finde. Und ich lerne gerne selber. Da muss ich mich wirklich gut erkundigen, ich habe mir die Links auf jeden Fall schon mal gespeichert.
     
  7. SoBinIch

    SoBinIch Teilnehmer/in

    also auf www.stipendium.at steht folgendes:

    Eine Sonderform der Studienbeihilfe stellt das sogenannte „Selbsterhalterstipendium“ dar. Dieses ist für Studierende vorgesehen, die sich vor dem erstmaligen Bezug einer Studienbeihilfe durch wenigstens vier Jahre mit einem Einkommen von mindestens € 7.272.-- jährlich „selbst erhalten“ haben. In diesem Fall ist das elterliche Einkommen nicht zu berücksichtigen, ein günstiger Studienerfolg wird auch hier verlangt. (Für nähere Informationen zum Selbsterhalterstipendium: siehe Info 2).

    :confused:
     
  8. Es wurde eigentlich eh scho alles geschrieben.Du kannst dir noch einen Beratungstermin direkt bei der Stipendienstelle ausmachen da bekommst dann alles genau erklärt und die Formulare,ect.
    lg
     
  9. hejoka

    VIP

    Wichtig ist noch, dass Einkommen eines Ehepartners wird berücksichtigt, dass eines Lebensgefährten nicht.

    Gruss
    Manuela
     
  10. Lissy2786

    Lissy2786 Gast

    es ist so, dass ab 1.9.2008 neue regelungen gelten, dass auch studenten bis zum 35. lebensjahr beim bachelor-studium anspruch haben!

    ebenfalls in der gesetzesnovelle steht geschrieben:
    studium ab dem 1. semester im ausland WERDEN unterstützt mit dem gleichen anspruch.
    auch auslandssemester werden gesponsort!

    glg
     
  11. Kipferl83

    Kipferl83 Lebe, liebe, lache!

    Guten Tag!
    Wisst ihr vielleicht auch, wie es mit einem Universitätslehrgang aussieht? Hat man dabei auch die Chance auf dieses Stipendium wenn man die sonstigen Voraussetzungen erfüllt. Oder zählt das nicht als Studium (Studentenausweis würde man bekommen...) Irgendwie find ich dazu keine Infos und Hinfahren möcht ich noch nicht, solang ich noch keine fixe Zusage habe.
    lg und Danke!
     
  12. madre

    madre Teilnehmer/in

    es muss auch die frage eines eventuellen vor,-erststudiums abgeklärt werden
     
  13. hejoka

    VIP

    Folgendes ist unter "Wer hat Anspruch" angeführt:
    http://www.stipendium.at/stbh/studienfoerderung/studienbeihilfe/wer-hat-anspruch/

    Für Studien bzw. Ausbildungen an sonstigen Bildungseinrichtungen, für außerordentliche Studierende und für Teilnehmer/innen an einem Universitätslehrgang besteht kein Anspruch auf Studienbeihilfe.

    Du kannst aber auch anrufen. Ich habe bisher die Erfahrung gemacht, dass sie auch am telefon Auskungt geben.

    Gruss
    Manuela
     
  14. Kipferl83

    Kipferl83 Lebe, liebe, lache!

    Oh, danke für diese promte Antwort.
    Schade, aber gut an dem solls nicht scheitern...
    Interessanter LInk übrigens, Danke!
    Den kannte ich nicht hab immer nur bei www.kursförderung.at geschaut...
    lg
     
  15. KinderKinder

    KinderKinder Teilnehmer/in

    Am besten ist es wohl, direkt dort nachzufragen. Ich hab ja schon die Pädak hinter mir, das galt ja auch schon als Studium. Verheiratet sind wir auch (noch) nicht. Ich werde dort auf jeden Fall anrufen, wenn es wirklich so weit ist, dass ich das Studium beginne.
    Vielen Dank für eure zahlreichen und ausführlichen Antworten!
     
  16. Izzy-

    Izzy- Teilnehmer/in

    Man muss ja Matura haben damit man Studieren darf oder nicht?
     
  17. ahava

    ahava Teilnehmer/in

    oder berufreifeprüfung oder studienberechtigungsprüfung..... (es gibt auch noch andere einzelfalllösungen um ohne matura zu studieren...)

    aber es wird ja schon davon gesprochen, ohne mature studieren zu dürfen.......
     
  18. Bettyi

    Bettyi Gast

    Stipendium bekommst aber - soweit ich weiß - nur, wenn du an einer österreichischen hohschule studierst!
     
  19. KinderKinder

    KinderKinder Teilnehmer/in

    Das hab ich befürchtet! Trotzdem danke! Ich werde mich aber noch genau erkundigen!

    LG
     

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